Die Bundesregierung stellt die Pflegeversicherung neu auf. Das Kabinett hat am Mittwoch das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Es soll die Finanzierung kurzfristig stabilisieren, gleichzeitig aber Leistungen, Prävention und häusliche Pflege neu ordnen.
Dr. Carsten LinnemannBundesregierung/Steffen Kugler
Der allgemeine Beitragssatz soll zunächst nicht steigen. Das ist politisch die wichtigste Nachricht. Ökonomisch ist es nur die halbe. Denn zusätzliche Einnahmen kommen trotzdem: Höhere Einkommen werden stärker belastet, Kinderlose zahlen mehr und ab 2028 wird auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern teilweise kostenpflichtig.
Die Reform zeigt damit ziemlich genau, wo die Pflegeversicherung inzwischen steht. Ihre Ausgaben steigen, eine weitere allgemeine Beitragserhöhung soll aber vermieden werden. Also wird die Finanzierung breiter verteilt und gleichzeitig versucht, den Ausgabenanstieg zu bremsen.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann beschreibt den Ansatz bemerkenswert offen:
„Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen, ist eine zentrale Aufgabe unserer Solidargemeinschaft. Damit wir sie heute und in Zukunft erfüllen können, müssen wir das System der sozialen Pflegeversicherung reformieren. Maßnahmen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite tragen in einem ersten Schritt dazu bei, die Finanzierung der SPV zu stabilisieren.“
Entscheidend sind dabei die letzten beiden Wörter: erster Schritt.
Denn das jetzt beschlossene Gesetz löst das langfristige Finanzierungsproblem der Pflege nicht. Es verschafft dem System zunächst Luft und verändert an mehreren Stellen die Regeln. Die grundsätzlichere Entscheidung soll eine Strukturkommission vorbereiten, die ab Oktober ihre Arbeit aufnimmt.
Mehr Einnahmen ohne höheren allgemeinen Beitrag
Auf der Einnahmeseite geht die Bundesregierung einen Weg, der politisch weniger auffällig ist als eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes.
Die Beitragsbemessungsgrenze der sozialen Pflegeversicherung soll monatlich um 300 Euro steigen. Einkommen oberhalb der bisherigen Grenze werden dadurch stärker herangezogen. Für Kinderlose steigt der Zuschlag zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent.
Ab 2028 folgt ein weiterer Eingriff. Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner soll ein Zuschlag von 0,52 Prozent erhoben werden. Ausnahmen sind unter anderem für Menschen vorgesehen, die Angehörige zu Hause pflegen.
Das Muster ist eindeutig: Der Beitragssatz bleibt stehen, die Einnahmen sollen trotzdem steigen.
Für den Arbeitsmarkt ist diese Unterscheidung keineswegs akademisch. Wo höhere Einkommen zusätzlich mit Sozialbeiträgen belastet werden, steigen Abgaben und gegebenenfalls Arbeitskosten auch ohne einen höheren allgemeinen Beitragssatz. Für den Einzelnen zählt nicht die politische Überschrift, sondern die tatsächliche Belastung auf der Gehaltsabrechnung.
Die Bundesregierung kauft Beitragsstabilität deshalb nicht zum Nulltarif. Sie verteilt die Mehrbelastung gezielter.
Leistungen sollen künftig mit der Inflation steigen
Auf der anderen Seite enthält das Gesetz eine Änderung, die für Pflegebedürftige langfristig erhebliche Bedeutung haben kann.
Von 2029 an sollen die Leistungen der Pflegeversicherung jedes Jahr anhand der Kerninflation angepasst werden. Bislang können steigende Preise dazu führen, dass der reale Wert einer nominell unveränderten Pflegeleistung sinkt. Künftig soll diese Entwertung begrenzt werden.
Das schafft mehr Verlässlichkeit. Es erhöht allerdings auch den Finanzierungsdruck.
Denn eine automatische Anpassung schützt Pflegebedürftige vor einem schleichenden Wertverlust ihrer Leistungen, nimmt der Politik aber zugleich einen Teil der Möglichkeit, Ausgaben dadurch zu begrenzen, dass Leistungsbeträge über längere Zeit unverändert bleiben.
