Das Bundeskabinett verpflichtet Vorsorgeeinrichtungen zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht bis zum 31. Dezember 2024. Was Bürger sich davon in der Praxis erwarten dürfen, erläutert Martin Gattung, Geschäftsführer der Aeiforia GmbH, anhand von drei Fragestellungen.