Mit dem Sondervermögen wollte die Bundesregierung zusätzliche Investitionen ermöglichen – ergänzend zum Haushalt und jenseits der Schuldenbremse. Doch aktuelle Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen: Fast jeder zweite Euro fließt nicht in neue Projekte, sondern ersetzt Ausgaben, die ohnehin geplant waren. Statt Aufbruch droht eine politische Weichenstellung in die falsche Richtung.
Von den bis 2029 vorgesehenen neuen Krediten in Höhe von 271 Milliarden Euro würden rund 133 Milliarden Euro zur Finanzierung bereits geplanter Maßnahmen. Das entspricht fast 50 Prozent – und widerspricht dem ursprünglichen Ziel des Sondervermögens.
Ursprünglicher Zweck: Investitionen außerhalb des Haushalts ermöglichen
Das Sondervermögen wurde ins Leben gerufen, um trotz Schuldenbremse dringend benötigte Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaneutralität zu ermöglichen. Es sollte zusätzliche Mittel bereitstellen, um etwa marode Brücken zu sanieren, Schulen zu modernisieren und den Ausbau der Bahn voranzutreiben. Die Mittel sollten nicht bestehende Haushaltsausgaben ersetzen, sondern den staatlichen Investitionsspielraum erweitern.
Formell legal, faktisch am Ziel vorbei
Zwar erfülle die Bundesregierung formal das Kriterium der „Zusätzlichkeit“, das gesetzlich vorgeschrieben ist – allerdings auf eine Weise, die das Ziel unterläuft. Das IW kritisiert, dass die Hürde bewusst niedrig angesetzt wurde: Ab einer Investitionsquote von zehn Prozent gelten alle weiteren Ausgaben als zusätzlich. Diese Quote wurde bereits 2024 (über elf Prozent) erreicht, ohne dass tatsächlich neue Projekte in größerem Umfang gestartet wurden.
Zudem würden auch Verteidigungsausgaben als Investitionen gezählt – obwohl diese nach geltendem Haushaltsrecht ohnehin von der Schuldenbremse ausgenommen sind. Für den Länderanteil des Sondervermögens existiert überhaupt keine verpflichtende Investitionsquote.
Milliarden für ohnehin bereits Geplantes
Ein zentrales Problem sieht das IW in der Verschiebung bereits geplanter Projekte ins Sondervermögen. So wandern z. B. Investitionen für Schulen, Brücken oder Krankenhäuser in den Sonderhaushalt – obwohl sie ursprünglich aus dem regulären Haushalt oder von Ländern und Krankenkassen finanziert werden sollten.
Ein konkretes Beispiel: Für das Jahr 2026 sind sechs Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Krankenhäuser vorgesehen. Diese Ausgaben waren laut ursprünglicher Planung Aufgabe der Länder und der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig erhöht die Bundesregierung andere Posten im Kernhaushalt, die zwar als Investitionen deklariert werden – wie Rückstellungen oder Umschuldungen – aber keinen realen Infrastrukturbeitrag leisten.
Chance auf Zukunftsinvestitionen wird verspielt
IW-Ökonom Tobias Hentze zieht ein kritisches Fazit: „Mit diesem Verschiebebahnhof gefährden Bund und Länder die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.“ Das Sondervermögen sei grundsätzlich sinnvoll, werde aber zweckentfremdet, um politische Projekte zu finanzieren – etwa die Ausweitung der Mütterrente.
Hentze fordert, das Versprechen zusätzlicher Investitionen einzuhalten, um langfristiges Wachstum und die nötige Transformation zu sichern. Andernfalls verliere das Sondervermögen seine wirtschaftliche und gesellschaftliche Legitimation.
Politisches Instrument verliert an Glaubwürdigkeit
Die IW-Studie zeigt deutlich, dass das Sondervermögen zunehmend als haushaltspolitisches Ausweichmanöver dient. Um die ursprünglichen Ziele zu erreichen, braucht es laut IW eine präzisere Definition von „Zusätzlichkeit“, verbindliche Quoten auch für die Länder und mehr Transparenz bei der Mittelverwendung. Nur so könne das Vertrauen in staatliche Investitionspolitik gestärkt werden.
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