Die Trilogverhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie bleiben ohne Durchbruch. Während die EU-Kommission neue Vorgaben für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten prüft, sieht der BVK keinen Mehrwert für Verbraucher – und warnt vor zusätzlicher Bürokratie.
Trilogverhandlungen bleiben ergebnislos – neuer Termin Mitte Dezember
Die am 25. November fortgeführten Trilogverhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) endeten ohne Ergebnis. Der BVK bedauert den ausbleibenden Fortschritt, betont aber zugleich die Bedeutung klarer, praxistauglicher Regeln für die Beratung. Die Gespräche sollen am 17. Dezember 2025 weitergeführt werden. BVK-Präsident Michael H. Heinz kritisiert den Reformansatz der EU-Kommission deutlich. Insbesondere die geplante Neufassung des Anreiztests für Versicherungsanlageprodukte biete „ohne erkennbaren Mehrwert für den Verbraucher“ keinerlei Verbesserung.
BVK: Neue Vorgaben bremsen Beratung statt sie zu stärken
Nach Einschätzung des Verbandes existieren bereits heute in der IDD regulierte und funktionierende Mechanismen wie Product Oversight and Governance (POG). Diese stellen sicher, dass Produkte vor Markteinführung sorgfältig geprüft werden. Neue Konstrukte wie „Value for Money“ oder zusätzliche Benchmarks bewertet der BVK hingegen kritisch. Sie führten zu mehr Bürokratie, höheren Kosten und wenig zusätzlicher Transparenz. Heinz formuliert es so: „Wie sollen Produkte mit unterschiedlichen Garantien, Laufzeiten und Kostenstrukturen fair verglichen werden?“ und weiter: „Zusätzliche Vorschriften und Benchmarks schaffen keine Transparenz, sondern behindern den Markt und verteuern Produkte.“ Positiv bewertet der BVK lediglich, dass der sogenannte Best-Interest-Test möglicherweise entfällt. Dieser sei „praxisfern, bevormundend und hätte die Beratung unnötig verkompliziert“.
PRIIPS: Verantwortung liegt bei Produktgebern
Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die Frage, wer für die Richtigkeit der Kundeninformationsblätter (PRIIPS-KIDs) verantwortlich ist. Der BVK stellt klar: Produktgeber und Versicherer – nicht Vermittler – tragen diese Verantwortung. Begründung: Vermittler konzipieren oder kalkulieren die Produkte nicht und könnten die rechtliche Verantwortung faktisch nicht übernehmen.
PEPP: EU startet neuen Anlauf – BVK sieht erhebliche Risiken
Während die RIS-Gespräche stagnieren, nimmt die EU-Kommission einen neuen Anlauf für das Pan-European Personal Pension Product (PEPP). Der BVK bewertet einige Aspekte positiv, etwa die geplante Abschaffung des Kostendeckels (Experten.de berichtete). Gleichzeitig warnt Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Eichele jedoch vor gravierenden Risiken.
Beratung nur auf Nachfrage – ein Bruch mit deutschen Grundprinzipien
„Für gefährlich erachten wir jedoch den Umstand, dass die Beratung beim sogenannten Basis-PEPP nur auf Nachfrage des Kunden erfolgen soll, im Regelfall also gar nicht“, kritisiert Eichele. Seine Argumente:
- Altersvorsorge ist komplex und benötigt individuelle Beratung.
- Ein Produkt ohne verpflichtende Beratung erhöht das Risiko von Fehlentscheidungen.
- Das Prinzip „Beratung nur auf Nachfrage“ widerspreche der deutschen Systematik, in der Beratung der Regelfall ist.
„Unabhängige Beratung“ = faktisches Provisionsverbot
Der BVK kritisiert zudem die geplante Regelung, wonach eine „unabhängige Beratung“ beim Basis-PEPP nicht verprovisioniert werden darf. Damit entstünde ein faktisches Provisionsverbot, das:
- Ausschließlichkeitsvertreter grundsätzlich ausschließt
- möglicherweise auch Versicherungsmakler betrifft
- den Zugang zum Produkt für breite Kundengruppen erschwert
Eichele warnt: „So kommt unter dem Deckmantel der Abschaffung von Kostenbegrenzungen erneut das unsägliche Thema ‚Provisionsverbot‘ wieder auf den Tisch.“ Der BVK habe sich bereits an das Europäische Parlament gewandt, um seine Position zu bekräftigen.
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