Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat 2021 ermittelt, dass es in Deutschland knapp 17 Millionen private Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge gibt. Gemessen an der Zahl von 45 Millionen Arbeitnehmern, entspräche dies einer Quote von lediglich 37 Prozent. Im Umkehrschluss signalisieren diese Zahlen: Es gibt viel Potenzial für den Makler, den ersten Ansprechpartner in einer beratungsintensiven Sparte.
Die Dialog mit ihrer 50-jährigen Erfahrung in der Bewertung und Absicherung von Risiken ist ein Spezialist auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Maklerversicherer der Generali in Deutschland hat sein Deckungskonzept stetig weiterentwickelt, sodass die Tarife, zusammen mit ihren Optionen, höchsten Ansprüchen gerecht werden. So erhält der Makler von der Dialog ein perfektes Gesamtpaket.
Eine Berufsunfähigkeit ist immer dann gegeben, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann. Für die Absicherung gibt es darüber hinaus aber eine Vielzahl von Leistungsmerkmalen, die die Spreu vom Weizen trennen.
Grundlage für eine gute Versicherung ist die jederzeit passende Rentenhöhe. Hierzu ist es wichtig, dass der Vertrag eine Möglichkeit zur Dynamik bietet und möglichst flexible Nachversicherungen zulässt. Die Dialog bietet hier mit inzwischen 16 verschiedenen Anlässen im Leben der versicherten Person (Heirat, Geburt eines Kindes, Erwerb eines Eigenheims, Karrieresprung et cetera) und einer ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss eine hohe Flexibilität.
Leistung gibt es auch bei grob fahrlässigen Verstößen. Im Falle von Pflegebedürftigkeit wird bereits ab einem Pflegepunkt (ADL) geleistet. Für alle Berufe gilt die Infektionsklausel, der zufolge Berufsunfähigkeit auch dann besteht, wenn der Versicherte seiner Tätigkeit wegen der Gefahr der Infizierung Dritter nicht mehr nachgehen kann.
Wichtige Highlights sind die Überbrückungshilfe und die Teilzeitklausel. Die Überbrückungshilfe wird in Höhe der vereinbarten BU-Rente für bis zu sechs Monate gewährt, wenn der Krankenversicherer die Kranken(tage)geldzahlung wegen Berufsunfähigkeit einstellt, die Leistungsprüfung bei der Dialog, zum Beispiel wegen ausstehender Unterlagen, aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Arbeitet der Kunde bei Eintritt des Leistungsfalls in Teilzeit, erhält er die vereinbarte Rente auch dann, wenn er seine Tätigkeit nur noch zu weniger als 50 Prozent oder zu weniger als drei Stunden pro Tag ausüben kann (Günstigerprüfung).
Schwere Erkrankungen stellen einen Leistungsauslöser für maximal 15 Monatsrenten, unabhängig vom BU-Grad 50 Prozent, dar. Für Selbstständige gibt es eine Umorganisationshilfe bis zu sechs Monatsrenten (maximal 12.000 Euro). Gesundheitliche Verbesserungen im Leistungsfall müssen nicht mehr gemeldet werden. Und bei Rehabilitationsmaßnahmen leistet die Dialog eine finanzielle Unterstützung.
Wertvolle Optionen
Eine Reihe von Optionen macht den Versicherungsschutz noch wertvoller. In der Dread-Disease-Option zahlt die Dialog bei Vorliegen einer schweren Erkrankung oder bei Verlust einer der Grundfähigkeiten Sehen, Hören, Sprechen einmalig bis zu 150.000 Euro – unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit besteht.
Bei Einschluss der Option „Zusatzzahlung“ zahlt die Dialog einmalig im Leistungsfall bis zu zwölf Monatsrenten (maximal 60.000 Euro). Mit der Arbeitsunfähigkeitsoption wird nach Vorlage einer fachärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sofort für maximal 24 Monate eine Rente in Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Bei Einschluss einer Pflegerentenoption hat der Kunde zum Ablauf seiner Berufsunfähigkeitsversicherung das Recht, eine selbstständige Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen. Der Optionsbeitrag ist gering und auch in jungen Jahren bezahlbar. Eine garantierte Rentendynamik im Leistungsfall kann zwischen 1 und 5 Prozent vereinbart werden. Und schließlich kann das Recht des Versicherers auf Beitragserhöhung nach § 163 VVG ausgeschlossen werden.
Wichtige Tarifverbesserungen seit Oktober 2021
Die Dialog hat ihr „Lebensphasenmodell“ weiter ausgebaut. Bei finanziellen Engpässen wird dem Kunden eine zinslose Beitragsstundung gewährt, deren maximale Laufzeit jetzt von zwölf auf 24 Monate verlängert wurde.
