Die EU-Kommission plant eine umfassende Reform des Pan-European Personal Pension Product (PEPP). Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) reagiert positiv – kritisiert jedoch weiterhin fehlende Beratungspflichten.
Brüssel legt nach: PEPP soll attraktiver und praxisnäher werden
Mit einem breiten Maßnahmenpaket will die Europäische Kommission die Zusatzrenten in Europa stärken. Kernstück ist die Überarbeitung der PEPP-Verordnung, die seit Jahren wegen geringer Marktakzeptanz und regulatorischer Hürden in der Kritik steht. Der BVK sieht in den Reformplänen einen wichtigen Paradigmenwechsel – insbesondere durch die Abschaffung des bisherigen Kostendeckels von einem Prozent.
BVK: „Abschaffung des Kostendeckels war überfällig“
BVK-Präsident Michael H. Heinz bewertet die Pläne als längst überfällige Kurskorrektur. „Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass der Kostendeckel und die fehlende Möglichkeit einer qualifizierten Beratung die größten Schwachstellen des PEPP sind. Die Abschaffung dieses Kostendeckels ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.“ Der Verband argumentiert, dass ein starres Kostenlimit hochwertige Beratung faktisch unmöglich gemacht habe – gerade bei einem komplexen Altersvorsorgeprodukt, das oft grenzüberschreitende Elemente enthält.
Basis-PEPP weiter ohne Beratung? BVK sieht erhebliche Risiken
Unzufrieden zeigt sich der BVK jedoch mit einem zentralen Punkt: Das Basis-PEPP soll weiterhin ohne verpflichtende Beratung angeboten werden. Heinz warnt deutlich: „Altersvorsorge ist komplex und erfordert individuelle Lösungen. Ein Produkt ohne Beratung birgt erhebliche Risiken für Verbraucher.“ Der BVK fordert deshalb, die Beratungspflicht auf das Basis-PEPP auszuweiten, um Fehlentscheidungen und spätere Versorgungslücken zu verhindern. Informationsmaterial allein reiche nicht aus, um die langfristigen finanziellen Folgen korrekt einzuschätzen.
Mehr Flexibilität: Maßgeschneiderte PEPP-Varianten geplant
Die EU-Kommission möchte das PEPP insgesamt attraktiver machen. Vorgesehen sind:
- mehrere PEPP-Varianten, darunter maßgeschneiderte Produkte mit Garantien, die Beratung erfordern,
- Beseitigung struktureller Hindernisse in Vertrieb und Produktgestaltung,
- einheitliche steuerliche Behandlung, angepasst an die jeweiligen nationalen Vorsorgesysteme,
- Erleichterung für Anbieter, um Skaleneffekte und Wettbewerb zu fördern.
Damit reagiert die Kommission auch auf die bisher schwache Marktdurchdringung: In vielen Mitgliedstaaten blieb das PEPP ein theoretisches Konstrukt ohne nennenswerte Nachfrage.
BVK will Reformprozess eng begleiten
Der BVK kündigt an, die Reform aktiv zu begleiten – sowohl im Interesse der Vermittler als auch der Verbraucher. Ziel sei ein marktfähiges Produkt, das Beratung, Transparenz und Flexibilität verbindet.
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