Wohngebäudeversicherung: HUK-COBURG erweitert Schutz für Außenbereiche und Photovoltaik

Veröffentlichung: 12.05.2026, 14:05 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Außenküchen, fest installierte Grills oder Boden-Photovoltaikanlagen gehören inzwischen für viele Eigentümer zum Wohnumfeld. Die HUK-COBURG erweitert deshalb den Leistungsumfang ihrer Wohngebäudeversicherung um zusätzliche versicherte Bestandteile und neue Leistungen bei Tierschäden.

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Außenküchen, fest installierte Grills und Photovoltaikanlagen gehören für viele Eigentümer inzwischen selbstverständlich zum Wohnumfeld – und rücken damit stärker in den Fokus der Wohngebäudeversicherung.Außenküchen, fest installierte Grills und Photovoltaikanlagen gehören für viele Eigentümer inzwischen selbstverständlich zum Wohnumfeld – und rücken damit stärker in den Fokus der Wohngebäudeversicherung.Redaktion experten.de / KI-generiert

Die HUK-COBURG hat den Leistungsumfang ihrer Wohngebäudeversicherung erweitert. Neu abgesichert sind unter anderem fest installierte Grills, Gartenkamine, Außenküchen sowie fest installierte Boden-Photovoltaikanlagen.

Der Versicherer reagiert damit auf Veränderungen bei der Nutzung von Wohnimmobilien und Außenbereichen. Bereits bislang umfasste der Versicherungsschutz unter anderem Garagen, Carports, Pergolen, Fahrradboxen, fest verankerte Spielgeräte sowie fest mit dem Gebäude verbundene Wallboxen für Elektrofahrzeuge.

Zusätzliche Leistungen bei Schäden durch Tiere

Erweitert wurde auch der Schutz bei Schäden durch Tiere. Über einen Zusatzbaustein reguliert die HUK-COBURG künftig nach eigenen Angaben auch Schäden durch wildlebende Säugetiere – etwa Marder – an Dämmungen von Dächern und Außenwänden.

Zudem wurden verschiedene Kostenpositionen ergänzt. Erstattet werden können künftig unter anderem Mehrkosten für alters- oder behindertengerechte Umbauten sowie Vorsorgemaßnahmen gegen Naturgefahren.

Elementarschäden bleiben automatisch eingeschlossen

Bereits seit 2022 enthält die Wohngebäudeversicherung der HUK-COBURG standardmäßig einen Elementarschutz. Damit sind Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen automatisch Bestandteil des Vertrags für Neukunden.

Das Thema bleibt angesichts zunehmender Wetterextreme und steigender Schadenkosten weiterhin relevant. Gleichzeitig wächst im Markt die Diskussion über verpflichtende oder standardmäßig integrierte Elementarschadenabsicherungen.

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