Ein hervorstechendes Leistungsmerkmal ist die Beitragsfreistellung ohne Angabe von Gründen für sechs Monate, während der Versicherungsschutz ungeschmälert fortbesteht. Weitere Verbesserungen sind:
- Die Wiedereingliederungshilfe nach Ende der Berufsunfähigkeit in Höhe von zwölf Monatsrenten (maximal 12.000 Euro) wird jetzt auch mehrfach gezahlt.
- Für Studenten gibt es jetzt höhere Jahresrenten (bis 18.000 Euro), nach erfolgreichem Studienabschluss bis zu 36.000 Euro.
- Für Schüler, Studenten und andere Berufe gibt es eine neue Dynamikregelung.
- Es existieren nunmehr zwölf statt acht Berufsgruppen. Damit ist die Dialog in vielen Berufsgruppen gegenüber dem Wettbewerb noch besser positioniert.
Bezahlbarer Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute
Junge Leute sind auf einen zuverlässigen Berufsunfähigkeitsschutz in besonderem Maße angewiesen, fehlen ihnen doch die finanziellen Reserven, wenn der Ernstfall eintritt. Indessen mangelt es ihnen oft an der Liquidität, um die relativ teuren monatlichen Prämien für eine Versicherung aufzubringen.
Die Dialog hat speziell für diese Zielgruppe zwei Lösungen entwickelt, die den Berufsunfähigkeitsschutz bezahlbar machen. Beim Tarif SBU-go-professional zahlen junge Menschen bis 30 in den ersten fünf Jahren für den vollen Schutz nur rund 60 Prozent des späteren Beitrags. Damit können sich Schüler, Studenten und Auszubildende, aber auch Berufsanfänger, Existenzgründer und junge Familien einen vollwertigen Berufsunfähigkeitsschutz leisten.
Der andere Weg ist der Tarif SBU-solution®. Er ist altersabhängig und damit immer risikoadäquat kalkuliert. Da bei jungen Menschen das Risiko, berufsunfähig zu werden, niedrig ist, zahlen sie nur sehr geringe Beiträge. Mit den Jahren steigt die Prämie moderat an, doch steht dies im Einklang mit der allgemeinen Einkommensentwicklung. Ein späterer Wechsel in den konstant kalkulierten Tarif SBU-professional ist jederzeit zur Hauptfälligkeit möglich.
Top-Ratings, bei Vergleichern ganz vorn
Die hervorragende Qualität der Dialog-Berufsunfähigkeitsversicherung wird von den namhaften Rating-Agenturen stets aufs Neue bestätigt. Ob MORGENn & MORGEN, Franke und Bornberg, Assekurata, infinma, IVFP, map-report und andere mehr – die Spitzenratings für die Qualität gehen regelmäßig an die Dialog. Auch im Pricing ist das Unternehmen im Spitzenfeld mit dabei. So ist es auf den meisten Vergleichsplattformen ganz vorn gelistet. Dies gilt für eine Vielzahl von Berufen – vom Akademiker bis zum Techniker und Handwerker.
Beitragsstabilität und faire Leistung
Die Prämienkalkulation der Dialog zeichnet sich durch Zuverlässigkeit und Weitsichtigkeit aus. Das Resultat ist eine dauerhafte Beitragsstabilität: Das Unternehmen hat noch niemals seine Nettoprämien im Bestand erhöht. Darüber hinaus ist die Brutto-Netto-Spreizung der Beiträge eng begrenzt. Die Dialog sichert so ihren Kunden ein günstiges Garantieniveau – für den Vermittler ein wichtiges Empfehlungskriterium.
Die Kompetenz der Dialog erstreckt sich selbstverständlich auch auf die Leistung. Bei der Leistungsprüfung stehen die Kundenorientierung durch einen persönlichen Ansprechpartner und die schnelle Reaktionszeit im Vordergrund. Durch die professionellen Prozesse der Dialog verkürzt sich die Regulierungsdauer beträchtlich.
Bei verspäteter Meldung leistet die Dialog rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Durch das Angebot von Telefoninterviews, Teleclaimings (Hilfe beim Ausfüllen der Selbstauskunft) oder des Vor-Ort-Service (Aufklärung komplexer Sachverhalte) wird dem Kunden in einer für ihn schwierigen Situation fachkundige Hilfe zuteil.
Bestimmend für die Leistungsprüfung ist das Gebot der Fairness. Das gilt gegenüber den Kunden wie gegenüber dem Kollektiv der Versichertengemeinschaft. Franke und Bornberg und Assekurata haben in ihren Ratings die Fairness der Dialog in der Leistung hervorgehoben. Die Dialog verzichtet auf die Prüfung eines Berufswechsels und stundet auf Antrag gern die Zahlung der weiterlaufenden Beiträge zinslos bis zur endgültigen Entscheidung. Berechtigte Ansprüche wurden und werden vom Unternehmen in keinem Falle abgelehnt.
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