PEPP vor dem Neustart: EU-Parlament will Beratung erhalten und Kostendeckel streichen
Das paneuropäische Altersvorsorgeprodukt PEPP sollte private Vorsorge über Ländergrenzen hinweg einfacher machen – bislang ist es kaum über ein Nischendasein hinausgekommen. Nun arbeitet die EU an einem Neustart. Im Europäischen Parlament zeichnet sich dabei ein anderer Kurs ab als ursprünglich von der Kommission vorgesehen: Beratung soll erhalten bleiben, der starre Kostendeckel dagegen fallen.
Das Pan-European Personal Pension Product, kurz PEPP, gehört bislang nicht zu den Erfolgsgeschichten europäischer Finanzmarktpolitik. Die rechtlichen Grundlagen wurden 2019 geschaffen, seit März 2022 kann das Produkt angeboten werden. Gedacht war es als freiwillige, standardisierte und grenzüberschreitend nutzbare Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge. Die Nachfrage und vor allem das Angebot blieben jedoch weit hinter den Erwartungen zurück.
Nach Angaben der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA kannten 76 Prozent der europäischen Verbraucher das PEPP zuletzt überhaupt nicht. Weitere 15 Prozent hatten zwar davon gehört, wussten aber nicht, worum es sich dabei handelt. Auch auf Anbieterseite blieb der Markt äußerst klein. EIOPA selbst hat deshalb bereits eine umfassende Überarbeitung des Produkts gefordert. Nun beschäftigt sich das Europäische Parlament mit der Reform.
Aus PEPP soll EuroPension Product werden
Berichterstatterin im federführenden Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) ist Stéphanie Yon-Courtin von der liberalen Renew-Fraktion. Ihr Berichtsentwurf sieht eine grundlegende Neuausrichtung vor. Das bisherige Basis-PEPP soll unter dem Namen „EuroPension Product“ ein deutlicher erkennbares europäisches Label erhalten. Ergänzend ist ein arbeitgeberfinanziertes „Work PEPP“ vorgesehen. Dabei soll auch eine automatische Einbeziehung von Beschäftigten möglich sein. Zudem soll die Übertragbarkeit zwischen verschiedenen PEPP-Varianten und nationalen Vorsorgeprodukten erleichtert werden. Für den deutschen Vermittlermarkt sind allerdings zwei andere Punkte besonders interessant: die künftigen Regeln für Beratung und Kosten.
Parlament stellt sich gegen beratungsfreies Basisprodukt
Nach Darstellung des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung wollte die EU-Kommission beim Basis-PEPP weitgehend auf eine verpflichtende Beratung verzichten und stärker auf ein reines Ausführungsgeschäft setzen. Der Berichtsentwurf aus dem Parlament schlägt einen anderen Weg ein. Beratung soll weiterhin Bestandteil des Abschlusses eines Altersvorsorgeprodukts sein – unabhängig davon, ob Kunden ein standardisiertes oder individuell ausgestaltetes PEPP wählen. Auch während der Laufzeit soll es Beratungsanlässe geben, beispielsweise bei wesentlichen Veränderungen der finanziellen Situation oder an wichtigen Punkten im Lebenszyklus des Produkts. Für den AfW ist das eine wichtige Kurskorrektur.
„Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-PEPP stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW und Mitglied des Boards des europäischen Vermittlerverbands FECIF. Ein Altersvorsorgeprodukt ohne Beratung hätte aus seiner Sicht weder den Verbrauchern genutzt noch das notwendige Vertrauen geschaffen.
Persönliche Beratung soll allerdings nicht der Standard sein
Ganz zufrieden ist der Vermittlerverband dennoch nicht. Denn der Parlamentsentwurf folgt zugleich einem „Digital First“-Ansatz. Die Beratung zum EuroPension Product soll standardmäßig digital erfolgen. Verbraucher sollen allerdings ausdrücklich das Recht erhalten, eine persönliche Beratung durch einen Vermittler anzufordern. Anbieter und Vermittler müssten diese dann auch ermöglichen. Rottenbacher sieht darin eine problematische Umkehrung: „Die persönliche Beratung wird zur Ausnahme auf Anfrage, der digitale Weg zum Normalfall.“ Der AfW würde persönliche Beratung dagegen lieber als regulären Bestandteil des Vertriebs sehen.
