Pflegereform ohne Pflegerat: Berufsverband fordert Mitsprache
Die Pflegestrukturkommission soll Vorschläge für eine tragfähige Finanzierung und bessere Versorgung entwickeln. Doch ausgerechnet die berufliche Pflege sieht sich in dem Gremium nicht ausreichend vertreten. Der Deutsche Pflegerat fordert verbindliche Beteiligungsrechte und warnt davor, notwendige Einsparungen zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Beschäftigten durchzusetzen.
Die Zukunft der Pflegeversicherung wird in einer Kommission verhandelt, in der die maßgebliche Berufsvertretung der Pflege nicht vertreten ist. Darauf macht der Deutsche Pflegerat (DPR) in einem Positionspapier vom 18. Oktober 2026 aufmerksam. Die Beteiligung einzelner pflegewissenschaftlicher Experten könne eine institutionelle Vertretung der Pflegeprofession nicht ersetzen.
Der DPR verlangt deshalb, frühzeitig und kontinuierlich über ein verbindliches Anhörungs- und Stellungnahmeverfahren an der Arbeit der Pflegestrukturkommission beteiligt zu werden. Darüber hinaus fordert er dauerhafte Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte der Pflegeberufe in den maßgeblichen Strukturen des Gesundheits- und Pflegewesens. Hinter der Forderung steht eine grundsätzliche Frage: Kann eine Reform der Pflegeversorgung gelingen, wenn diejenigen, die sie im Alltag sicherstellen, nicht verbindlich an ihrer Ausgestaltung beteiligt sind?
Pflegerat warnt vor Einsparungen auf Kosten der Versorgung
Die Pflegestrukturkommission beschäftigt sich mit der Ausgabenentwicklung in der sozialen und privaten Pflegeversicherung. Zugleich soll sie Vorschläge zur Versorgungsqualität, Personalbemessung, Finanzierung und Weiterentwicklung pflegerischer Angebote erarbeiten. Aus Sicht des Pflegerats dürfen diese Aufgaben nicht auf die Suche nach Einsparmöglichkeiten reduziert werden. Der tatsächliche Pflegebedarf müsse Ausgangspunkt jeder Strukturreform sein. Erst daraus ließen sich die erforderlichen Leistungen, personellen Kapazitäten und Finanzierungsanforderungen ableiten. Dabei warnt der Verband ausdrücklich davor, Leistungsbegrenzungen oder abgesenkte Personalvorgaben als einfache Lösung für steigende Ausgaben zu betrachten. „Pflegebedarf verschwindet nicht, wenn Leistungen begrenzt oder Personalvorgaben abgesenkt werden“, heißt es in dem Positionspapier.
Der DPR fordert deshalb, die finanziellen Auswirkungen von Reformmaßnahmen nicht isoliert innerhalb der Pflegeversicherung zu betrachten. Auch mögliche Folgekosten für andere Sozialleistungssysteme müssten berücksichtigt werden.
Wenn Einsparungen die Angehörigen stärker belasten
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Pflegerat der häuslichen Versorgung. Professionelle Pflegeangebote und familiäre Unterstützung müssten sich ergänzen. Ehrenamtliches Engagement könne notwendige professionelle Leistungen dagegen nicht ersetzen. Der Verband verlangt eine verlässliche Finanzierung ambulanter Pflegedienste und von Tagespflegeangeboten. Auch bei einer Neuordnung von Entlastungsleistungen müsse sichergestellt werden, dass entsprechende Angebote wirtschaftlich tragfähig bleiben.
Damit berührt das Positionspapier eine Entwicklung, auf die auch die Bertelsmann Stiftung in einer aktuellen Untersuchung aufmerksam macht: Die Pflege von Angehörigen schränkt bereits heute die Erwerbstätigkeit vieler Menschen ein. Bis 2045 könnte der damit verbundene Verlust an Arbeitskraft rechnerisch auf 229.000 Vollzeitstellen steigen. Die beiden Untersuchungen betrachten unterschiedliche Aspekte des Pflegesystems. Gemeinsam verdeutlichen sie jedoch, weshalb Reformen auch danach beurteilt werden sollten, welche zusätzlichen Belastungen für Familien entstehen könnten.
