Aktualisiert: Stellungnahmen zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin
Zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Gewerbeerlaubnis nach § 34f/§ 34h GewO auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nehmen der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Stellung:
Stellungnahme des AfW
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW lehnt einen Wechsel der gewerberechtlichen § 34f-Vermittleraufsicht hin zur BaFin ab. Er spricht sich hingegen für eine einheitliche Aufsicht aller freien und unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gemäß §§ 34d, 34f und 34i GewO unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern aus. Detaillierte Muster-Verwaltungsvorschriften für die Kammern können eine bundesweit einheitliche Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler gewährleisten.
Der AfW sieht keinen überzeugenden Grund für dieses Gesetzesvorhaben. Das System der gewerberechtlichen Aufsicht hätte sich über die letzten Jahre bewährt. Es gäbe keinen erkennbaren qualitativen Grund, warum ein Wechsel erforderlich wäre. Missbrauch beziehungsweise Skandale, die aufgrund der gewerberechtlichen Aufsicht entstanden oder wenigstens begünstigt worden wären, sind nicht erkennbar.
Verbraucherzentrale Bundesverband
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobt den Plan als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt. Denn aus Sicht des vzbv ist die aktuelle Aufsicht über Finanzanlagenvermittler durch die Handelskammern und die Gewerbeämter unzureichend, weil diese weder genügend Ressourcen haben noch über ein explizites Verbraucherschutzmandat verfügen. Problematisch ist zudem, dass die Handelskammern Aufsicht und Interessenvertreter der Finanzvermittler zugleich sind.
Auch fordert der vzbv Nachbesserungen: Zum Beispiel sollten nur Berater, die konsequent auf Provisionen verzichten, den Begriff „unabhängig“ verwenden dürfen. Zudem sollte der Gesetzgeber sie zur gleichen Transparenz bei Produkt- und Beratungskosten verpflichten wie Banken und Sparkassen.
Stellungnahme des VOTUM Verband
Der VOTUM Verband spricht sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich gegen die geplante Änderung in der Aufsichtsstruktur aus. Ein solch gravierender Eingriff in die funktionierende Kontrolle der gewerblichen Anlagevermittler ist nicht erforderlich, da es keine systemischen Fehlentwicklungen und Missstände im Bereich der gewerblichen Anlagevermittlung gibt.
Der Aufsichtswechsel führe nicht zu einer Verbesserung des Anlegerschutzes oder besseren Kontrolle des einzelnen Anlagevermittlers. Die angestrebte Vereinheitlichung führe faktisch zu einer größeren Aufsplittung der Berufsaufsicht, da von den Finanzanlagenvermittlern häufig ebenfalls Tätigkeiten der Versicherungs- und Kreditvermittlung ausgeübt werden.
Es sollte alternativ zu der angestrebten Zuständigkeit der BaFin eine Bündelung der Zuständigkeiten bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern erfolgen, die auch eine dezentrale Überwachung der Anlagevermittler Vorort gewährleisten können.
Zudem ist zu befürchten, dass durch einen weiteren regulatorischen Eingriff, nachdem bereits durch die Umsetzung der MiFID II und auch des Geldwäschegesetzes kurz aufeinander regulative Maßnahmen erfolgt sind, die betroffene Berufsgruppe der Anlagevermittler massiv überfordert wird, was zur Berufsaufgabe und zu einem Rückgang des Beratungsangebots an breite Bevölkerungsschichten führt.
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