Pflegekommission eingesetzt: GKV-Spitzenverband fordert Gesetzgebung ab Februar 2027
Nach einwöchiger Verzögerung nimmt die Pflegekommission ihre Arbeit auf. Bis Ende Januar 2027 soll sie Vorschläge für eine langfristige Reform der Pflegeversicherung vorlegen. Der GKV-Spitzenverband drängt darauf, anschließend ohne weitere Verzögerung die Gesetzgebung einzuleiten.
Die Bundesregierung hat am 14. Oktober die Pflegekommission eingesetzt, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine grundlegende Neuordnung der sozialen Pflegeversicherung erarbeiten soll. Ursprünglich war der Start bereits für den 7. Oktober vorgesehen, wurde jedoch wegen weiterer Abstimmungen zwischen den Koalitionspartnern verschoben. Im Mittelpunkt stehen die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung und die Frage, wie sich die steigenden finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen begrenzen lassen.
Pflegeversicherung benötigt langfristige Finanzierung
Mit dem Ende September beschlossenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes hatte die Bundesregierung zunächst Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung für 2027 auf den Weg gebracht. Die grundlegenden Strukturfragen blieben dabei teilweise ausgeklammert und sollen nun von der Kommission bearbeitet werden.
Der Reformbedarf reicht über die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit hinaus. Nach Berechnungen der Bundesregierung würde die Pflegeversicherung ohne Gegenmaßnahmen bereits 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro verzeichnen. Für 2028 wurde eine Finanzierungslücke von mehr als 15 Milliarden Euro genannt.
GKV-Spitzenverband drängt auf rasche Umsetzung
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, begrüßt die Einsetzung der Kommission und verbindet damit die Erwartung, dass die bereits diskutierten Reformansätze zu einer tragfähigen Lösung zusammengeführt werden.
„Die Pflegeversicherung ist eine zentrale Säule der sozialen Sicherung in diesem Land. Die jetzt eingesetzte Kommission ist eine gute Chance, die bekannten Vorschläge und Stellschrauben so zu kombinieren, dass dabei ein gesellschaftlich tragfähiger Kompromiss herauskommt.“
Angesichts des erheblichen Reformbedarfs fordert Blatt, unmittelbar nach Vorlage der Ergebnisse im Januar mit der Gesetzgebung zu beginnen.
Damit steht der Kommission ein enger Zeitrahmen zur Verfügung. Bis Ende Januar müssen Vorschläge vorliegen, die sowohl die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung als auch die Verteilung der Kosten zwischen Beitragszahlern, Pflegebedürftigen und öffentlicher Hand berücksichtigen.
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