Damit zeichnet sich eine Auseinandersetzung ab, die über das PEPP hinausweist: Nicht nur ob Beratung angeboten wird, sondern auch wie niedrig die Schwelle zur persönlichen Beratung liegt, wird zunehmend zur regulatorischen Frage.
Ein-Prozent-Kostendeckel soll fallen
Auch beim zweiten großen Streitpunkt deutet sich eine grundlegende Änderung an. Bislang dürfen Kosten und Gebühren beim Basis-PEPP grundsätzlich nicht mehr als ein Prozent des angesparten Kapitals pro Jahr betragen. Diese starre Obergrenze soll nach dem Berichtsentwurf entfallen. An ihre Stelle soll stärker die Frage treten, ob Kosten und Leistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Gebühren müssten weiterhin transparent im Basisinformationsblatt und im zentralen EIOPA-Register ausgewiesen werden. Der bisherige Kostendeckel gilt seit Langem als ein möglicher Grund für das geringe Angebot. Bereits EIOPA hatte bei seiner Analyse des PEPP auf verschiedene angebotsseitige und strukturelle Hindernisse hingewiesen. Der AfW geht in seiner Bewertung weiter und bezeichnet die Kombination aus Beratungspflicht und Ein-Prozent-Grenze als einen zentralen Konstruktionsfehler. „Ihn zu streichen, ohne die Beratung zu opfern, ist der richtige Weg“, sagt Rottenbacher.
Streit um Provisionen verliert an Schärfe
Eine weitere Änderung betrifft die Vergütung der Beratung. Nach Angaben des AfW streicht der Berichtsentwurf sowohl eine eigenständige Definition der Beratung „auf unabhängiger Basis“ als auch die Vorgabe, wonach Beratung zum Basis-PEPP ausschließlich unabhängig und provisionsfrei erfolgen sollte. Damit würde die Vergütungsfrage wieder stärker in den allgemeinen europäischen Vertriebsrahmen von MiFID II und Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD eingeordnet.
Der AfW begrüßt diesen Ansatz. Der Verband lehnt insbesondere eine Gleichsetzung unabhängiger Beratung mit einem generellen Provisionsverzicht ab.
Für Vermittler wäre das von erheblicher praktischer Bedeutung: Eine Beschränkung auf provisionsfreie Beratung hätte den Kreis möglicher Vertriebswege für das europäische Altersvorsorgeprodukt deutlich eingeengt.
Warum der erste PEPP-Anlauf scheiterte
Ob die Änderungen reichen, um das PEPP aus seinem Nischendasein zu holen, bleibt allerdings offen. Die Probleme reichen über Beratung und Kosten hinaus. EIOPA nennt unter anderem geringe Bekanntheit, nationale regulatorische Unterschiede und fehlende beziehungsweise unterschiedliche steuerliche Anreize als Hindernisse.
Gerade der grenzüberschreitende Anspruch erweist sich in der Praxis als kompliziert. Anbieter benötigen für die jeweiligen Wohnsitzstaaten passende Unterkonten, die den dortigen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen entsprechen. Ein PEPP, das in einem Mitgliedstaat angeboten wird, steht deshalb nicht automatisch jedem Verbraucher in der EU zur Verfügung.
Die Reform muss somit gleichzeitig mehrere Probleme lösen: Das Produkt soll für Verbraucher verständlicher und attraktiver werden, für Anbieter wirtschaftlich tragfähig sein und über nationale Grenzen hinweg tatsächlich funktionieren.
Entscheidung fällt noch nicht im Parlament
Der vorliegende Berichtsentwurf ist noch nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. Im ECON-Ausschuss folgen die weitere Beratung und Abstimmung über Änderungsanträge. Danach muss sich das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren. Anschließend stehen Verhandlungen mit dem Europäischen Rat und der EU-Kommission an. Der AfW will diesen Prozess gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband FECIF weiter begleiten. Nach Einschätzung des Verbandes zeigt der bisherige Entwurf zumindest bei Beratung, Kostendeckel und Vergütung in die richtige Richtung.
Ob aus dem weitgehend erfolglosen ersten PEPP damit tatsächlich eine europäische Altersvorsorge mit größerer Verbreitung wird, entscheidet sich allerdings nicht allein an den Vertriebsregeln. Der zweite Anlauf muss vor allem ein Problem lösen, an dem der erste gescheitert ist: Anbieter und Verbraucher müssen einen Grund bekommen, das Produkt tatsächlich zu nutzen.
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