BU-Bedingungen werden besser: Marktstandard verschiebt sich

Veröffentlichung: 31.08.2026, 11:08 Uhr - Lesezeit 11 Minuten

Die Qualität von Berufsunfähigkeitsversicherungen steigt – und damit verändert sich auch die Messlatte. Eine aktuelle Analyse von infinma zeigt, dass früher besondere Bedingungsmerkmale inzwischen vielfach zum Marktstandard geworden sind. Bei anderen Klauseln beginnt sich die Grenze gerade erst zu verschieben. Von 381 untersuchten Tarifen erhalten 262 eine Zertifizierung – doch nur zehn erreichen Gold.

(PDF)
Der Qualitätsmaßstab in der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiebt sich: Bedingungsmerkmale, die früher noch besonders waren, sind heute vielfach Marktstandard. Die infinma-Analyse zeigt zugleich, bei welchen Klauseln sich neue Standards erst herausbilden.Der Qualitätsmaßstab in der Berufsunfähigkeitsversicherung verschiebt sich: Bedingungsmerkmale, die früher noch besonders waren, sind heute vielfach Marktstandard. Die infinma-Analyse zeigt zugleich, bei welchen Klauseln sich neue Standards erst herausbilden.Redaktion experten.de / KI-generiert

Was muss eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung heute leisten? Die Antwort auf diese Frage verändert sich mit dem Markt. Denn Regelungen, mit denen sich Versicherer vor einigen Jahren noch positiv vom Wettbewerb abheben konnten, können inzwischen so verbreitet sein, dass sie kaum noch zur Differenzierung taugen.

Genau diesen Wandel macht die aktuelle Untersuchung der infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH sichtbar. Die Kölner Analysten haben für ihre „Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ 381 Tarife von 66 Gesellschaften untersucht. Im Mittelpunkt stehen dabei 18 Kriterien aus den Versicherungsbedingungen.

Die Analyse ist ausdrücklich kein klassisches Rating. Die einzelnen Bedingungsmerkmale werden weder mit Punkten bewertet noch miteinander verrechnet. Stattdessen ermittelt infinma für jedes Kriterium, welche konkrete Regelung in den untersuchten Bedingungswerken am häufigsten vorkommt. Diese bildet den jeweiligen Marktstandard.
Das macht die Untersuchung zugleich zu einer Art Langzeitbeobachtung des BU-Marktes: infinma veröffentlicht die Marktstandards seit 2011. Wird eine bislang überdurchschnittliche Regelung von immer mehr Versicherern übernommen, steigt damit irgendwann auch der Standard, an dem alle anderen gemessen werden.

Was früher besonders war, ist heute selbstverständlich

Wie stark sich BU-Bedingungen in den vergangenen Jahren angenähert haben, zeigt beispielsweise die Berufswechselprüfung. Dabei können Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen nicht allein den zuletzt ausgeübten Beruf betrachten, sondern zusätzlich einen früheren Beruf in die Prüfung einbeziehen. infinma sieht darin für Versicherte eine vermeidbare Rechtsunsicherheit. Bei der erstmaligen Veröffentlichung der Marktstandards im Jahr 2011 war der Verzicht auf eine solche Berufswechselprüfung laut infinma noch ein Kriterium, an dem zahlreiche – auch namhafte – BU-Anbieter scheiterten. Inzwischen hat sich das Bild nahezu vollständig gedreht. Von den aktuell untersuchten 381 Tarifen enthalten 373 keine Hinweise auf einen zweiten zu prüfenden Beruf. Die einst besondere kundenfreundliche Regelung ist damit faktisch zum Normalfall geworden.

Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei der abstrakten Verweisung. Sie würde es dem Versicherer ermöglichen, die Leistung mit dem Hinweis abzulehnen, dass die versicherte Person theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte – unabhängig davon, ob sie tatsächlich eine entsprechende Beschäftigung findet. Der vollständige und uneingeschränkte Verzicht auf die abstrakte Verweisung in der Erstprüfung hat sich nach Angaben von infinma inzwischen als Marktstandard durchgesetzt.
Auch beim Prognosezeitraum hat sich eine kundenfreundlichere Regelung etabliert. Marktüblich sind inzwischen sechs Monate: Für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit muss damit prognostiziert werden, dass die versicherte Person voraussichtlich mindestens sechs Monate ihren Beruf nicht ausüben kann. Längere Prognosezeiträume existieren weiterhin, sind aber deutlich seltener.

