Höhere Beitragsbemessungsgrenze: Gutverdiener zahlen 2027 bis zu 753 Euro mehr

Veröffentlichung: 28.09.2026, 14:09 Uhr - Lesezeit 8 Minuten

Die höhere Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung klingt zunächst nach einer technischen Rechengröße. Für Arbeitnehmer oberhalb der bisherigen Grenze kann sie jedoch mehrere Hundert Euro Mehrbelastung im Jahr bedeuten. Neue Beispielrechnungen der ARAG zeigen, wie stark der Effekt je nach Einkommen und Familiensituation ausfällt.

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Die höhere Beitragsbemessungsgrenze macht 2027 einen größeren Teil des Einkommens beitragspflichtig. Für gutverdienende Arbeitnehmer kann die zusätzliche Belastung in der Kranken- und Pflegeversicherung dadurch mehrere Hundert Euro im Jahr erreichen.Die höhere Beitragsbemessungsgrenze macht 2027 einen größeren Teil des Einkommens beitragspflichtig. Für gutverdienende Arbeitnehmer kann die zusätzliche Belastung in der Kranken- und Pflegeversicherung dadurch mehrere Hundert Euro im Jahr erreichen.experten.de, KI-generiert

Die geplanten Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden für einen Teil der Beschäftigten 2027 unmittelbar auf der Gehaltsabrechnung sichtbar. Besonders relevant ist die höhere Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Nach den vorläufigen Rechengrößen soll sie von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro monatlich beziehungsweise 76.500 Euro jährlich steigen.
Damit können monatlich bis zu 562,50 Euro zusätzliches Einkommen beitragspflichtig werden. Wie sich das konkret auswirkt, hat die ARAG auf Anfrage von experten.de anhand mehrerer Einkommenssituationen berechnet. Die Beispielrechnungen knüpfen an die bisherige Berichterstattung von experten.de zur geplanten GKV-Reform an: GKV-Reform: Versicherte zahlen mehr – und der Weg in die PKV wird schwieriger

7.000 Euro brutto: Mehr als 700 Euro zusätzlich im Jahr

Für die Berechnung setzt die ARAG in der Krankenversicherung einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie einen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Beiträge grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Für die Pflegeversicherung werden 3,6 Prozent zugrunde gelegt, ebenfalls grundsätzlich hälftig finanziert. Bei kinderlosen Arbeitnehmern ab 23 Jahren kommt auf Arbeitnehmerseite ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu. Bei einem Angestellten mit 7.000 Euro Monatsbrutto und mindestens einem Kind werden 2026 Beiträge nur bis zu einem Einkommen von 5.812,50 Euro fällig. Steigt die BBG 2027 auf 6.375 Euro, erhöht sich der beitragspflichtige Teil des Einkommens um 562,50 Euro.
Nach der ARAG-Berechnung bedeutet das für den Arbeitnehmer monatlich rund 49,22 Euro zusätzlich in der Krankenversicherung und etwa 10,13 Euro in der Pflegeversicherung. Insgesamt steigt seine Belastung damit um rund 59,34 Euro im Monat beziehungsweise 712 Euro im Jahr.
Für einen kinderlosen Arbeitnehmer ab 23 Jahren mit demselben Einkommen fällt die Rechnung noch etwas höher aus. Einschließlich Kinderlosenzuschlag steigt sein Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung um rund 13,50 Euro monatlich. Zusammen mit der Krankenversicherung ergibt sich eine zusätzliche Belastung von etwa 62,72 Euro im Monat oder 753 Euro im Jahr.

Beispiel Mehrbelastung 2027 Mehrbelastung pro Jahr
6.000 Euro brutto monatlich, mit Kind rund 19,78 Euro monatlich rund 237 Euro
7.000 Euro brutto monatlich, mit Kind rund 59,34 Euro monatlich rund 712 Euro
7.000 Euro brutto monatlich, kinderlos, mindestens 23 Jahre rund 62,72 Euro monatlich rund 753 Euro

Quelle: ARAG; Beispielrechnungen auf Basis der vorläufigen Rechengrößen für 2027. Angenommen werden 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag sowie 3,6 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag. Tatsächliche Belastungen können abweichen.

Auch unterhalb der neuen BBG kann es teurer werden

Von der Erhöhung sind jedoch nicht nur Beschäftigte betroffen, deren Einkommen bereits oberhalb der neuen Grenze liegt. Das zeigt das Beispiel eines Angestellten mit 6.000 Euro Monatsbrutto und Kind. Bislang werden auch bei ihm nur 5.812,50 Euro zur Beitragsberechnung herangezogen. 2027 wäre dagegen sein gesamtes Einkommen von 6.000 Euro beitragspflichtig. Für die zusätzlichen 187,50 Euro errechnet die ARAG eine Mehrbelastung von rund 19,78 Euro monatlich beziehungsweise 237 Euro jährlich.
Der Effekt steigt damit zwischen der bisherigen und der neuen Beitragsbemessungsgrenze schrittweise an. Wer höchstens 5.812,50 Euro brutto im Monat verdient, wird dagegen allein durch die Anhebung der BBG nicht zusätzlich belastet.

Warum die Beitragsbemessungsgrenze entscheidend ist

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die Beitragsberechnung unberücksichtigt.
Eine Erhöhung des Beitragssatzes ist für die zusätzliche Belastung in den ARAG-Beispielen deshalb gar nicht erforderlich: Schon die höhere Bemessungsgrundlage führt dazu, dass ein größerer Teil des Einkommens mit Beiträgen belegt wird.
Für Beschäftigte mit Einkommen oberhalb der bisherigen BBG ist deshalb nicht nur die Entwicklung der Beitragssätze relevant. Auch die jährliche Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen kann ihre tatsächliche Nettobelastung verändern.

Beispielrechnungen sind keine individuelle Beitragsprognose

Die Zahlen zeigen allerdings nicht, was jeder gesetzlich versicherte Beschäftigte 2027 tatsächlich zusätzlich zahlen wird. Die ARAG arbeitet mit den derzeit vorläufig genannten Rechengrößen sowie einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
Der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Auch die endgültigen Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 müssen berücksichtigt werden. Bei der Pflegeversicherung spielt zudem unter anderem eine Rolle, ob Kinder vorhanden sind.
Die Beispiele verdeutlichen deshalb vor allem den Mechanismus hinter der höheren Beitragsbemessungsgrenze: Bei einem Einkommen von 7.000 Euro können 2027 monatlich 562,50 Euro mehr Einkommen beitragspflichtig werden. Unter den von der ARAG gewählten Annahmen summiert sich allein dieser Effekt für Arbeitnehmer auf bis zu rund 753 Euro im Jahr.

Und die nächste konkrete Folge der Reform liegt bereits auf dem Tisch: Neben der Beitragsbemessungsgrenze soll auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen. Ein Arbeitnehmer mit 82.500 Euro Jahreseinkommen liefert dafür ein besonders anschauliches Beispiel – denn dasselbe Gehalt kann darüber entscheiden, ob ein neuer Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist oder nicht.

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