Fratzscher erhöht den Druck: Streit um die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren spaltet die Koalition
Die Debatte um die Zukunft der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte gewinnt weiter an Dynamik. Nachdem in den vergangenen Tagen mehrere Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland gegen eine Abschaffung der Regelung mobil gemacht hatten, erhöht nun DIW-Präsident Marcel Fratzscher den Druck auf die Politik. Seine Botschaft ist eindeutig: Ohne die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren sei die geplante Rentenreform finanziell nicht tragfähig.
Fratzscher: "Finanziell wichtigste Element" der Reform
Im Deutschlandfunk bezeichnete Fratzscher die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren als das finanziell entscheidende Element der geplanten Rentenreform. Ohne diesen Schritt sei die Reform faktisch "tot". Nach seinen Berechnungen könnten langfristig Einsparungen von rund zehn Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang erzielt werden. Gleichzeitig rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung mit rund 125.000 zusätzlichen Beschäftigten, weil mehr Menschen länger im Erwerbsleben blieben.
Unterstützung erhält diese Sichtweise von Pascal Reddig (CDU), stellvertretender Vorsitzender der Rentenkommission. Er warnt davor, einzelne Bestandteile des Reformpakets herauszulösen. Die Vorschläge der Kommission seien als Gesamtkonzept entwickelt worden. Würden zentrale Elemente gestrichen, gerate die gesamte Reform ins Wanken.
Was die abschlagsfreie Rente tatsächlich bedeutet
In der öffentlichen Diskussion wird häufig noch von der "Rente mit 63" gesprochen. Tatsächlich trifft diese Bezeichnung längst nur noch auf wenige ältere Jahrgänge zu.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung handelt es sich um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung sind 45 Jahre mit anrechenbaren Versicherungszeiten. Für die vor 1953 Geborenen war ein abschlagsfreier Renteneintritt tatsächlich bereits mit 63 Jahren möglich. Seitdem wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann diese Rentenart erst mit 65 Jahren beziehen. Ein früherer Renteneintritt ist bei dieser Rentenart ausdrücklich ausgeschlossen – auch gegen Rentenabschläge.
Zu den 45 Versicherungsjahren zählen dabei nicht ausschließlich Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung. Berücksichtigt werden unter anderem Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, zahlreiche Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit sowie weitere rentenrechtliche Zeiten. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass unterschiedliche Zeitarten zusammengerechnet werden und die Voraussetzungen je nach individueller Erwerbsbiografie geprüft werden.
Widerstand wächst über Parteigrenzen hinweg
Gerade weil die Regelung für viele Beschäftigte eine langfristige Lebensplanung darstellt, formiert sich inzwischen erheblicher politischer Widerstand. Bereits Ende vergangener Woche hatten die CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Reiner Haseloff und Mario Voigt gefordert, an der abschlagsfreien Rente festzuhalten. Ihre Begründung: In Ostdeutschland existierten häufiger lange, durchgehende Erwerbsbiografien, während Betriebsrenten und private Altersvorsorge deutlich seltener verbreitet seien. Deshalb treffe eine Abschaffung dort besonders viele Menschen.
Inzwischen haben sich auch mehrere SPD-Politiker dieser Position angeschlossen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf erklärte, Menschen mit 45 Beitragsjahren hätten sich die Möglichkeit eines früheren abschlagsfreien Renteneintritts verdient. Gleichzeitig stellte er die Frage, ob sich die CDU inzwischen von ihrer bisherigen Forderung nach einer Abschaffung entferne.
Besonders deutlich äußerte sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie argumentiert, dass gerade im Osten Deutschlands überdurchschnittlich viele Menschen 45 oder sogar mehr Beitragsjahre erreichen. Wer länger arbeite und länger Beiträge zahle, müsse gegenüber anderen Versicherten besser gestellt bleiben. Mecklenburg-Vorpommern werde einem Rentenpaket ohne die abschlagsfreie Rente im Bundesrat nicht zustimmen. Unterstützung erhielt sie inzwischen auch von der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, die ebenfalls Änderungen am Reformpaket fordert.
Warum es derzeit so viele Gegenstimmen gibt
Die aktuelle Kritik richtet sich nicht allein gegen eine mögliche Kürzung von Rentenleistungen. Im Mittelpunkt stehen vor allem drei Argumente.
Zum einen verweisen die Gegner auf den Vertrauensschutz. Viele Arbeitnehmer hätten ihre persönliche Finanz- und Lebensplanung über Jahrzehnte auf die bestehende Rechtslage ausgerichtet und seien inzwischen nur noch wenige Jahre vom Renteneintritt entfernt.
Zum zweiten wird auf die unterschiedlichen Erwerbsbiografien verwiesen. Gerade Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnten oftmals nicht ohne gesundheitliche Einschränkungen bis zur regulären Altersgrenze arbeiten. Für sie sei die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren eine Anerkennung jahrzehntelanger Beitragszahlungen.
Zum dritten spielt die unterschiedliche Altersvorsorge zwischen Ost- und Westdeutschland eine große Rolle. Während Betriebsrenten und private Vorsorge in vielen westdeutschen Regionen stärker verbreitet sind, bildet die gesetzliche Rente im Osten häufig die wichtigste oder sogar einzige Säule der Alterssicherung.
Diese Argumentation findet auch außerhalb der Politik Resonanz. Eine Online-Petition gegen die geplante Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat innerhalb kurzer Zeit das notwendige Quorum deutlich überschritten. Die Initiatoren begründen ihren Protest mit der Anerkennung der Lebensleistung, der besonderen Belastung vieler Berufe, dem Vertrauensschutz sowie der Gefahr dauerhafter finanzieller Nachteile für Betroffene.
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