Bei Meldefristen verschiebt sich der Standard gerade

Besonders anschaulich lässt sich beobachten, wie ein neuer Standard entsteht, wenn es um die Meldung einer Berufsunfähigkeit geht. Immer mehr Versicherer schreiben inzwischen ausdrücklich in ihre Bedingungen, dass für die Meldung keine Frist gilt. Bei 173 Produkten findet sich diese Regelung bereits – damit ist sie 2026 erstmals die häufigste Variante. Nur geringfügig weniger Tarife enthalten schlicht keinen Hinweis auf eine Meldefrist. Für die Regulierungspraxis können beide Varianten nach Einschätzung von infinma häufig gleichwertig sein. Deshalb erkennt das Institut in der aktuellen Untersuchung noch beide als marktüblich an.

Doch genau hier lässt sich die Bewegung des Standards beobachten. infinma kündigt bereits an, künftig strenger zu werden, falls sich der Trend fortsetzt. Sollte eine ausdrückliche Klarstellung, dass keine Meldefrist besteht, weiter Verbreitung finden, könnte das bloße Schweigen der Bedingungen im kommenden Jahr nicht mehr ausreichen, um den Marktstandard zu erfüllen. Damit steigt die Messlatte nicht, weil infinma ein theoretisches Ideal formuliert, sondern weil der Markt selbst eine kundenfreundlichere Regelung zunehmend übernimmt.

Beitragsstundung: Der Unterschied steckt inzwischen im Detail

Ein ähnlicher Effekt zeigt sich bei der Beitragsstundung während einer Leistungsprüfung. Die weit überwiegende Zahl der untersuchten Tarife ermöglicht inzwischen, Beiträge während der Prüfung eines BU-Leistungsantrags zu stunden. Die grundsätzliche Möglichkeit der Stundung eignet sich damit immer weniger zur Unterscheidung der Produkte.
Relevant wird stattdessen die nächste Detailfrage: Was geschieht mit den gestundeten Beiträgen, wenn der Versicherer die beantragte BU-Leistung ablehnt?
Die untersuchten Tarife verteilen sich laut infinma inzwischen gleich häufig auf Regelungen mit und ohne Stundungszinsen. Aus Kundensicht bewertet das Institut den ausdrücklichen Verzicht auf solche Zinsen besser. Auch hier zeigt sich das Grundmuster: Sobald eine Leistung zum Normalfall wird, verschiebt sich der Qualitätswettbewerb auf die konkrete Ausgestaltung.

Unterschiede bleiben bei Selbstständigen

Dass der BU-Markt keineswegs vollständig vereinheitlicht ist, zeigt dagegen die Frage der Umorganisation. Bei Selbstständigen kann der Versicherer vor Anerkennung einer Berufsunfähigkeit prüfen, ob die bisherige Tätigkeit durch Veränderungen im Betrieb, in einer Praxis oder Kanzlei weiter ausgeübt werden könnte. Gerade hier bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede in den Bedingungen.
Einige Versicherer verzichten beispielsweise bei Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern auf eine solche Prüfung, andere ziehen die Grenze bei weniger als zehn Beschäftigten. Daneben existieren Regelungen für bestimmte Berufe oder ein vollständiger Verzicht auf die Umorganisationsprüfung.
Auch bei selbstständigen Akademikern reicht das Spektrum vom fehlenden Verzicht über Sonderregelungen bei mindestens 90 Prozent Bürotätigkeit bis hin zum vollständigen Verzicht für sämtliche Berufsbilder. Gerade solche Kriterien zeigen, warum ein erreichter Marktstandard nicht mit identischen Versicherungsbedingungen gleichgesetzt werden darf.

119 Tarife erhalten keine Zertifizierung

Von den 381 untersuchten Tarifen erfüllen 262 die Voraussetzungen für eine Zertifizierung. 119 Tarife von 24 Gesellschaften werden nicht zertifiziert. Damit erreichen gut zwei Drittel der untersuchten Produkte mindestens in allen 18 Kriterien den jeweils geltenden Marktstandard. Seit 2025 differenziert infinma zusätzlich danach, wie weit ein Produkt den Marktstandard übertrifft. Die höchste Kategorie Gold setzt voraus, dass ein Tarif in sämtlichen 18 Kriterien mindestens den Marktstandard erreicht und ihn bei mindestens neun Kriterien aus Kundensicht übertrifft. Für Silber sind mindestens fünf positive Abweichungen erforderlich, für Bronze mindestens eine.
Das Ergebnis für 2026: 10 Tarife erreichen Gold, 64 Silber und 183 Bronze. Weitere fünf Tarife erfüllen die Voraussetzungen für die Basis-Zertifizierung, ohne mindestens ein Kriterium positiv zu übertreffen.

