„Es ist widersprüchlich, an der Rente mit 63 festzuhalten und zugleich Altersrentner steuerlich zu fördern“

Der BVK kritisiert die geplante Aktivrente der Bundesregierung als halbherzig und konzeptlos. Zwar könne eine steuerfreie Hinzuverdienstgrenze für Rentner den Fachkräftemangel abmildern, doch Selbständige würden benachteiligt, und ein übergreifender Reformrahmen fehle. Auch die versprochene Frühstartrente lasse weiter auf sich warten.

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BVK-Präsident Michael H. HeinzBVK-Präsident Michael H. HeinzBVK

BVK sieht Aktivrente als „nicht schlüssig“

Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2026 die sogenannte Aktivrente einführen. Erwerbstätige sollen nach Erreichen ihres regulären Renteneintrittsalters bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte außerdem an, noch in diesem Jahr eine neue Rentenkommission einzusetzen, die bis Ende 2026 Vorschläge für die langfristige Stabilisierung des Rentensystems vorlegen soll.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unterstützt zwar grundsätzlich die Zielrichtung, dem Fachkräftemangel mit der Aktivrente entgegenzuwirken – kritisiert aber fehlende Kohärenz und mangelnde Einbindung in ein Gesamtkonzept.

„Es ist widersprüchlich, einerseits an der Rente ab 63 festzuhalten und andererseits Altersrentner steuerlich zu fördern“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir kritisieren auch, dass Selbstständige nicht in den Genuss eines steuerfreien Hinzuverdienstes von 2.000 Euro monatlich nach Erreichen ihres Renteneintrittsalters kommen sollen. Das ist etwa im Hinblick auf den Nachwuchsmangel bei den selbständigen Versicherungsvermittlern eklatant benachteiligend.“ Heinz verweist zudem auf mögliche verfassungsrechtliche Fragen: „Hier werden wahrscheinlich Klagen wegen Ungleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes anhängig sein.“

Kein Beitrag zur Lösung des Fachkräftemangels

Nach Einschätzung des BVK wird der vorliegende Gesetzentwurf das Fachkräfteproblem in Deutschland kaum entschärfen. Eine nachhaltige Lösung für die Altersvorsorge sei die Aktivrente ebenfalls nicht. Der Verband erneuert daher seine Forderung nach einer grundlegenden Riester-Reform, um mehr Förderberechtigte zu erreichen und die Produkte renditeorientierter und unbürokratischer zu gestalten. Darüber hinaus verweist der BVK auf die steuerliche Ungleichbehandlung von Aktivrenteneinkünften im Vergleich zu Einkommen jüngerer Arbeitnehmer. Auch hier bestünden laut Verband „erhebliche rechtliche Fragen“.

Frühstartrente soll Vertrauen in Vorsorge stärken

Neben der Aktivrente fordert der BVK, dass nun auch die geplante Frühstartrente rasch umgesetzt wird. Damit könnten junge Menschen frühzeitig an kapitalgedecktes Vorsorgesparen herangeführt werden – ein Baustein, den der Verband als „überfällig“ bezeichnet. „Wir erwarten jetzt, dass auch die Frühstartrente ebenso zügig beschlossen und auf den Weg gebracht wird, damit die junge Generation an ein kapitalgedecktes Vorsorgesparen herangeführt wird“, betont Heinz.

Insgesamt fordert der BVK ein transparentes und kohärentes Gesamtkonzept für die gesetzliche und private Altersvorsorge – mit klaren steuerlichen Regeln, weniger Bürokratie und einer fairen Einbindung aller Berufsgruppen.

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