BU-Versicherung: Vergleich statt Anerkenntnis kann teuer werden
Bietet ein Berufsunfähigkeitsversicherer einen Vergleich an, obwohl er seine Leistungspflicht nicht anerkennt, sollten Versicherte genau hinschauen. Denn eine zeitlich begrenzte Zahlung oder Abfindung kann zwar einen langwierigen Streit vermeiden, zugleich aber den Verzicht auf deutlich weitergehende Ansprüche bedeuten.
Darauf weist Rechtsanwältin Julia Kleyman in einem aktuellen Beitrag auf anwalt.de hin. Anlass ist der Fall einer seit 2024 arbeitsunfähigen Physiotherapeutin, die unter psychischen Beeinträchtigungen wie Angstzuständen, Panikattacken, Erschöpfung und Schlafstörungen leidet. Der Versicherer sieht eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit demnach nicht ausreichend nachgewiesen, bietet jedoch eine befristete Zahlung im Rahmen eines Vergleichs an.
Vergleich schafft andere Rechtslage
Entscheidend ist die Abgrenzung zum Anerkenntnis. Erkennt der Versicherer seine Leistungspflicht an, ist er daran grundsätzlich gebunden und kann die Leistungen später nur unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Nachprüfung wieder einstellen. Bei einem Vergleich bestimmen dagegen die individuell vereinbarten Bedingungen, welche Leistungen erbracht und welche Ansprüche damit abgegolten werden.
Das kann wirtschaftlich erheblich sein. Bei einer BU-Rente von monatlich 2.000 Euro und einer verbleibenden Vertragslaufzeit von 15 Jahren stehen nominal mögliche Rentenzahlungen von bis zu 360.000 Euro im Raum. Ein Vergleich über einen deutlich niedrigeren Betrag muss deshalb immer auch daran gemessen werden, welche Ansprüche der Versicherte dafür aufgibt.
Prozessrisiko gegen langfristigen Anspruch
Dass ein Versicherer trotz abgelehnter Leistungspflicht einen Vergleich anbietet, ist kein Widerspruch. Auch Versicherungsunternehmen kalkulieren Prozesskosten und das Risiko, dass etwa ein gerichtlicher Sachverständiger die Berufsunfähigkeit bestätigt. Eine begrenzte Zahlung kann deshalb wirtschaftlich attraktiver sein als ein Verfahren mit offenem Ausgang.
Für Versicherte gilt die Rechnung umgekehrt. Ein Vergleich kann sinnvoll sein, wenn die medizinische Beweislage unsicher oder das Prozessrisiko hoch ist. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist die Leistungsprüfung häufig komplex, weil nicht allein die Diagnose zählt, sondern deren konkrete Auswirkungen auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit.
Entscheidend ist, worauf verzichtet wird
Ein Vergleichsangebot sollte daher weder reflexartig abgelehnt noch unter finanziellem Druck vorschnell angenommen werden. Neben der angebotenen Summe sind vor allem Abgeltungs- und Verzichtsklauseln, die weitere Vertragslaufzeit sowie der wirtschaftliche Wert des möglichen BU-Anspruchs zu prüfen.
Der ausführliche Rechtstipp von Rechtsanwältin Julia Kleyman erläutert die Unterschiede zwischen Anerkenntnis und Vergleich sowie die möglichen Folgen für Versicherte.
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