Pflegereform 2026: Pflegekassen warnen vor Milliardenlasten für Versicherte und Pflegebedürftige
Die Pflegeversicherung braucht Geld, der Bund lässt zentrale Finanzierungsfragen offen. Während das Pflegeneuordnungsgesetz die Beiträge für Kinderlose erhöhen und die Leistungssteigerung 2028 aussetzen soll, bleiben Milliardenforderungen der Pflegekassen gegenüber dem Staat ungeklärt. Der GKV-Spitzenverband und der AOK-Bundesverband begrüßen zwar einzelne strukturelle Verbesserungen, halten die Reform finanziell jedoch für unzureichend. Die eigentliche Auseinandersetzung über die Kosten der Pflege steht damit noch bevor.
Die Pflegeversicherung wird stabilisiert – auf Kosten der Beitragszahler
Die Bundesregierung will mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und zugleich ihre Versorgungsstrukturen verändern. Doch bereits die erste Lesung im Bundestag zeigt, wie umstritten die Finanzierung ist. Denn die vorgesehenen Maßnahmen sollen zwar zusätzliche Einnahmen bringen und Ausgaben begrenzen, die grundsätzliche Verteilung der Pflegekosten zwischen Versicherten, Arbeitgebern, Bund und Ländern bleibt jedoch weitgehend unangetastet.
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, erkennt die Notwendigkeit der Reform ausdrücklich an, kritisiert aber die Verteilung der finanziellen Belastungen.
„Während Pflegebedürftige und Beitragszahlenden stark gefordert werden, kommt der Bund seiner Verantwortung weiterhin nicht nach.“
Konkret geht es um die geplante Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und den Verzicht auf die bislang für 2028 vorgesehene Steigerung der Pflegeleistungen. Damit sollen zusätzliche Milliardenbeträge für die Pflegeversicherung mobilisiert beziehungsweise eingespart werden.
Für Beschäftigte und Arbeitgeber bedeutet dies höhere Beitragslasten. Pflegebedürftige wiederum verlieren durch die ausbleibende Leistungsanpassung einen Teil des finanziellen Ausgleichs für steigende Pflegekosten.
Milliardenforderungen an den Bund bleiben offen
Ein wesentlicher Streitpunkt sind die Ausgaben, die nach Auffassung der Pflegekassen aus Steuermitteln finanziert werden müssten.
Der GKV-Spitzenverband beziffert die ausstehenden Erstattungen für pandemiebedingte Belastungen auf rund 5,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, die derzeit von der Pflegeversicherung getragen werden. Allein für 2027 rechnet der Verband mit Ausgaben von rund 5,9 Milliarden Euro.
Beide Positionen zusammen entsprechen mehr als elf Milliarden Euro. Allerdings handelt es sich dabei um unterschiedliche finanzielle Verpflichtungen: Die Corona-Forderung betrifft eine einmalige Erstattung, während die Rentenbeiträge jährlich anfallen.
Auch der AOK-Bundesverband fordert eine stärkere Beteiligung des Bundes. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann kritisiert, dass die Bundesregierung weiterhin auf eine Refinanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben verzichtet.
Die Konsequenz ist ein Finanzierungsmodell, in dem zusätzliche Belastungen bei den Beitragszahlenden entstehen, während die staatliche Kostenübernahme ungeklärt bleibt.
Pflegeheime: Entlastung um 500 Euro monatlich möglich
Besonders deutlich wird der Konflikt bei der stationären Pflege. Die Eigenanteile der Bewohner werden nicht allein durch die pflegerische Versorgung bestimmt. Hinzu kommen unter anderem Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
Letztere müssten nach Auffassung der Pflegekassen stärker von den Ländern getragen werden. Tatsächlich werden nicht öffentlich finanzierte Investitionskosten vielfach den Pflegebedürftigen berechnet.
