Pflegekommission startet: Zwischen Milliardenlücke und dem Anspruch auf soziale Sicherheit
Die Pflegeversicherung steht vor einer Neuordnung, für die der Politik nur wenig Zeit bleibt. Am 27. Oktober hat die Pflegestrukturkommission ihre Arbeit aufgenommen. Bis Ende Januar 2027 soll sie Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung und bessere Versorgungsstrukturen vorlegen. Der GKV-Spitzenverband fordert schnelle Entscheidungen, während die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, davor warnt, die Reform auf Leistungskürzungen zu verengen.
Die Pflegeversicherung soll Sicherheit geben, wenn Menschen auf Unterstützung angewiesen sind. Dieser gesellschaftliche Anspruch ist weitgehend unstrittig. Schwieriger wird es bei der Frage, wie er angesichts steigender Ausgaben, veränderter Versorgungsbedürfnisse und einer alternden Bevölkerung künftig finanziert werden kann.
Mit der konstituierenden Sitzung der 13-köpfigen Pflegestrukturkommission beginnt nun ein weiterer Versuch, die bekannten Probleme nicht nur zu beschreiben, sondern in konkrete Reformvorschläge zu übersetzen. Bis Ende Januar sollen Ergebnisse vorliegen, auf deren Grundlage eine Strukturreform erarbeitet werden soll. Ihr Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen.
GKV-Spitzenverband fordert schnelle Entscheidungen
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, macht deutlich, dass für eine längere politische Bestandsaufnahme kaum noch Zeit bleibt.
„Die Pflegeversicherung ist eine zentrale Säule der sozialen Sicherung in diesem Land. Sie muss dringend zukunftsfähig aufgestellt werden.“
Die Kommission müsse nun innerhalb kürzester Zeit die bekannten Vorschläge und Stellschrauben so miteinander verbinden, dass daraus ein gesellschaftlich tragfähiger Kompromiss entstehe.
„Weil der Reformbedarf so enorm ist, müssen die Kommissionsvorschläge noch im Januar auf den Tisch kommen und die Politik dann umgehend handeln“, fordert Blatt.
Bemerkenswert ist dabei, dass der GKV-Spitzenverband nicht in erster Linie neue Ideen verlangt. Die möglichen Instrumente sind bekannt. Die eigentliche Schwierigkeit besteht darin, unterschiedliche Interessen miteinander zu vereinbaren und die finanziellen Konsequenzen politischer Entscheidungen tragfähig zu verteilen.
Staffler warnt vor einer Reform zulasten der Pflegebedürftigen
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, setzt einen anderen, aber keineswegs gegensätzlichen Akzent. Im Deutschlandfunk erinnerte sie zum Arbeitsbeginn der Kommission daran, weshalb die Pflegeversicherung überhaupt existiert.
„Es geht nämlich darum, Sicherheit zu geben für diejenigen, die es hart getroffen hat, die pflegebedürftig sind, ihre Angehörigen, die pflegen.“
Staffler hält den Zeitplan für ausgesprochen knapp und warnt davor, die Diskussion vor allem auf mögliche Leistungskürzungen zu konzentrieren. Stattdessen müssten die bestehenden Versorgungsstrukturen stärker hinterfragt werden.
Darin liegt ein wesentlicher Unterschied. Werden Leistungen gekürzt, sinken möglicherweise die Ausgaben der Pflegeversicherung. Der tatsächliche Pflegebedarf verändert sich dadurch jedoch nicht. Die finanzielle oder organisatorische Verantwortung kann sich lediglich auf die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verlagern.
Eine Reform, die ausschließlich die Ausgaben der Versicherung betrachtet, würde deshalb nur einen Teil der wirtschaftlichen Belastung erfassen.
Zwischen häuslicher Pflege und Pflegeheim fehlen passende Strukturen
Als Beispiel für notwendige Veränderungen nennt Staffler die bisherige Trennung zwischen häuslicher und stationärer Pflege. Alternative Wohnformen wie Pflege-Wohngemeinschaften passen teilweise nur unzureichend in die bestehenden Regelungen, obwohl sie unter bestimmten Voraussetzungen kostengünstiger sein können.
