Pflegeversicherung 2027: AOK warnt trotz fünftem Darlehen vor neuer Finanzierungslücke
Der AOK-Bundesverband erwartet bereits für den Sommer 2027 eine erneute finanzielle Unterdeckung der sozialen Pflegeversicherung. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann kritisiert die wiederholten Bundesdarlehen und fordert nach der Einsetzung der Pflegestrukturkommission schnelle politische Entscheidungen. Auch die steigenden Eigenanteile müssten begrenzt werden.
Die Bundesregierung hat die Pflegestrukturkommission eingesetzt, doch die finanziellen Schwierigkeiten der sozialen Pflegeversicherung lassen sich damit zunächst nicht beheben. Während das Expertengremium bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine langfristige Reform erarbeiten soll, warnt der AOK-Bundesverband bereits vor einer neuen Finanzierungslücke im kommenden Sommer. Die wiederholten Darlehen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung verschaffen nach Einschätzung des Verbandes lediglich kurzfristig Spielraum.
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, begrüßt die Einigung des Kabinetts auf die Zusammensetzung und den Arbeitsauftrag der Kommission, verbindet damit jedoch die Erwartung rascher Entscheidungen.
„Es ist gut, dass sich das Kabinett nach der einwöchigen Extra-Runde nun auf Zusammensetzung und inhaltliche Themenschwerpunkte der Pflegekommission geeinigt hat. Dabei begrüßen wir besonders, dass das Gremium vor allem mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen aus der Wissenschaft besetzt wurde. Dies hat sich auch bei der FinanzKommission Gesundheit bereits bewährt.“
Fünftes Darlehen löst Finanzierungsproblem nicht
Die soziale Pflegeversicherung steht seit geraumer Zeit unter erheblichem finanziellen Druck. Steigende Leistungsausgaben treffen auf eine Finanzierung, deren Einnahmen mit der Kostenentwicklung nicht Schritt halten. Nach Darstellung des AOK-Bundesverbandes hat der Haushaltsausschuss in der vergangenen Woche bereits das fünfte Darlehen in Folge gewährt.
Reimann hält diese Form der kurzfristigen Stabilisierung nicht für ausreichend:
„Jetzt müssen zügig konkrete Vorschläge und darauf aufbauend auch schnelle politische Entscheidungen folgen. Denn trotz des fünften Darlehens in Folge, das der Haushaltsausschuss der SPV in der letzten Woche noch gewährt hat, wird die Soziale Pflegeversicherung schon im Sommer 2027 nicht mehr ausreichend finanziert sein. Und diese Dauer-Darlehen sind keine Lösung.“
Die Warnung betrifft damit ausgerechnet den Zeitraum, in dem das neue Pflegegesetz nach den Planungen der Bundesregierung in Kraft treten soll. Ob die bis dahin vorgesehenen Reformschritte ausreichen werden, um eine weitere Finanzierungslücke zu verhindern, ist bislang offen.
AOK fordert Begrenzung der Eigenanteile
Neben der Finanzierung der Pflegeversicherung sieht der AOK-Bundesverband vor allem bei den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen Handlungsbedarf. Die neue Kommission soll deshalb nicht allein die Einnahmen- und Ausgabenseite untersuchen, sondern auch strukturelle Veränderungen der pflegerischen Versorgung vorbereiten.
Reimann erklärt:
„Eine Lösung muss außerdem auch dringend für die Senkung der stetig steigenden Eigenanteile gefunden werden. Es ist wichtig und richtig, dass dies auch Teil des Arbeitsauftrags der Kommission ist - genauso wie strukturelle Fragen zur Schaffung einer effizienteren und besseren Versorgung, insbesondere zur sektoren- und wohnformenunabhängigen Ausgestaltung, sowie auch zum wiederholten Male die Prüfung der Rolle des Bundes bei der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen.“
Damit spricht der Verband mehrere Reformfragen an, die bereits seit Jahren diskutiert werden: die Begrenzung der finanziellen Belastung pflegebedürftiger Menschen, die Neuordnung der Versorgung und die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben.
Reimann fordert Reformvorschläge ohne politische Vorfestlegung
Die AOK-Vorstandsvorsitzende verbindet mit der überwiegend wissenschaftlichen Besetzung der Kommission die Erwartung, dass auch politisch umstrittene Finanzierungsmodelle ergebnisoffen untersucht werden.
„Zentrale Aufgabe der Kommission sollte es insgesamt vor allem sein, fachliche Vorschläge zu erarbeiten, ohne eine "politische Schere" im Kopf. Sie muss die gleiche Freiheit haben, wie sie auch die FinanzKommission Gesundheit besitzt.“
Zu den strittigen Themen gehören nach Reimanns Einschätzung insbesondere die Begrenzung der Eigenbeteiligung, soziale Ausgleichsmechanismen und kapitalgedeckte Finanzierungselemente.
Mit Blick auf das bisherige Pflegeneuordnungsgesetz spricht sie von einem Minimalkompromiss. Zugleich erwartet sie, dass die Bundesregierung nach Vorlage der Kommissionsergebnisse zügig langfristig wirksame Lösungen beschließt, auch wenn der politische Entscheidungsprozess die Koalition erneut belasten dürfte.
Die Kommission soll ihre Vorschläge bis spätestens Ende Januar 2027 vorlegen. Das neue Pflegegesetz ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen. Damit werden die kommenden Monate nicht nur darüber entscheiden, welche Finanzierungsmodelle politisch mehrheitsfähig sind, sondern auch, ob die geplante Reform rechtzeitig auf die von der AOK prognostizierte Finanzierungslücke reagieren kann.
Quellen:
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AOK-Bundesverband: Reimann: Begrüßen das Einsetzen der Pflegestrukturkommission, Stellungnahme zur Kabinettseinigung, 14. Oktober 2026.
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Bundesministerium für Gesundheit: Einsetzung einer Pflegestrukturkommission – Arbeitsauftrag und Zeitplan, Oktober 2026.
Themen:
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