HDI und LV 1871 erreichen erneut die höchste Einstufung

Die höchste bislang von infinma vergebene Einstufung erreichen erneut zwei Anbieter: die HDI Lebensversicherung AG mit EGO Top und die Lebensversicherung von 1871 a. G. mit der Golden BU. Da von einzelnen Produkten unterschiedliche Tarifvarianten untersucht werden, entfallen insgesamt zehn Gold-Zertifizierungen auf diese beiden Produktwelten.
Entscheidend für die Einordnung der Ergebnisse ist jedoch, was „Gold“ in diesem Verfahren bedeutet. infinma sucht nicht nach einem theoretisch perfekten BU-Tarif. Gemessen wird vielmehr daran, was der Markt gegenwärtig tatsächlich anbietet. Das führt zu einem interessanten Effekt: Verbessert sich die Qualität in der Breite, wird es für einzelne Tarife anspruchsvoller, sich über den Marktstandard hinaus abzuheben.

Nach 15 Jahren Marktbeobachtung zeigt die Untersuchung deshalb nicht nur, welche Tarife 2026 vorne liegen. Sie dokumentiert zugleich, wie sich der Qualitätswettbewerb verändert: Was gestern noch ein besonderes Leistungsmerkmal war, kann morgen bereits Voraussetzung sein, um überhaupt den Marktstandard zu erreichen.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

„Die eigene Arbeitskraft und die handwerklichen Fertigkeiten des Klägers machten den Kern seines Ein-Mann-Betriebes aus“, so das OLG Celle in einem Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung.„Die eigene Arbeitskraft und die handwerklichen Fertigkeiten des Klägers machten den Kern seines Ein-Mann-Betriebes aus“, so das OLG Celle in einem Urteil zur Berufsunfähigkeitsversicherung.macayran / pixabay
Urteile

Berufsunfähigkeitsversicherung: Gericht stärkt Selbstständige

Das Oberlandesgericht Celle hat die Rechte selbstständiger Handwerker in der Berufsunfähigkeitsversicherung gestärkt. Entscheidend sei nicht allein der zeitliche Umfang einzelner Tätigkeiten, sondern der wirtschaftlich prägende Kern des Berufs. Für Vermittler und Versicherer könnte das Urteil erhebliche Folgen für die Leistungsprüfung haben.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleibt ein Nischenprodukt: Hohe Leistungshürden, geringe Innovationsdynamik und begrenzte Tarifvielfalt bremsen die Entwicklung des Marktes.Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bleibt ein Nischenprodukt: Hohe Leistungshürden, geringe Innovationsdynamik und begrenzte Tarifvielfalt bremsen die Entwicklung des Marktes.Redaktion experten.de / KI-generiert
Existenzvorsorge

Erwerbsunfähigkeit bleibt Nischenprodukt: Kein Tarif erreicht Gold-Status

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt seit Jahren als mögliche Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung – vor allem für körperlich Tätige. Doch der Markt bleibt klein, innovationsarm und qualitativ uneinheitlich. Das zeigt die aktuelle infinma-Analyse zu den Marktstandards 2026.
Sad woman crying, suffering pain eyes full of tears, domestic viSad woman crying, suffering pain eyes full of tears, domestic vimotortion – stock.adobe.com
Recht

"Durchhalten" spricht nicht gegen Berufsunfähigkeit

Liegt ein Versicherungsfall vor, werden Leistungen beim Berufsunfähigkeitsversicherer beantragt. So einfach? Nein, ganz so einfach ist dies in der Praxis nicht. Schon der Eintritt von Berufsunfähigkeit ist mitunter schwer zu erkennen, zeigt eine Entscheidung des OLG Hamm.
Andreas Runkler, Bereichsleiter Produktentwicklung Leben bei der Zurich Gruppe DeutschlandAndreas Runkler, Bereichsleiter Produktentwicklung Leben bei der Zurich Gruppe DeutschlandZurich-Gruppe Deutschland
Existenzvorsorge

Ausbildungsstart: Jetzt entscheidet sich oft der spätere BU-Schutz

Mit dem Beginn der Berufsausbildung startet für viele junge Menschen nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch die finanzielle Eigenständigkeit. Damit rücken erstmals Fragen der Absicherung in den Vordergrund. Gerade beim Berufsunfähigkeitsschutz kann sich ein früher Abschluss auszahlen – sowohl bei den Beiträgen als auch bei den späteren Gestaltungsmöglichkeiten.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"
Ausgabe 07/26

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"

Klaus Liebig und Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Gruppe
"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht