Pflegereform 2027: Eigenanteile, Vermögen und private Vorsorge auf dem Prüfstand

Veröffentlichung: 14.10.2026, 17:10 Uhr - Lesezeit 10 Minuten

Die Bundesregierung hat die Pflegestrukturkommission eingesetzt. Bis Ende Januar 2027 soll das Expertengremium Vorschläge zur langfristigen Finanzierung und Neuordnung der Pflegeversicherung vorlegen. Dabei stehen neben steigenden Eigenanteilen auch einkommens- und vermögensabhängige Leistungen, kapitalgedeckte Vorsorgemodelle und die künftige Rolle der privaten Pflegeabsicherung zur Diskussion.

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Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Die neue Pflegestrukturkommission soll auch die besonderen Bedürfnisse jüngerer Pflegebedürftiger berücksichtigen und Vorschläge für eine bedarfsgerechte Versorgung und langfristig tragfähige Finanzierung entwickeln.Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Die neue Pflegestrukturkommission soll auch die besonderen Bedürfnisse jüngerer Pflegebedürftiger berücksichtigen und Vorschläge für eine bedarfsgerechte Versorgung und langfristig tragfähige Finanzierung entwickeln.Experten/KI

Die Pflegeversicherung soll grundlegend neu geordnet werden. Nachdem die Bundesregierung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz zunächst die kurzfristige Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung verfolgt, richtet sich der Blick nun auf die Jahre nach 2030. Denn die demografische Entwicklung stellt das bisherige Finanzierungsmodell zunehmend infrage: Die Pflegeausgaben werden nach Einschätzung der Bundesregierung künftig dynamischer steigen als die beitragsfinanzierten Einnahmen. Gleichzeitig sollen die Beitragssätze möglichst stabil bleiben und die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen begrenzt werden.

Wie diese Ziele miteinander vereinbart werden können, soll nun eine eigens eingesetzte Pflegestrukturkommission untersuchen. Ihr Arbeitsauftrag reicht von der Analyse steigender Pflegekosten über die Neuordnung der Leistungen bis zur Frage, ob und in welchem Umfang Versicherte künftig stärker durch private Vorsorge oder eigenes Vermögen zur Finanzierung beitragen sollen.

Pflegestrukturkommission untersucht beide Versicherungssysteme

Unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit soll das Expertengremium zunächst die Ausgabenentwicklung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) und der privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) analysieren. Dabei geht es insbesondere darum, welche Leistungsbereiche die Kostensteigerungen verursachen und welchen Anteil Preisentwicklungen beziehungsweise die zunehmende Inanspruchnahme von Pflegeleistungen daran haben.

Auch die Ausgaben je Versicherten sollen für beide Systeme untersucht werden. Damit wird die unterschiedliche Kostenentwicklung in der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung ausdrücklich zum Gegenstand der Reformberatungen.

Den Vorsitz der 13-köpfigen Kommission übernimmt Prof. Dr. Georg Cremer, Co-Vorsitzende ist Prof. Gabriele Kuhn-Zuber. Dem Gremium gehören unter anderem die Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Martina Hasseler, der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang sowie die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Stefan Huster, Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Gregor Thüsing an.

Die Kommission soll konkrete Reformvorschläge entwickeln und deren finanzielle Auswirkungen zumindest näherungsweise beziffern. Dabei sind sowohl die Belastungen der Beitragszahler als auch die Folgen für Pflegebedürftige, Angehörige und öffentliche Haushalte zu berücksichtigen.

Eigenanteile könnten stärker von Einkommen und Vermögen abhängen

Besondere Bedeutung erhält die Frage, wie die steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege begrenzt werden können. Die Kommission soll hierzu nicht nur eine mögliche Obergrenze untersuchen, sondern auch die bisherige Ausgestaltung der staatlich geregelten Entlastungsleistungen überprüfen.

Im Mittelpunkt steht dabei § 43c SGB XI. Die dort geregelten Leistungszuschläge reduzieren die pflegebedingten Eigenanteile in vollstationären Einrichtungen bislang abhängig von der Aufenthaltsdauer. Künftig könnten diese Zuschüsse stärker auf Pflegebedürftige ohne Vermögen beziehungsweise mit geringem oder mittlerem Einkommen konzentriert werden.

Zudem soll geprüft werden, ob sich die Zuschüsse enger mit der sozialhilferechtlichen Hilfe zur Pflege verbinden lassen. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Verteilung der Leistungen, durch die Sozialhilfebedürftigkeit möglichst vermieden werden soll.

Damit steht eine grundlegende Frage im Raum: Soll die Pflegeversicherung ihre Leistungen weiterhin weitgehend unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Versicherten gewähren, oder sollen Einkommen und Vermögen bei bestimmten Entlastungsleistungen künftig eine größere Rolle spielen?

Eine politische Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen. Die Prüfung entsprechender Modelle gehört jedoch ausdrücklich zum Arbeitsauftrag.

Kapitaldeckung und private Pflegevorsorge sollen geprüft werden

Neben der Neuordnung bestehender Leistungen soll die Kommission untersuchen, wie die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung durch kapitalgedeckte Elemente ergänzt oder ausgebaut werden könnte.

Hintergrund ist die langfristige Finanzierung der Pflegekosten bei einem möglichst stabilen, paritätisch finanzierten allgemeinen Beitragssatz. Insbesondere jüngere Generationen sollen durch die künftigen Belastungen nicht überfordert werden.

Gleichzeitig soll geprüft werden, wie zusätzliche private Absicherung attraktiver gestaltet werden kann. Der Arbeitsauftrag sieht damit ausdrücklich vor, auch die Eigenvorsorge der Versicherten in die Überlegungen zur langfristigen Finanzierung einzubeziehen.

Für private Krankenversicherer und Anbieter ergänzender Pflegeversicherungen ist dieser Teil der Reformberatungen besonders relevant. Ob daraus neue Fördermodelle, veränderte Rahmenbedingungen oder andere Formen kapitalgedeckter Vorsorge entstehen, lässt sich aus dem bisherigen Arbeitsauftrag allerdings noch nicht ableiten.

Darüber hinaus soll die Kommission untersuchen, welche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen und möglicherweise aus anderen Finanzierungsquellen getragen werden müssten. Auch verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen innerhalb und außerhalb der bestehenden Pflegeversicherungssysteme gehören zum Prüfprogramm.

Pflegeleistungen sollen unabhängiger vom Wohnort organisiert werden

Die Reform soll sich nicht auf Finanzierungsfragen beschränken. Die Bundesregierung lässt zugleich prüfen, ob Pflegeleistungen künftig stärker unabhängig von Versorgungssektoren und Wohnformen ausgestaltet werden können.

Bislang unterscheiden sich Leistungsansprüche und Finanzierungsstrukturen danach, ob Pflegebedürftige zu Hause, ambulant betreut oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden. Die Kommission soll untersuchen, welche Fehlanreize sich daraus ergeben und ob diese dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entgegenstehen.

Dabei geht es auch um sektorenunabhängige Vergütungsstrukturen, verbindliche Personalvorgaben und eine verlässliche Qualitätssicherung. Ebenso sollen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die besonderen Bedürfnisse jüngerer Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Prävention und Rehabilitation. Durch eine bessere Verzahnung medizinischer und pflegerischer Versorgung soll Pflegebedürftigkeit möglichst verhindert oder zumindest hinausgezögert werden.

Neues Pflegegesetz soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten

Für ihre Arbeit hat die Pflegestrukturkommission nur wenige Monate Zeit. Spätestens Ende Januar 2027 sollen die Reformvorschläge vorliegen. Dabei werden auch die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ und der FinanzKommission Gesundheit berücksichtigt.

Die Bundesregierung verlangt zudem, dass die Vorschläge hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen, ihrer Verteilungsgerechtigkeit und ihres bürokratischen Aufwands bewertet werden. Auch die Folgen für eine menschenwürdige Pflege und die Entlastung pflegender Angehöriger sollen in die Bewertung einfließen.

Bereits zum 1. Juli 2027 soll das neue Pflegegesetz in Kraft treten. Für die politische Abstimmung und das anschließende Gesetzgebungsverfahren bleiben nach Vorlage der Empfehlungen damit lediglich fünf Monate.

Die Kommission muss folglich nicht nur Antworten auf die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung finden, sondern Vorschläge entwickeln, die sich innerhalb eines engen Zeitrahmens politisch und rechtlich umsetzen lassen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Einsetzung einer Pflegestrukturkommission – Arbeitsauftrag und Zeitplan, Oktober 2026.


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