Zurich erweitert Berufsunfähigkeitsschutz bei schweren Erkrankungen
Schwere Erkrankungen führen oft schon zu finanziellen Belastungen, bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Genau an dieser Stelle setzt Zurich mit einer Erweiterung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung an und ergänzt den Versicherungsschutz um neue Leistungen bei Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall.
Finanzielle Unterstützung schon vor der BU-Feststellung
Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG entwickelt ihre Berufsunfähigkeitsversicherung weiter und erweitert den Leistungsumfang zum Juli 2026. Kern der Neuerungen ist eine zusätzliche Absicherung bei schweren Erkrankungen. Versicherte erhalten künftig für bis zu 18 Monate eine Rente in Höhe ihrer vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, wenn klar definierte Krankheitsbilder und Schweregrade vorliegen. Zu den versicherten Ereignissen gehören Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Die Leistung wird unabhängig davon erbracht, ob bereits eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
„Gerade bei schweren Krankheiten entsteht für viele Betroffene eine finanzielle Unsicherheit, lange bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Mit der neuen Leistung erfüllen wir genau dieses Kundenbedürfnis und bieten frühzeitig Unterstützung“, sagt Andreas Runkler, Bereichsleiter Produktentwicklung Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland.
Verbesserungen für Selbständige und Freiberufler
Auch Selbständige und Freiberufler profitieren von den neuen Bedingungen. Zurich erweitert den Verzicht auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation auf weitere Berufsgruppen. Künftig gilt dies unter anderem auch für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Zudem werden die Voraussetzungen vereinfacht. Auf einzelne formale Kriterien, etwa einen akademischen Abschluss, wird künftig verzichtet. Bleibt eine Umorganisation möglich und besteht deshalb kein Leistungsanspruch, erhalten Versicherte weiterhin eine einmalige Unterstützung in Höhe von sechs Monatsrenten.
Mehr Flexibilität im Leistungsfall
Darüber hinaus passt Zurich verschiedene Regelungen während der Vertragslaufzeit an. Steigt die gesetzliche Regelaltersgrenze, kann die Versicherungsdauer künftig entsprechend verlängert werden. Diese Möglichkeit gilt nun auch für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sowie Beamte. Auch im Leistungsfall werden Abläufe vereinfacht. Ärztliche Untersuchungen können künftig bei einem Auslandsaufenthalt direkt im jeweiligen Aufenthaltsland erfolgen, sofern sie den in Deutschland üblichen medizinischen Standards entsprechen. Zusätzlich wird das vereinfachte Anerkenntnis einer Berufsunfähigkeit künftig auch auf Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ausgeweitet.
Mehr Spielraum bei finanziellen Engpässen
Überarbeitet wurden außerdem die Regelungen zur Beitragsstundung. Versicherte können diese künftig bereits nach einem statt bislang nach zwei Beitragsjahren beantragen. Gleichzeitig verzichtet Zurich auf Stundungszinsen.
Während einer Elternzeit kann die Beitragsstundung künftig bis zu 36 Monate dauern. Damit erweitert der Versicherer die bisherigen Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung in besonderen Lebenssituationen.
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