Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen sinken

Veröffentlichung: 16.04.2018, 07:04 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Arbeitnehmer und Rentner sollen laut der Stuttgarter Zeitung entlastet werden. Dafür plant die Bundesregierung ein Entlastungsgesetz mit dem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Sozialbeiträge gemeinsam umgesetzt werden soll.

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Der Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprechen über ein Entlastungspaket im Umfang von knapp neun Milliarden Euro, von denen sowohl Beschäftigte als auch Ruheständler zum 1. Januar 2019 profitieren sollen.

Parität in der GKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll mit der Wiedereinführung der Parität der Beitrag für Beschäftigte um 0,5 Prozent sinken. Die Arbeitgeber müssen die Senkung für die Beschäftigte bezahlen. Zudem soll die Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner 1,3 Milliarden Euro pro Jahr mehr zahlen.

Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung

Peter Weiß, sozialpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, geht davon aus, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung Anfang 2019 sogar um 0,4 Prozent, statt den bisher geplanten 03, Prozent, sinken könnte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen zur Hälfte davon profitieren.

Statt zum 1. Januar 2019 wäre eine Senkung der Beiträge in der Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Juli 2018 möglich, was wegen der parlamentarischen Fristen für die Gesetzgebung allerdings knapp wird. Eine Beitragssenkung ist nach Berechnungen der Koalition möglich, ohne dass die Rücklagen der Arbeitsagentur von rund 20 Milliarden Euro angetastet werden muss. Aber eine Senkung erst zum Anfang des nächsten Jahres ist wahrscheinlicher, weil dann der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit nicht angepasst werden muss und eine Reduzierung statt um 0,3 um 04, Prozent möglich wäre.

Zwei Rentenpakete geplant

Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung plant Arbeitsminister Heil zwei Rentenpakete: Zum einen sollen die Mütterrente und die Erwerbsminderungsrente erhöht werden. Mütter sollen dann ab 1. Januar 2019 in der Rente künftig rund 30 Euro pro Kind und Monat mehr erhalten, wenn sie mindestens drei Kinder erzogen haben, die vor 1992 geboren sind. Auch soll im Rahmen des ersten Pakets die Sicherung des Rentenniveaus und des Beitragssatzes gewährleitstet werden. Die Koalition plant, den Beitrag unter 20 Prozent und das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent zu halten.

Im zweiten Rentenpaket sollen Grundrente und Versicherungspflicht für Selbstständige geregelt werden. Dies kommt zu einem späteren Zeitpunkt.

Bild: © Marijus / fotolia.com

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