Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weisen Erstattungsforderungen für einseitig erhöhte Entgelte bislang zurück. Um Verbraucher*innen zu ihrem Recht zu verhelfen, reicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Musterfeststellungsklagen beim Kammergericht Berlin und beim Oberlandesgericht Hamm ein.