BGH-Urteil: Hundehalter haften auch für gehorsame Hunde

Veröffentlichung: 12.02.2025, 14:02 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen auch dann für Schäden haften, wenn ihr Hund gehorsam ist und an der Leine geführt wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, VI ZR 381/23) in einem aktuellen Urteil entschieden.

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Hundehalter müssen auch dann für Schäden haften, wenn ihr Hund gehorsam ist und an der Leine geführt wird.Hundehalter müssen auch dann für Schäden haften, wenn ihr Hund gehorsam ist und an der Leine geführt wird.mattycoulton / pixabay

Hintergrund war ein Unfall, bei dem eine Frau über eine Schleppleine stürzte und sich schwer verletzte. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf das Urteil hin und empfiehlt allen Hundehalterinnen und Hundehaltern eine Hundehaftpflichtversicherung.

Unfall durch Schleppleine: BGH sieht typische Tiergefahr

In dem verhandelten Fall führte die Tochter eines Hundehalters dessen Hund an einer Schleppleine aus. Als eine andere Frau mit ihrem Hund vorbeikam, rannten beide Tiere zu einem Mäuseloch. Die Halterin rief ihren angeleinten Hund zurück – er folgte sofort. Dabei verfing sich die Frau in der am Boden liegenden Schleppleine, stürzte und brach sich das Bein. Ihre Krankenkasse forderte daraufhin die Behandlungskosten von über 11.000 Euro vom Hundehalter zurück.

Während die Vorinstanzen – das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln – die Klage mit der Begründung abwiesen, dass kein Fehlverhalten des Hundes vorliege, entschied der BGH anders. Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass sich in diesem Fall eine „typische Tiergefahr“ verwirklicht habe. Auch wenn der Hund gehorsam war, konnte er nicht verhindern, dass die Schleppleine zur Stolperfalle wurde.

Konsequenzen für Hundehalter

Das Urteil unterstreicht die weitreichende Gefährdungshaftung von Hundehaltern. Laut BGH ist das Haftungsrisiko der Preis dafür, dass sich das Verhalten eines Hundes oft nicht vollständig kontrollieren lässt. Selbst wenn das Tier gut erzogen ist, können unvorhergesehene Situationen zu Schäden führen – für die der Halter aufkommen muss.

Die Württembergische Versicherung rät Hundehalterinnen und Hundehaltern dringend dazu, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese übernimmt im Schadensfall die finanziellen Forderungen und schützt so vor hohen Kosten. In vielen Bundesländern ist eine solche Versicherung ohnehin verpflichtend.

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