Was für Pflegebedürftige Planungssicherheit schafft, macht auf der Finanzierungsseite den Reformdruck größer.
Vor der Pflege soll stärker die Prävention stehen
Ein zweiter Schwerpunkt setzt früher an. Die Regierung will verhindern oder zumindest verzögern, dass Menschen überhaupt pflegebedürftig werden.
Versicherte sollen ab dem 60. Lebensjahr Anspruch auf einen „Check-up 60+“ bekommen. Bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit soll außerdem konsequenter geprüft werden, ob Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.
Dahinter steht eine einfache Rechnung: Jeder vermiedene oder hinausgeschobene Pflegefall entlastet nicht nur den Betroffenen, sondern auch die Pflegeversicherung.
Ob diese Rechnung aufgeht, hängt allerdings davon ab, ob aus Prävention tatsächlich wirksame Versorgung wird. Ein zusätzlicher Check-up allein spart noch keine Pflegekosten. Erst wenn Risiken früh erkannt werden und anschließend Rehabilitation oder andere Hilfen greifen, entsteht daraus ein finanzieller Effekt.
Die Reform setzt deshalb an der richtigen Stelle an, muss ihre Wirkung aber erst beweisen.
Bei den Pflegegraden wird es heikler
Deutlich sensibler ist eine andere Änderung.
Die Regeln zur Feststellung der Pflegegrade 1 bis 3 sollen angepasst werden. Das Ministerium spricht davon, die Pflegegrade künftig „zielgenauer“ zu vergeben. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad besitzen, soll Bestandsschutz gelten.
Damit berührt die Reform unmittelbar den Zugang zu Leistungen.
Hier entscheidet sich, ob aus besserer Steuerung am Ende auch eine Begrenzung neuer Leistungsfälle wird. Denn jede Veränderung der Schwellen für einen Pflegegrad hat finanzielle Folgen: für die Pflegeversicherung ebenso wie für Menschen, die künftig einen Antrag stellen.
Dass Bestandsfälle ausdrücklich geschützt werden, verhindert rückwirkende Eingriffe. Für neue Fälle können sich die Bedingungen dennoch verändern.
Genau hier liegt eine der Stellen, an denen die Reform nicht nur verwaltet, sondern verteilt.
Mehr Geld und mehr Freiheit für die Pflege zu Hause
Gleichzeitig stärkt das Gesetz ausdrücklich die häusliche Pflege.
Pflegegeld und Leistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 erhöht werden. Aus dem bisherigen Entlastungsbetrag wird ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget. Familien sollen stärker selbst entscheiden können, wofür sie dieses Geld einsetzen.
Für pflegebedürftige Kinder und junge Menschen bis 25 Jahre sind bis zu 300 Euro monatlich beziehungsweise 3.600 Euro jährlich vorgesehen.
Hinzu kommt eine neue Pflegebegleitung. Familien sollen nicht erst Unterstützung erhalten, wenn die Versorgung bereits an Grenzen stößt, sondern fortlaufend begleitet werden.
Das ist sozialpolitisch sinnvoll, hat aber auch eine klare wirtschaftliche Funktion.
Häusliche Pflege ist für die Pflegeversicherung in vielen Fällen günstiger als eine vollstationäre Versorgung. Angehörige übernehmen dabei einen erheblichen Teil der Arbeit. Das entlastet die Kassen, nicht zwingend aber die Volkswirtschaft. Pflege zu Hause kostet Zeit, kann Arbeitszeit reduzieren und Einkommen kosten.
Deshalb ist die Entscheidung konsequent, die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige nicht zu kürzen. Wer auf häusliche Pflege setzt, kann die Menschen, die sie leisten, nicht gleichzeitig bei ihrer Alterssicherung schlechterstellen.
Linnemanns Hinweis, die häusliche Pflege müsse angesichts steigender Heimkosten stärker unterstützt werden, beschreibt deshalb nicht nur ein sozialpolitisches Ziel. Er beschreibt eine finanzielle Notwendigkeit.
Zwei Milliarden Euro für Technik und Digitalisierung
Die Reform setzt zugleich darauf, dass Technik einen Teil des steigenden Personalbedarfs auffangen kann.
