Bilanzskandal bei Gerresheimer: Wenn Kontrollen nur auf dem Papier funktionieren
Die erste Anlegerklage im Bilanzskandal um Gerresheimer richtet den Blick auf mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften und unterlassene Kapitalmarktinformationen. Der Fall wirft jedoch eine grundlegendere Frage auf: Was nützen interne Kontrollsysteme, wenn sie Regelverstöße nicht rechtzeitig erkennen?
Die erste Anlegerklage lenkt den Blick auf die Kontrollsysteme
Mit einer Schadensersatzklage gegen die Gerresheimer AG hat die Kanzlei TILP nach eigenen Angaben die erste deutsche Anlegerklage im Zusammenhang mit den Bilanzierungsproblemen des Unternehmens eingereicht. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verstöße gegen Ad-hoc-Pflichten sowie fehlerhafte Finanzberichte und Konzernabschlüsse aus den Geschäftsjahren 2023 bis 2025. Ausgangspunkt der Entwicklung war eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeleitete Prüfung des Konzernabschlusses 2024. Hintergrund war der Verdacht, Umsätze aus sogenannten Bill-and-Hold-Vereinbarungen entgegen den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu früh erfasst zu haben. In den folgenden Monaten musste Gerresheimer mehrere Bilanzkorrekturen vornehmen und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses verschieben.
Die eigentliche Schwachstelle lag nicht in den Regeln
Besonders bemerkenswert ist eine Feststellung, die Gerresheimer selbst im Jahres- und Konzernabschluss 2025 trifft. Demnach seien das interne Kontrollsystem sowie das Risikomanagementsystem in ihrer grundsätzlichen Konzeption geeignet gewesen, die angestrebten Ziele zu erreichen. Gleichzeitig räumte das Unternehmen ein, dass die tatsächliche Umsetzung und Überwachung in einzelnen Bereichen nicht ausreichend wirksam gewesen sei. Damit rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die weit über den Einzelfall hinausweist. Denn die Wirksamkeit eines Kontrollsystems entscheidet sich nicht allein daran, ob Prozesse dokumentiert oder Richtlinien vorhanden sind. Maßgeblich ist vielmehr, ob Regelverstöße im laufenden Geschäft rechtzeitig erkannt, bewertet und behoben werden.
Governance wird zunehmend an ihrer Wirksamkeit gemessen
Für börsennotierte Unternehmen gewinnen funktionierende Governance- und Compliance-Strukturen seit Jahren an Bedeutung. Regulatorische Anforderungen nehmen zu, gleichzeitig steigen die Erwartungen von Investoren, Aufsichtsbehörden und Abschlussprüfern. Der Fall Gerresheimer verdeutlicht, dass formale Strukturen allein keine ausreichende Sicherheit bieten. Entscheidend ist, ob interne Kontrollen tatsächlich greifen und Risiken frühzeitig sichtbar machen. Gerade bei komplexen internationalen Konzernstrukturen hängt die Qualität eines Kontrollsystems wesentlich davon ab, wie konsequent Vorgaben umgesetzt und überwacht werden.
Der Kapitalmarkt reagiert auf verlorenes Vertrauen
Zwischen September 2025 und März 2026 verlor die Gerresheimer-Aktie im Zuge der aufeinanderfolgenden Mitteilungen zu Bilanzierungsproblemen und verzögerten Abschlüssen rund 60 Prozent ihres Wertes. Für TILP ist dies Ausdruck eines Kapitalmarktschadens, der nach Auffassung der Kanzlei auf unzureichende Kapitalmarktinformationen und fehlerhafte Rechnungslegung zurückzuführen ist. Ob diese Rechtsauffassung vor Gericht Bestand haben wird, bleibt offen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens macht der Fall jedoch deutlich, welche wirtschaftliche Bedeutung funktionierende Kontroll- und Compliance-Systeme inzwischen besitzen.
Der Fall reicht über Gerresheimer hinaus
Die Diskussion um interne Kontrollsysteme hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Im Mittelpunkt steht heute weniger die Frage, ob Unternehmen über Compliance-Strukturen verfügen. Entscheidend ist vielmehr, ob diese im Unternehmensalltag wirksam funktionieren.
Gerresheimer zeigt exemplarisch, dass zwischen einer formal vorhandenen Governance und ihrer tatsächlichen Umsetzung erhebliche Unterschiede bestehen können. Für Unternehmen wird damit die praktische Wirksamkeit interner Kontrollen zunehmend zu einem Wettbewerbs- und Vertrauensfaktor – nicht erst im Krisenfall, sondern bereits im laufenden Geschäft.
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