Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weisen Erstattungsforderungen für einseitig erhöhte Entgelte bislang zurück. Um Verbraucher*innen zu ihrem Recht zu verhelfen, reicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Musterfeststellungsklagen beim Kammergericht Berlin und beim Oberlandesgericht Hamm ein.
Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weigere sich laut Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dadurch sei es erforderlich, weitere gerichtliche Schritte einzuleiten. Müller führt weiter aus:
Die Sparkassen lehnen die Rückzahlung mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Diese Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Das soll jetzt durch die Musterfeststellungsklagen geklärt werden.
Hintergrund: BGH-Urteil vom 27. April 2021
Die Gerichte sollen prüfen, ob die Sparkassen sämtliche Entgelte erstatten müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher*innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021.
Nach einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschied der BGH, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund*innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher*innen.
Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.
Gesamte Branche hat unwirksame Klauseln genutzt
Inhaltsgleiche Klauseln wie die von der Postbank wurden branchenweit verwendet. Der vzbv will mit den Musterklagen darauf dringen, dass sich die Branche an das BGH-Urteil hält. Auch Kund*innen anderer Banken können weiter verlangen, Gebühren erstattet zu bekommen und dazu einen Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen.
Zuletzt rief auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Banken und Sparkassen dazu auf, zu Unrecht erhobene Entgelte umgehend zurückzuzahlen.
Teilnahme an der Klage in wenigen Wochen möglich
Verbraucher*innen können sich der Klage anschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet. Das ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Die Eintragung im Register ist kostenlos.
In beiden Verfahren vertritt Anwalt Tobias Pielsticker von WITT Rechtsanwälte (München) den vzbv.
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