Zahnärzte müssen trotz Milliardenverlusten weiter Beiträge an ihr Versorgungswerk zahlen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Mitglieder des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin ihre Pflichtbeiträge auch dann weiter entrichten müssen, wenn sie der Auffassung sind, dass das Versorgungswerk durch rechtswidrige Kapitalanlagen einen Schaden in Milliardenhöhe verursacht hat. Das Gericht befasste sich dabei ausschließlich mit der Frage, ob ein Mitglied die Zahlung der Beiträge verweigern darf. Über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Kapitalanlagen oder die Verantwortung für den mutmaßlichen Milliardenverlust hat das Gericht hingegen ausdrücklich nicht entschieden. Genau dieser Unterschied ist entscheidend.
Das Urteil ist juristisch wenig überraschend
Auslöser des Verfahrens war eine Zahnärztin, die sich gegen ihren Beitragsbescheid für das Jahr 2026 wehrte. Sie argumentierte, angesichts der mutmaßlich pflichtwidrigen Anlagepolitik des Versorgungswerks könne von den Mitgliedern nicht verlangt werden, weiterhin Beiträge zu zahlen.
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei den Beiträgen zu einem berufsständischen Versorgungswerk um öffentlich-rechtliche Abgaben. Mitglieder könnten ihre Beitragspflicht daher nicht eigenmächtig aussetzen, selbst wenn sie das Verhalten des Versorgungswerks für rechtswidrig hielten. Wer Pflichtverletzungen vermute, müsse diese gerichtlich überprüfen lassen oder die Mitwirkungsrechte innerhalb der Körperschaft nutzen. Ein Recht zur Selbsthilfe gebe es nicht.
Ebenso stellte das Gericht klar, dass sich die Beitragshöhe aus den gesetzlichen Vorgaben ableitet und nicht unmittelbar aus den finanziellen Verlusten des Versorgungswerks. Auch deshalb bestehe kein Anspruch darauf, die Beitragszahlungen einzustellen.
Das eigentliche Verfahren beginnt erst jetzt
Der Beschluss wird teilweise als Erfolg für das Versorgungswerk interpretiert. Tatsächlich beantwortet er jedoch nur eine einzige Rechtsfrage: Darf ein Mitglied wegen möglicher Pflichtverletzungen die Zahlung seiner Beiträge verweigern? Diese Frage verneint das Gericht.
Nicht entschieden wurde dagegen, ob die Kapitalanlagen des Versorgungswerks gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben, ob die damalige Führung pflichtwidrig gehandelt hat oder ob Kontrollinstanzen ihren Aufgaben nachgekommen sind. Genau diese Fragen sollen nun in anderen Verfahren geklärt werden.
Der eigentliche Skandal ist ein mögliches Versagen des gesamten Kontrollsystems
Nach den bisherigen Erkenntnissen geht es längst nicht mehr nur um einzelne Fehlentscheidungen. Die neue Führung des Versorgungswerks wirft einer Vielzahl von Beteiligten vor, über Jahre hinweg massive Pflichtverletzungen zugelassen oder nicht erkannt zu haben.
Nach Recherchen von rbb24 soll das Vermögen des Versorgungswerks von rund 2,2 Milliarden Euro auf etwa 1,1 Milliarden Euro geschrumpft sein. Das Versorgungswerk macht hierfür nicht nur ehemalige Verantwortliche verantwortlich, sondern verlangt auch Schadensersatz von Wirtschaftsprüfern, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank sowie sogar vom Land Berlin als zuständiger Versicherungsaufsicht. In dem Verfahren ist von einem Schaden von voraussichtlich über einer Milliarde Euro die Rede.
Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, wäre der eigentliche Skandal nicht allein eine riskante Anlagestrategie. Vielmehr würde sich die Frage stellen, wie ein derartiger Vermögensverlust entstehen konnte, obwohl mehrere Kontrollinstanzen genau dies hätten verhindern sollen.
Wer hätte den Schaden verhindern müssen?
Berufsständische Versorgungswerke unterliegen nicht nur einer internen Selbstverwaltung. Hinzu kommen Wirtschaftsprüfer, versicherungsmathematische Gutachten, Risikoanalysen von Banken und die staatliche Versicherungsaufsicht. All diese Stellen sollen sicherstellen, dass die Altersvorsorge der Mitglieder ordnungsgemäß verwaltet wird.
Gerade deshalb wiegen die Vorwürfe der neuen Führung besonders schwer. Sie wirft der früheren Leitung massive Rechtsverstöße vor. Gleichzeitig sollen die Wirtschaftsprüfer die Jahresabschlüsse testiert, die Risikoberichte die tatsächliche Gefährdung nicht ausreichend abgebildet und die Versicherungsaufsicht des Landes Berlin trotz ihrer gesetzlichen Überwachungspflichten nicht eingegriffen haben.
Die Senatsverwaltung weist eine Einstandspflicht zurück und verweist auf das aufsichtsrechtliche Geheimnis. Auch die Apotheker- und Ärztebank bestreitet eine Mitverantwortung. Über diese Vorwürfe werden nun die Zivilgerichte entscheiden müssen.
Die Mitglieder tragen zunächst die finanziellen Folgen
Für die betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte bleibt die Situation schwierig. Die Pflichtbeiträge wurden für 2026 erhöht und belaufen sich nun auf 1.605,50 Euro monatlich. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts müssen diese Beiträge zunächst gezahlt werden, unabhängig davon, ob später Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche bestehen.
Damit entsteht eine bemerkenswerte Konstellation. Während die Mitglieder verpflichtet sind, die finanzielle Stabilität des Versorgungswerks durch höhere Beiträge mitzutragen, ist bislang noch völlig offen, wer letztlich für den mutmaßlichen Milliardenschaden verantwortlich ist. Genau diese Frage dürfte die Gerichte noch über Jahre beschäftigen.
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