Der Pflegerat fordert ausdrücklich, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern und die Auswirkungen geplanter Maßnahmen auf pflegende Angehörige systematisch zu prüfen.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuern finanzieren
Auch bei der Finanzierung einzelner Leistungen verlangt der DPR Veränderungen. So spricht sich der Verband dafür aus, Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige künftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Ausbildungsaufwendungen sollen ebenfalls steuerfinanziert werden. Darüber hinaus fordert der Pflegerat, die Finanzierung medizinischer Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen sachgerecht der Krankenversicherung zuzuordnen.
Diese Vorschläge zielen auf eine veränderte Verteilung der Finanzierungslasten zwischen Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Staat. Eine solche Neuordnung würde die betreffenden Ausgaben allerdings nicht beseitigen, sondern anderen Finanzierungsträgern zuweisen. Der Pflegerat verlangt deshalb, die finanziellen Wirkungen entsprechender Maßnahmen transparent darzustellen.
Personalbedarf statt pauschaler Vorgaben
Ein weiterer Schwerpunkt des Positionspapiers ist die personelle Ausstattung der Pflege. Personalvorgaben müssten sich nach dem tatsächlichen Versorgungsbedarf richten. Dabei seien unterschiedliche Qualifikationen und Kompetenzen zu berücksichtigen. Der DPR fordert zugleich, Pflegefachpersonen mehr eigenständige Handlungsmöglichkeiten und angemessene Entscheidungsbefugnisse einzuräumen.
Auch die Finanzierung der Personalkosten spielt eine zentrale Rolle. Tariflich begründete Vergütungen müssten vollständig und verlässlich refinanziert werden. Andernfalls könnten wirtschaftliche Vorgaben die Personalbindung und Versorgungssicherheit gefährden. Für eine langfristige Sicherung der Versorgung verlangt der Verband außerdem den bedarfsgerechten Ausbau von Ausbildungs-, Studien- und Weiterbildungskapazitäten.
Digitalisierung soll Pflegekräfte tatsächlich entlasten
Die Digitalisierung betrachtet der Pflegerat als wichtigen Bestandteil einer künftigen Pflegestruktur. Digitale Anwendungen müssten allerdings einen konkreten Nutzen im Versorgungsalltag schaffen. Im Mittelpunkt stehen dabei interoperable Systeme, die Dokumentationsaufwand und Medienbrüche nachweislich verringern. Pflegefachpersonen sollen an der Auswahl und Einführung entsprechender Lösungen beteiligt werden. Auch Schulungen, organisatorische Anpassungen und laufende Betriebskosten müssten finanziell berücksichtigt werden. Digitalisierung dürfe sich damit nicht auf die Anschaffung neuer Technik beschränken. Entscheidend sei, ob dadurch tatsächlich mehr Zeit für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen entsteht.
Reformvorschläge sollen vor Einführung geprüft werden
Der Deutsche Pflegerat verlangt schließlich, Reformmaßnahmen vor ihrer Umsetzung auf ihre Folgen für die gesamte Versorgungskette zu untersuchen. Dabei sollen nicht nur finanzielle Effekte betrachtet werden, sondern auch die Auswirkungen auf Versorgungsqualität, Zugangsgerechtigkeit, Personal und pflegende Angehörige. Geeignete Maßnahmen sollten zunächst unter unterschiedlichen regionalen Bedingungen erprobt und unabhängig evaluiert werden. Die Ergebnisse müssten anschließend verbindlich in die Entscheidung über eine flächendeckende Einführung einfließen. Für den DPR steht damit fest: Eine tragfähige Pflegereform muss Finanzierung und Versorgung gemeinsam betrachten. Einsparungen, die notwendige Leistungen lediglich auf Angehörige, Beschäftigte oder andere Sozialleistungssysteme verlagern, lösen aus seiner Sicht die strukturellen Probleme nicht. Ob diese Perspektive in den Reformvorschlägen ausreichend berücksichtigt wird, hängt nach Auffassung des Verbands auch davon ab, wie verbindlich die Pflegeprofession künftig an den Entscheidungen beteiligt wird.
Quelle: Deutscher Pflegerat, Positionspapier „Pflegestrukturkommission: Profession Pflege wirksam stärken“, Stand 18. Oktober 2026.
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