Das Finanzgericht Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts nach dem Bundesmodell. Entschieden wurde, die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden, die Revision zum Bundesfinanzhof wurde aber zugelassen.