Damit rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die über die Finanzierung hinausgeht: Muss sich die Versorgung weiterhin so stark an den bestehenden Leistungsbereichen orientieren, oder sollten die individuellen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen stärker darüber entscheiden, welche Unterstützung finanziert wird?
Eine flexiblere Organisation könnte neue Möglichkeiten eröffnen, insbesondere dort, wo Menschen zwar nicht mehr vollständig selbstständig leben können, aber auch keine umfassende stationäre Betreuung benötigen.
Ob daraus tatsächlich Einsparungen entstehen, hängt allerdings von der konkreten Versorgung ab. Personal, Betreuung und pflegerische Leistungen werden auch in alternativen Wohnformen benötigt. Ihr wirtschaftlicher Vorteil lässt sich deshalb nicht allein aus der Organisationsform ableiten.
Angehörigenpflege ist auch ein wirtschaftlicher Faktor
Wie weit die Folgen unzureichender Versorgungsangebote reichen können, zeigt eine in der Meldung angeführte Analyse der Bertelsmann Stiftung und Prognos.
Demnach entspricht die durch Angehörigenpflege eingeschränkte Erwerbstätigkeit rechnerisch rund 184.000 Vollzeitstellen.
Die Zahl beschreibt keinen tatsächlichen Stellenabbau, sondern das Erwerbsvolumen, das durch die Übernahme familiärer Pflegeaufgaben eingeschränkt wird.
Damit wird sichtbar, dass Pflege nicht ausschließlich eine Ausgabenposition der Sozialversicherung ist. Wenn Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, entstehen wirtschaftliche Folgen, die in den Rechnungen der Pflegeversicherung selbst nicht erscheinen.
Für die Betroffenen können sich daraus geringere Einkommen und langfristige Nachteile bei der Altersversorgung ergeben. Gleichzeitig steht dem Arbeitsmarkt weniger Arbeitszeit zur Verfügung.
Eine Verbesserung der Pflegeinfrastruktur wäre deshalb nicht allein unter dem Gesichtspunkt zusätzlicher Ausgaben zu bewerten. Sie könnte auch dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und familiärer Pflege zu verbessern.
Die Kommission muss Finanzierung und Versorgung zusammenbringen
Unter dem Vorsitz des ehemaligen Caritas-Generalsekretärs Georg Cremer und der Juristin Gabriele Kuhn-Zuber sollen sich 13 Fachleute mit den zentralen Fragen der Pflegeversicherung befassen. Neben der Ausgabenentwicklung stehen effizientere Versorgungsstrukturen sowie Prävention und Rehabilitation auf der Tagesordnung.
Die Kommission soll dabei auch bereits vorliegende Ergebnisse früherer Beratungen berücksichtigen.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann verbindet mit der Reform das Ziel, Beitragsmittel stärker dort einzusetzen, wo Menschen Unterstützung benötigen. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll zunächst kurzfristige Stabilität schaffen, während die Kommission die Grundlagen für langfristige Veränderungen erarbeitet.
Damit treffen zwei Anforderungen aufeinander, die sich nicht voneinander lösen lassen: Die Pflegeversicherung muss finanziell tragfähig bleiben, zugleich müssen ihre Leistungen den tatsächlichen Versorgungsbedarf erreichen.
Effizientere Strukturen können helfen, vorhandene Mittel besser einzusetzen. Sie garantieren jedoch nicht, dass sich sämtliche Kostensteigerungen ausgleichen lassen. Ebenso wenig bedeutet eine Ausweitung von Leistungen automatisch eine Verbesserung der Versorgung, wenn entsprechende Angebote fehlen.
Die Aufgabe der Pflegekommission besteht deshalb nicht nur darin, Einnahmen und Ausgaben in ein neues Verhältnis zu bringen. Sie muss auch untersuchen, ob die gegenwärtige Organisation der Pflege den Bedürfnissen der Menschen und den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gesellschaft noch gerecht wird.
Denn die Kosten der Pflege verschwinden nicht, wenn sie aus der Rechnung der Pflegeversicherung herausfallen. Sie werden dann an anderer Stelle getragen – von den Pflegebedürftigen, ihren Familien oder der Gesellschaft. Eine tragfähige Reform muss deshalb nicht nur klären, wer Pflege bezahlt, sondern ebenso, wie sie künftig organisiert werden kann.
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