Zuckersteuer ab Juli 2027: Bundesregierung rechnet mit 925 Millionen Euro Mehreinnahmen

Veröffentlichung: 14.10.2026, 11:10 Uhr - Lesezeit 9 Minuten

Die Bundesregierung hat sich auf eine Zuckersteuer für gesüßte Getränke verständigt. Ab Juli 2027 sollen je nach Zuckergehalt 26 oder 32 Cent pro Liter erhoben werden. Die Steuer soll den Bundeshaushalt entlasten und die Hersteller zu einer Reduzierung des Zuckergehalts bewegen. Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass diese Rechnung zumindest bei den Rezepturen aufgehen kann.

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Die Zuckersteuer soll ab Juli 2027 zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen und zugleich Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. Für 2028 rechnet die Bundesregierung mit 925 Millionen Euro.Die Zuckersteuer soll ab Juli 2027 zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen und zugleich Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. Für 2028 rechnet die Bundesregierung mit 925 Millionen Euro.Experte/KI

Die Kosten des Gesundheitssystems steigen, die Sozialversicherungsbeiträge stehen unter Druck und im Bundeshaushalt fehlen Milliarden. Die Bundesregierung versucht, die Finanzierung mit Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen zu stabilisieren. Nun kommt eine Steuer hinzu, die nicht allein Geld einbringen, sondern zugleich das Verhalten von Herstellern und Verbrauchern verändern soll. Mit der Zuckersteuer auf gesüßte Getränke verbindet die schwarz-rote Koalition zwei Ziele, die sich bei erfolgreicher Umsetzung allerdings gegenseitig begrenzen könnten.

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine entsprechende Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Juli 2027 sollen zuckerhaltige Erfrischungsgetränke besteuert werden. Für 2028 rechnet der Bund mit Einnahmen von 925 Millionen Euro. Voraussetzung ist, dass der Bundestag die gesetzlichen Regelungen verabschiedet.

Zuckersteuer mit zwei Stufen und Ausnahmen für kleinere Hersteller

Der Kompromiss sieht eine gestaffelte Besteuerung vor. Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen mit 26 Cent pro Liter belastet werden. Ab acht Gramm steigt der Steuersatz auf 32 Cent. Betroffen wären damit insbesondere klassische Limonaden, Energydrinks, Eistees und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.

Reine Frucht- und Gemüsesäfte sowie ungesüßte Getränke sollen ausgenommen bleiben. Auch kleinere Hersteller, die jährlich weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke produzieren, sollen von der Steuer befreit werden. Diese Ausnahmeregelung muss allerdings noch europarechtlich geprüft werden.

Für die Verbraucher bedeutet die neue Steuer nicht zwangsläufig einen Preisaufschlag in gleicher Höhe. Sie wird zunächst auf Hersteller- beziehungsweise Vertriebsseite erhoben. Ob Unternehmen die zusätzlichen Kosten vollständig weitergeben, teilweise durch geringere Margen auffangen oder ihre Rezepturen verändern, bleibt eine wirtschaftliche Entscheidung. Bei vollständiger Weitergabe würde sich ein Liter stark gezuckerter Limonade allein durch die Abgabe um 32 Cent verteuern, mögliche Umsatzsteuereffekte noch nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Einnahmen für den Bund, aber nicht automatisch für die Krankenkassen

Für das zweite Halbjahr 2027 kalkuliert die Bundesregierung mit Steuereinnahmen von 690 Millionen Euro, im darauffolgenden Jahr sollen es 925 Millionen Euro sein. In den Folgejahren wird ein jährliches Aufkommen von rund 880 Millionen Euro erwartet.

Die Einnahmen fließen zunächst in den Bundeshaushalt. Eine unmittelbare Zweckbindung zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach den bislang bekannten Regelungen nicht vorgesehen. Die gesundheitspolitische Begründung der Steuer und ihre finanzpolitische Wirkung sind deshalb voneinander zu unterscheiden.

