Streit um Aktivrente: Gerechtigkeit in der Schieflage?
Die Aktivrente soll steuerliche Vorteile für arbeitende Rentner bringen – doch der Ausschluss von Selbstständigen sorgt für heftige Kritik und Verfassungszweifel.
Die Aktivrente, ein steuerlicher Anreiz zum Arbeiten im Rentenalter, sollte eigentlich ein Paradebeispiel für generationenübergreifende Solidarität werden. Doch statt Lasten fair zu verteilen, wie es die Politik immer wieder fordert, droht das Modell neue gesellschaftliche Gräben aufzureißen – zwischen Angestellten und Selbstständigen, zwischen Gutverdienenden und Geringverdienern, zwischen politischen Anspruch und gesetzlicher Wirklichkeit.
36.000 Euro steuerfrei – doch nicht für alle
Laut Plänen der Bundesregierung dürfen Rentner ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich – also 24.000 Euro jährlich – steuerfrei hinzuverdienen. Zusammen mit dem Grundfreibetrag (2026: voraussichtlich 12.348 Euro) ergibt sich ein Gesamtbetrag von über 36.000 Euro jährlich, der steuerlich unbelastet bleibt. CDU-Politiker Fritz Güntzler erklärte gegenüber der Bild: „Ab Januar 2026 dürfen Rentner 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Zusammen mit dem Grundfreibetrag […] sind somit etwa 36.000 Euro im Jahr steuerfrei“ (Bild, zitiert bei t-online, 2025).
Diese Regelung soll jedoch ausschließlich für angestellte Rentner gelten. Selbstständige bleiben außen vor – eine Entscheidung, die bereits jetzt juristisch wie politisch umstritten ist.
Kritik von allen Seiten: „Ein Steuergeschenk für gut situierte Boomer“
Besonders scharf fiel die Reaktion von Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa aus. Sie nannte die Aktivrente „ein sehr teures Steuergeschenk für gut situierte Boomer“ (Welt am Sonntag, 2025). Die Reform sei „unglaublich ungerecht“, da etwa eine alleinerziehende Pflegekraft mit drei Kindern jeden zusätzlichen Euro voll versteuern müsse – während besser gestellte Rentner von der Aktivrente massiv profitieren.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht die Reform kritisch. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte gegenüber inFranken.de, dass von der Aktivrente „Menschen mit guten Renten und Arbeitsbedingungen, meist in Bürojobs – oder aber Selbstständige“ profitieren. Dabei geht Piel noch irrtümlich davon aus, dass auch Selbstständige berücksichtigt würden. Tatsächlich aber liegt laut Spiegel ein Referentenentwurf vor, der Selbstständige explizit ausschließt.
Selbstständigenverband: „Ein Schlag ins Gesicht“
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) spricht offen von Diskriminierung. Vorstand Andreas Lutz erklärte in einer Pressemitteilung: „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Selbstständigen.“ Es sei „verfassungsrechtlich bereits problematisch, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich anders behandelt werden sollen als Jüngere. Wenn Menschen gleichen Alters jedoch aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter so unterschiedlich besteuert werden, ist dies für mich eine klare Form der Diskriminierung“ (VGSD, 2025).
Lutz verweist zudem auf die wiederholte Behauptung der Politik, dass Selbstständige besonders von Altersarmut betroffen seien – und fragt: „Wenn sie […] im Rentenalter weiterarbeiten, will man sie nun steuerlich massiv benachteiligen – zusätzlich zu den höheren Krankenversicherungsbeiträgen, die sie in aller Regel im Vergleich zu Arbeitnehmern bezahlen müssen.“
Wissenschaftlich fragwürdige Wirkung
Auch in der Sache selbst mehren sich Zweifel. Der Monatsbericht der Deutschen Bundesbank und eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kamen im Sommer 2025 zu dem Schluss, dass die geplanten steuerlichen Anreize „nur geringe Effekte“ auf die tatsächliche Erwerbsbeteiligung älterer Menschen haben werden (Bundesbank Monatsbericht, DIW Wochenbericht, Juni 2025). Laut Spiegel rechnet die Bundesregierung mit lediglich rund 25.000 Rentnern jährlich, die das Angebot nutzen.
Politisches Risiko: Reform ohne Rückhalt?
Die Koalition will den Gesetzesentwurf noch 2025 beschließen, um das Vorhaben pünktlich zum Jahresbeginn 2026 umzusetzen. Doch angesichts wachsender Kritik stellt sich die Frage: Kann eine steuerpolitische Maßnahme, die große Teile der Gesellschaft systematisch ausschließt, tatsächlich Bestand haben?
Der Anspruch, Lasten gerecht zu verteilen, gerät in Schieflage. Was als moderne Rentenreform verkauft wird, könnte sich als Symbol politischer Schieflenkung entpuppen – mit erheblichen Risiken für das Vertrauen in den Sozialstaat und die politische Integrität.
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