Private Altersvorsorge ab 2027: Wer besonders von der neuen Förderung profitiert
Ab 2027 verändert sich die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Statt einer weitgehend starren Zulage richtet sich die Förderung künftig stärker nach dem tatsächlich eingezahlten Beitrag. Familien, Berufseinsteiger und Menschen mit kleineren Sparraten können davon besonders profitieren. Auch Selbstständige erhalten erstmals breiteren Zugang zur Förderung. Doch wie viel zahlt der Staat künftig tatsächlich dazu?
Zum 1. Januar 2027 startet die reformierte geförderte private Altersvorsorge. Neben neuen Produkten wie dem Altersvorsorgedepot verändert sich auch die Förderlogik. Die bisherige einkommensabhängige Berechnung des Mindesteigenbeitrags entfällt. Stattdessen wird die Grundzulage künftig unmittelbar an den eigenen Sparbeitrag gekoppelt. Michael Pfeiffer, Altersvorsorge-Experte der HUK-COBURG, sieht darin Chancen für unterschiedliche Alters- und Einkommensgruppen. Die neue Förderung könne sich sowohl für Familien und Berufseinsteiger als auch für Menschen lohnen, die erst später mit dem Vermögensaufbau für den Ruhestand beginnen.
Ob ein konkretes Altersvorsorgeprodukt tatsächlich vorteilhaft ist, hängt allerdings weiterhin von Faktoren wie Kosten, Anlageform, Rendite, steuerlicher Situation und persönlichen Vorsorgezielen ab. Interessant ist deshalb zunächst ein Blick auf die neue Fördermechanik.
Bis zu 540 Euro Grundzulage
Künftig gilt ein vergleichsweise einfaches Prinzip: Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem Jahresbeitrag von 360 Euro zahlt der Staat 50 Cent Grundzulage dazu. Wer beispielsweise 360 Euro im Jahr – also 30 Euro monatlich – einzahlt, erhält damit 180 Euro Grundzulage. Für den Teil des Eigenbeitrags zwischen 360 und 1.800 Euro sinkt die Förderquote auf 25 Prozent. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro ergibt sich daraus die maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich.
Höhere Einzahlungen sind möglich. Insgesamt können bis zu 6.840 Euro pro Jahr in einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag fließen. Die Zulagenförderung steigt oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag jedoch nicht weiter. Gerade bei kleineren Sparbeträgen ist die Förderung damit im Verhältnis zum eigenen Beitrag besonders hoch.
Familien profitieren zusätzlich von der Kinderzulage
Noch stärker kann sich die Förderquote bei Familien auswirken. Für jedes förderberechtigte Kind kommt eine Kinderzulage hinzu. Auch sie wird künftig proportional zum Eigenbeitrag berechnet: Für jeden selbst eingezahlten Euro gibt es einen Euro Kinderzulage, bis der Höchstbetrag von 300 Euro pro Kind erreicht ist. Dafür genügt ein Eigenbeitrag von 300 Euro jährlich beziehungsweise 25 Euro monatlich. Bei zwei Kindern können so zusätzlich bis zu 600 Euro Kinderzulage pro Jahr in den Vertrag fließen. Das Beispiel aus der HUK-COBURG zeigt die Größenordnung: Bei 1.800 Euro jährlicher Eigenleistung können sich 540 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage für zwei Kinder addieren. Insgesamt fließen damit 2.940 Euro in die Altersvorsorge – davon 1.140 Euro aus staatlichen Zulagen. Die Kinderzulage kann damit insbesondere für Familien einen erheblichen Unterschied bei der effektiven Förderquote ausmachen.
200 Euro extra für Berufseinsteiger
Auch ein früher Einstieg wird zusätzlich honoriert. Wer vor seinem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Bei jungen Erwachsenen verbindet sich dieser Bonus mit einem weiteren Faktor: der langen verbleibenden Ansparzeit. Je früher Kapital angelegt wird, desto länger können Erträge wiederum Erträge erwirtschaften.
Die staatliche Förderung ersetzt allerdings auch hier nicht die Auswahl eines geeigneten Produkts. Gerade beim neuen Altersvorsorgedepot können sich Anleger bewusst für Kapitalmarktanlagen ohne Garantie entscheiden und damit höhere Renditechancen nutzen – tragen im Gegenzug aber auch stärkere Wertschwankungen.
Selbstständige kommen neu hinzu
Eine wesentliche Veränderung betrifft den Kreis der Förderberechtigten. Künftig können grundsätzlich auch selbstständig Erwerbstätige unmittelbar von der Förderung profitieren, wenn sie entsprechende Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt. Damit öffnet sich die staatlich geförderte private Altersvorsorge für Gruppen, die bislang vielfach keinen unmittelbaren Zugang zur Riester-Förderung hatten.
Was geschieht mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden. Für Sparer entsteht ab 2027 zugleich die Möglichkeit, in eines der neuen geförderten Produkte zu wechseln. Ob sich ein solcher Wechsel lohnt, hängt vom jeweiligen Altvertrag und den Konditionen des neuen Produkts ab.
Damit entsteht für bestehende Riester-Sparer eine neue Vergleichsaufgabe. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Neben der künftigen Förderung müssen unter anderem vorhandene Garantien, Vertragskosten, bisher angespartes Kapital und die verbleibende Laufzeit berücksichtigt werden. Pfeiffer empfiehlt deshalb, bestehende Unterlagen zunächst zusammenzustellen und sich einen Überblick über die eigene Vorsorgesituation zu verschaffen. Sobald die neuen Produkte ab 2027 verfügbar sind, könne geprüft werden, welche Lösung zur persönlichen Situation passt.
Frühstartrente folgt einem eigenen Zeitplan
Von der bereits beschlossenen Reform der privaten Altersvorsorge zu unterscheiden ist die geplante Frühstartrente. Sie soll Kindern frühzeitig einen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen.
Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll der Staat vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in einen individuellen Standarddepot-Vertrag einzahlen. Für Kinder, für die kein eigener Vertrag eröffnet wird, ist eine kollektive Kapitalanlage vorgesehen. Private Zuzahlungen sollen ebenfalls möglich sein. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Frühstartrente am 12. August 2026 beschlossen. Damit ist das Vorhaben auf den parlamentarischen Weg gebracht, das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Förderung wird einfacher – die Produktauswahl nicht
Die Reform beseitigt damit einen Teil der bisherigen Komplexität. Wer wissen möchte, wie hoch seine Zulage ausfällt, muss künftig nicht mehr zunächst einen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag berechnen. Eigenbeitrag und staatliche Förderung werden unmittelbar miteinander verknüpft. Damit wird allerdings nur die Fördermechanik einfacher. Die Entscheidung über die passende Altersvorsorge bleibt komplexer.
Sparer müssen künftig nicht nur zwischen verschiedenen Anbietern und Kostenstrukturen wählen. Mit dem Altersvorsorgedepot tritt neben Produkte mit Garantien eine stärker kapitalmarktorientierte Alternative. Renditechancen, Risiko, Kosten, Laufzeit und die individuelle Fördersituation müssen deshalb weiterhin zusammen betrachtet werden. Die entscheidende Frage lautet ab 2027 also nicht allein, wie viel der Staat dazugibt – sondern welches Produkt aus Eigenbeitrag und Förderung langfristig die sinnvollste Altersvorsorge macht.
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