Die Aktienrente ist zurück

Die Aktienrente ist zurück - vorerst nur in einem Antrag der FDP-Fraktion im Bundestag. Doch immerhin wurde dieser Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss 'Arbeit und Soziales' überwiesen.

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Die FDP-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag zur Reform der Altersvorsorge eingebracht.kschneider2991 / pixabay

Die FDP-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag zur Reform der Altersvorsorge eingebracht. Die Initiative mit dem Titel „Generationengerechte Rentenpolitik durch Kapitaldeckung“ sieht die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente sowie Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge vor. Hintergrund ist der steigende Druck auf das umlagefinanzierte Rentensystem durch den demografischen Wandel.

Zentrale Punkte des FDP-Antrags:

  1. Einführung einer gesetzlichen Aktienrente:
    • Ein Teil des Rentenbeitrags (zwei Prozentpunkte) soll in einen staatlich verwalteten Fonds fließen.
    • Jeder Versicherte erhält ein individuelles Beitragskonto mit Eigentumsschutz, um politische Eingriffe zu verhindern.
    • Das Modell orientiert sich am schwedischen Prämienrentensystem, das seit über 20 Jahren erfolgreich Renditen von durchschnittlich 10,4 % pro Jahr erwirtschaftet.
  2. Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV):
    • Kleine und mittelständische Unternehmen sollen unbürokratische Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten.
    • Die sogenannte „reine Beitragszusage“ soll unabhängig vom Sozialpartnermodell für alle Unternehmen möglich werden.
    • Die Einkommensgrenze für die Förderung von Geringverdienern soll dynamisiert werden, um inflationsbedingte Ausschlüsse zu vermeiden.
  3. Flexibler Renteneintritt:
    • Versicherte sollen nach schwedischem Vorbild selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen.
    • Wer länger arbeitet, erhält eine höhere Rente, während ein früherer Renteneintritt mit Abschlägen verbunden ist.
    • Teilrentenmodelle sollen vereinfacht und Erwerbsminderungsrenten besser integriert werden.
  4. Reform der privaten Altersvorsorge:
    • Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots, in dem Bürger außerhalb des Versicherungsmantels am Kapitalmarkt investieren können.
    • Steuerliche Förderung für Geringverdiener, Berufsanfänger und Familien mit Kindern.
    • Mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase – neben lebenslangen Renten sollen auch Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich sein.
  5. Keine neuen Steuern auf Altersvorsorge:
    • Die FDP lehnt zusätzliche Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge ab, da diese die Anreize zur privaten Vorsorge senken würden.

Ob die Pläne im Bundestag eine Mehrheit finden, bleibt abzuwarten. Kritiker sehen insbesondere in der Kapitalmarktabhängigkeit der Rentenfinanzierung ein Risiko. Die Diskussion über eine zukunftsfähige Altersvorsorge dürfte in den kommenden Wochen und Monaten weiter an Fahrt aufnehmen.

Auffällig ist, dass der jüngste Vorstoß in Richtung Aktienrente deutlich mehr staatliche Steuerung aufweist als der erste Vorschlag zur Aktienrente 2021. So schlugen die Freien Liberalen 2021 noch ein freiwilliges Altersvorsorgekonto vor; nun setzt die FDP auf ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot, das eine flexible private Anlage außerhalb des Versicherungsmantels ermöglichen soll. Noch deutlicher ist der Unterschied zum 2021-Wahlkampfmodell bei der Struktur der Aktienrente. War 2021 noch vorgesehen, einen Teil der Rentenbeiträge in privat verwaltete Fonds fließen zu lassen, wird nun ein staatlicher Fonds nach schwedischem Vorbild präferiert. Das könnte man als eine Art Entgegenkommen in Richtung SPD und Bündnis Grüne deuten, deren Rentenpolitik sich ebenfalls in Teilen am schwedischen Vorbild orientiert. Doch es bestehen weiterhin wesentliche Unterschiede: So will beispielsweise die SPD die Kapitaldeckung zur Stabilisierung der Rentenkasse nutzen und nicht als individuelle Variante. Die Grünen setzen bei der Kapitaldeckung eher darauf, dass der Staat die Investments steuert.

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