Ist eine Umorganisation eines Friseurbetriebes, die bei einem mitarbeitenden Friseurmeister dazu führt, dass die zuvor in erheblichem Umfang ausgeübte handwerkliche Tätigkeit vollständig wegfällt, auch dann unzumutbar, wenn es sich um einen größeren Betrieb handelt? Darüber hatte das Oberlandesgericht Dresden zu befinden.