Aus dem Sondervermögen des Bundes sollen 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Langzeitpflege kommen. Die Länder sollen weitere 400 Millionen Euro beisteuern. Insgesamt stehen damit zwei Milliarden Euro im Raum.
Pflegeeinrichtungen sollen außerdem Investitionen in Technik leichter über ihre Pflegesätze finanzieren können, wenn dadurch Personal entlastet wird. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege wird dauerhaft fortgeführt.
Das ist einer der wirtschaftlich interessantesten Teile des Gesetzes.
Denn der Engpass der Pflege ist längst nicht nur Geld. Es fehlen Arbeitskräfte. Wenn die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, lässt sich Versorgung deshalb nicht beliebig dadurch ausweiten, dass zusätzliches Geld bereitgestellt wird. Es muss auch die Produktivität der vorhandenen Beschäftigten steigen.
Digitalisierung ist dabei kein Selbstzweck. Entscheidend wird sein, ob Technik tatsächlich Arbeitszeit freisetzt – oder lediglich zusätzliche Dokumentation und neue Systeme produziert.
Die große Rechnung kommt später
Trotz seines Umfangs bleibt das Pflegeneuordnungsgesetz deshalb eine Zwischenlösung.
Es beschafft zusätzliche Einnahmen, verändert den Zugang zu Leistungen, stärkt häusliche Pflege und Prävention und investiert in Technik. Ab 2029 werden die Leistungen zudem regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst.
Was das Gesetz nicht beantwortet, ist die langfristige Verteilung der Pflegekosten.
Genau dafür soll die Strukturkommission ab Oktober Vorschläge erarbeiten. Das Ministerium selbst weist darauf hin, dass die Pflegeversicherung ein Teilleistungssystem bleibt. Sie übernimmt also bewusst nicht sämtliche Kosten eines Pflegefalls.
Damit bleibt die entscheidende Frage offen: Wie groß soll der Anteil sein, den Pflegeversicherung, Pflegebedürftige, Familien und Staat künftig jeweils tragen?
Diese Frage wird dringlicher, nicht kleiner. Steigen Leistungen künftig regelmäßig mit den Preisen und wächst gleichzeitig die Zahl der Pflegebedürftigen, steigt auch der Finanzierungsbedarf verlässlicher mit. Prävention, Digitalisierung und häusliche Pflege können diesen Anstieg bremsen. Aufheben können sie ihn nicht.
Die Pflegereform zeigt damit einen Konflikt, der sich nicht dauerhaft technisch lösen lässt. Eine alternde Gesellschaft kann steigende Pflegekosten besser verteilen, Leistungen effizienter organisieren und Pflegebedürftigkeit später eintreten lassen. Sie kann die Kosten aber nicht verschwinden lassen. Der stabile Beitragssatz ist deshalb noch keine stabile Pflegeversicherung. Die eigentliche Entscheidung darüber, wer die wachsende Rechnung bezahlt, steht erst bevor.
FAQ zur Pflegereform
Der allgemeine Beitragssatz soll zum 1. Januar 2027 stabil bleiben. Trotzdem werden bestimmte Versicherte stärker belastet: Der Zuschlag für Kinderlose steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich angehoben, sodass höhere Einkommen stärker zur Finanzierung beitragen.
Ja. Die Regeln für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen angepasst werden, damit diese nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums „zielgenauer“ vergeben werden. Wer bereits einen Pflegegrad hat, genießt Bestandsschutz. Für künftige Anträge können sich die Voraussetzungen damit jedoch verändern.
Die häusliche Pflege soll stärker unterstützt werden. Pflegegeld und Ansprüche auf ambulante Sachleistungen sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen. Außerdem wird ein Sozialraumbudget eingeführt und eine fachliche Pflegebegleitung aufgebaut. Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernimmt die Pflegeversicherung weiterhin vollständig.
Nein. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Finanzen zunächst stabilisieren. Die grundlegenden Fragen bleiben einer zweiten Reformstufe vorbehalten. Eine Strukturkommission soll ab Oktober Vorschläge erarbeiten. Dabei geht es insbesondere darum, wie die steigenden Pflegekosten langfristig zwischen Pflegeversicherung, Pflegebedürftigen, Familien und Staat verteilt werden.
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Ausgabe 07/26
"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"
Klaus Liebig und Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Gruppe