Württembergische erweitert Betriebshaftpflicht um neue Leistungen
Die Württembergische überarbeitet ihre Betriebshaftpflichtversicherung für Firmenkunden. Der Tarif 2026 erweitert unter anderem den Schutz bei Neuwertschäden und Umweltanlagen. Gleichzeitig öffnet der Versicherer seine Zeichnung für weitere Betriebsarten und Nischenrisiken.
Die Württembergische hat ihre Betriebshaftpflichtversicherung für Firmenkunden überarbeitet. Mit dem neuen Haftpflichttarif 2026 erweitert der Versicherer sowohl den Leistungsumfang als auch die Zahl der versicherbaren Betriebsarten und Tätigkeiten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den zentralen Absicherungen für Unternehmen und Selbstständige. Sie greift, wenn durch die betriebliche Tätigkeit Personen- oder Sachschäden entstehen und daraus Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Veränderungen von Geschäftsmodellen, neue Tätigkeiten und steigende Schadenkosten stellen dabei auch die Produktgestaltung der Versicherer vor neue Anforderungen.
Neuwertentschädigung und Umweltanlagen eingeschlossen
Beim neuen Tarif hat die Württembergische nach eigenen Angaben insbesondere das Bedingungswerk erweitert. Zu den Leistungsverbesserungen gehört die Neuwertentschädigung. Damit kann bei bestimmten Sachschäden nicht lediglich der Zeitwert, sondern der für eine Neuanschaffung erforderliche Wert berücksichtigt werden. Ausgebaut wurde außerdem die Mitversicherung von Umweltanlagen. Je nach zugrunde liegendem Bedingungswerk kommen weitere Leistungsverbesserungen hinzu. Damit richtet sich die Überarbeitung nicht allein auf neue Risiken. Auch bestehende Deckungsbereiche sollen erweitert beziehungsweise an die heutige betriebliche Praxis angepasst werden.
Mehr als 2.100 Betriebsarten und Tätigkeiten versicherbar
Gleichzeitig erweitert die Württembergische ihre Zeichnungspolitik. Nach Angaben des Versicherers können inzwischen mehr als 2.100 Betriebsarten und Tätigkeiten in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Damit sollen insbesondere auch Spezial- und Nischenrisiken häufiger versicherbar werden. Für Vermittler kann die größere Zahl zeichnungsfähiger Tätigkeiten vor allem bei Unternehmen interessant sein, deren Geschäftsmodell sich nicht eindeutig klassischen Gewerbekategorien zuordnen lässt. Im Gewerbe- und Bauhandwerksbereich hat die Württembergische zudem die Abläufe bei Risikoprüfung und Zeichnung angepasst. Ziel sind schnellere Bearbeitungsprozesse und eine stärker am jeweiligen Betriebsrisiko orientierte Absicherung. Nach Unternehmensangaben soll zugleich an einer stabilen und nachvollziehbaren Preisgestaltung festgehalten werden.
Betriebshaftpflicht muss mit dem Unternehmen Schritt halten
Gerade im Firmenkundengeschäft gewinnt die regelmäßige Überprüfung bestehender Deckungen an Bedeutung. Neue Tätigkeitsfelder, veränderte Produktionsverfahren oder zusätzliche Dienstleistungen können dazu führen, dass das tatsächliche Haftungsrisiko nicht mehr vollständig mit dem ursprünglich vereinbarten Versicherungsschutz übereinstimmt. Wie groß die Lücke zwischen Risikobewusstsein und tatsächlicher Absicherung bei kleinen Unternehmen sein kann, zeigte zuletzt der Hiscox Global Protection Gap Report 2025.
Die Erweiterung der versicherbaren Betriebsarten zeigt zugleich, wie sich der Wettbewerb in der Gewerbeversicherung zunehmend auch über die Frage entscheidet, welche Risiken Versicherer überhaupt zeichnen und wie differenziert sie unterschiedliche Tätigkeitsprofile abbilden können.
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