Zwar können geringerer Zuckerkonsum und veränderte Ernährungsgewohnheiten langfristig dazu beitragen, ernährungsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Daraus ergibt sich jedoch weder eine kurzfristige Entlastung der Krankenkassen noch lässt sich beziffern, welche Einsparungen im Gesundheitssystem tatsächlich entstehen könnten.

Hinzu kommt ein grundsätzlicher Zusammenhang, der für die langfristige Haushaltsplanung von Bedeutung ist: Die Steuer soll Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu senken. Gelingt ihnen dies und unterschreiten ihre Produkte die steuerpflichtigen Grenzwerte, sinkt zugleich die Bemessungsgrundlage für die Abgabe. Der gesundheitspolitisch gewünschte Erfolg könnte somit das erwartete Steueraufkommen begrenzen.

Großbritannien zeigt, wie Hersteller auf eine Zuckersteuer reagieren

Wie stark eine solche Steuer bereits auf die Produktion wirken kann, zeigt Großbritannien. Dort wurde 2018 eine gestaffelte Abgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke eingeführt. Zahlreiche Hersteller veränderten daraufhin ihre Rezepturen und reduzierten den Zuckergehalt, um die Steuer zu vermeiden oder zumindest in eine niedrigere Steuerstufe zu gelangen.

Wissenschaftliche Untersuchungen dokumentieren einen erheblichen Rückgang des durchschnittlichen Zuckergehalts der betroffenen Getränke. Bemerkenswert ist dabei, dass die Wirkung nicht allein über höhere Verbraucherpreise entstand, sondern bereits bei der Zusammensetzung der Produkte ansetzte.

Deutschland hatte bislang vor allem auf freiwillige Reduktionsvereinbarungen mit der Lebensmittelwirtschaft gesetzt. Die neue Steuer würde diese Strategie um einen unmittelbaren finanziellen Anreiz ergänzen. Ob die Hersteller ähnlich wie in Großbritannien reagieren, dürfte sich deshalb nicht erst nach Einführung der Abgabe zeigen. Bereits während der Übergangsfrist könnten Unternehmen ihre Rezepturen an die vorgesehenen Schwellenwerte anpassen.

Weniger Zucker in Getränken bedeutet allerdings noch nicht zwangsläufig, dass sich die gesamten Ernährungsgewohnheiten entsprechend verändern. Auch die langfristigen Auswirkungen auf Erkrankungshäufigkeit und Gesundheitsausgaben lassen sich aus den britischen Erfahrungen nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen.

Politischer Kompromiss nach Widerstand aus der Union

Die Einigung war innerhalb der Koalition bis zuletzt umstritten. Anfang Oktober hatte das Kanzleramt einen ersten Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gestoppt, der ursprünglich drei Steuerstufen und höhere Abgabensätze vorsah. Erst die Beschränkung auf zwei Stufen und die vorgesehenen Ausnahmen für kleinere Hersteller ermöglichten einen Kompromiss zwischen Union und SPD.

Widerstand kommt weiterhin aus den Ländern. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hatte die geplante Abgabe bereits vor Bekanntwerden der Einigung kritisiert und vor zusätzlichen Belastungen angesichts hoher Lebenshaltungskosten gewarnt. Die Steuer werde zur „Teuer-Steuer“, die letztlich vor allem die Haushaltslöcher des Bundes schließen solle.

Damit bleibt die Frage, in welchem Umfang die neue Abgabe tatsächlich zu höheren Verbraucherpreisen führt und wie stark die Hersteller auf die steuerlichen Anreize reagieren. Beide Entwicklungen entscheiden darüber, ob die erwarteten Einnahmen erreicht werden und in welchem Umfang sich der Zuckergehalt der angebotenen Getränke verändert.

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Bundestag muss der Einführung zustimmen. Erst danach steht fest, unter welchen Bedingungen die Zuckersteuer am 1. Juli 2027 tatsächlich erhoben wird.

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