Blatt beziffert das mögliche Entlastungspotenzial durch eine entsprechende Finanzierung der Investitionskosten auf durchschnittlich 500 Euro monatlich je Pflegebedürftigem.
Auch Reimann verlangt eine Übernahme dieser Kosten durch die Länder sowie eine Steuerfinanzierung der Pflegeausbildung. Beides könnte die Eigenanteile in Pflegeheimen senken.
Das Pflegeneuordnungsgesetz enthält nach Einschätzung beider Verbände jedoch keine ausreichende Lösung für diese Belastungen.
AOK erwartet bereits 2027 ein neues Defizit
Wie begrenzt die finanzielle Wirkung der Reform ausfallen könnte, zeigt die vom AOK-Bundesverband angeführte Kostenschätzung des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach wird für 2027 trotz der geplanten Maßnahmen ein Defizit von 1,35 Milliarden Euro erwartet.
Reimann zweifelt zudem an der Berechnung einzelner Einsparungen. Besonders die geplante Anpassung der Schwellenwerte bei der Pflegebegutachtung könnte nach Projektionen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK lediglich etwa die Hälfte der im Gesetzentwurf angenommenen Minderausgaben erzielen.
Auch der zusätzliche Finanzbedarf für Ende 2026 und Anfang 2027 sei nicht ausreichend berücksichtigt. Ob das kürzlich bewilligte Bundesdarlehen von 700 Millionen Euro zur Überbrückung ausreiche, bleibe fraglich.
Damit steht nicht nur die langfristige Finanzierung infrage. Selbst die kurzfristige Stabilisierung hängt davon ab, ob die erwarteten Einsparungen tatsächlich erreicht werden.
Pflegegrade und Pflegebegleitung sollen neu ausgerichtet werden
Bei den strukturellen Änderungen fällt die Bewertung der Verbände differenzierter aus. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die geplante Anpassung der Begutachtungssystematik bei den unteren Pflegegraden. Hintergrund ist die seit der Reform 2017 stark gestiegene Zahl der Pflegebedürftigen, die inzwischen bei mehr als sechs Millionen liegt.
Die begrenzten Mittel sollen nach Vorstellung des Verbandes stärker auf Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf konzentriert werden. Welche konkreten Auswirkungen veränderte Schwellenwerte auf die Einstufung von Pflegebedürftigen haben werden, ist dabei von erheblicher Bedeutung.
Positiv bewerten beide Verbände die geplante Pflegebegleitung, die insbesondere Angehörige bei der häuslichen Versorgung unterstützen soll. Auch der Ausbau von Prävention und Rehabilitation sowie das vorgesehene digitale Pflege-Cockpit finden Zustimmung.
Die Zusammenführung bestimmter Pflegehilfsmittel in einer Geldleistung soll außerdem bürokratische Abläufe vereinfachen und problematische Vertriebspraktiken bei vorkonfigurierten Pflegeboxen begrenzen.
Die nächste Pflegereform ist bereits angekündigt
Für den AOK-Bundesverband bleibt das vorliegende Gesetz ein Zwischenschritt. Reimann fordert nach Vorlage der Empfehlungen der Pflegestrukturkommission Ende Januar eine weitere Gesetzesinitiative, die insbesondere die Finanzierung neu ordnet.
Der GKV-Spitzenverband verlangt ebenfalls eine umfassendere Reform und eine stärkere Einbeziehung der pflegenden Angehörigen in die weiteren Beratungen.
Damit bleibt die zentrale Frage bestehen: Wie lange kann eine Sozialversicherung finanziell stabilisiert werden, indem Beiträge erhöht und Leistungen begrenzt werden, während die Zuständigkeit für milliardenschwere Ausgaben zwischen Bund, Ländern und Pflegekassen umstritten bleibt?
Das Pflegeneuordnungsgesetz beantwortet diese Frage bislang nicht.
Quellen: GKV-Spitzenverband; AOK-Bundesverband, Stellungnahme zur ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes
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