Mit 40 Arbeitsjahren, 2.750 Euro Bruttoeinkommen und Steuerklasse I kommt man in Sachsen auf ein monatliches Nettogehalt von rund 1.950 Euro. Im Ruhestand bleiben davon – laut Modellrechnung – etwa 1.030 Euro netto. Die Differenz: 920 Euro. Die klassische Rentenlücke - folgenschwer im Alltag.
Ab 2026 will die Bundesregierung mit der sogenannten Aktivrente Anreize setzen, um ältere Erwerbstätige länger im Beruf zu halten. Die Idee: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, darf künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – sofern er angestellt bleibt. Keine Einkommensteuer, keine Progression aber die SV- Beiträge bleiben fällig. Das Modell rechnet sich.
Denn um die Rentenlücke von 920 Euro zu schließen, reicht künftig ein steuerfreier Zusatzverdienst von rund 1.020 Euro brutto. Übersetzt auf die Arbeitszeit: Etwa 1,5 Tage pro Woche – und das gewohnte Nettoeinkommen ist zurück. Das klingt attraktiv. Und es wird so kommuniziert: als neues Gleichgewicht zwischen Freizeit, Fachkräftesicherung und finanzieller Würde.
Steuererleichterung statt Strukturreform
Doch was wie ein kluges Modell zur Bekämpfung des Fachkräftemangels wirkt, ist bei näherer Betrachtung vor allem eines: ein eleganter Weg, die Rentenlücke nicht zu schließen, sondern zu verschieben – und dabei fiskalisch zu entlasten. Denn der Staat spart durch die Weiterarbeit von Rentnern nicht nur Rentenzahlungen ein, sondern auch Sozialleistungen, etwa durch geringeren Bezug von Grundsicherung im Alter.
Die steuerliche Entlastung soll laut Gesetzentwurf bis zu 890 Millionen Euro pro Jahr betragen. Der Preis: Selektivität. Denn der Steuerfreibetrag gilt ausschließlich für nichtselbstständige Arbeit. Selbstständige, Freiberufler, soloselbstständige Handwerker und Landwirte – also viele derjenigen, die mit den niedrigsten Rentenansprüchen aus dem Berufsleben scheiden – gehen leer aus. Auch Beamte sind ausgenommen.
Damit zielt die Aktivrente nicht auf Bedürftigkeit, sondern auf Erwerbsbiografie. Sie ist keine sozialpolitische Antwort auf Altersarmut, sondern ein Bonus für Systemtreue im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Wer angestellt war und bleibt, profitiert. Wer selbstständig war, trägt das Risiko weiter.
Die Rentenlücke regiert
Dazu passt, was die Bertelsmann Stiftung in ihrer jüngsten Studie feststellt: Die Aktivrente entfaltet Wirkung – aber nicht dort, wo der Gesetzgeber sie rhetorisch verortet. Die durchschnittliche Erwerbsbeteiligung älterer Menschen steigt laut Modellrechnung um 4,5 Prozentpunkte, das Arbeitsvolumen um rund 10 Prozent. Das ist messbar – aber nicht systemrelevant. Denn demografiebedingt scheiden jährlich rund 400.000 Erwerbspersonen netto aus dem Arbeitsmarkt aus. Der Effekt der Aktivrente könnte – optimistisch gerechnet – rund 25.000 bis 33.000 Vollzeitäquivalente kompensieren. Damit liegt der fiskalische Nutzen deutlich unterhalb der Schwelle, ab der sich die Steuererleichterung für den Staat rechnet (rund 40.000 Stellen).
Hinzu kommt: Der Anreiz funktioniert vor allem bei jenen, die ohnehin nicht zwingend auf Erwerbsarbeit im Alter angewiesen wären. Besonders profitieren laut Studie Frauen mit hohem Haushaltseinkommen, Menschen mit mittleren bis gehobenen Rentenansprüchen und Personen mit niedrigem Stundenlohn. Geringverdiener – also jene, die ohnehin keine oder kaum Lohnsteuer zahlen – haben von der Reform praktisch nichts.
Die eigentliche Triebkraft der Weiterarbeit ist daher nicht der Beitrag zur Fachkräftesicherung – sondern die finanzielle Notwendigkeit. Viele Befragte geben als Hauptmotiv nicht Sinn oder soziale Teilhabe an, sondern schlicht: die Angst, sich den Ruhestand nicht leisten zu können. Was politisch als „Freiwilligkeit“ etikettiert wird, ist oft ökonomische Notwendigkeit.
Kein struktureller Hebel
Die Aktivrente ist damit keine Antwort auf strukturelle Herausforderungen des Arbeitsmarkts, sondern eine punktuelle Erleichterung innerhalb eines sozialrechtlich geschlossenen Systems. Sie bringt kurzfristige Entlastung, schafft aber keine langfristige Gerechtigkeit. Wer in Branchen gearbeitet hat, die typischerweise prekäre oder selbstständige Arbeitsformen erfordern – etwa Kunst, Kultur, Bildung, Pflege oder Landwirtschaft – bleibt außen vor.
Gleichzeitig bleibt unklar, wie viele Arbeitgeber überhaupt bereit sind, ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen – auch das ist eine Leerstelle in der Debatte. Eine Aktivrente nützt nichts, wenn es keine aktiven Stellenangebote gibt.
Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt deshalb flankierende Maßnahmen: mehr arbeitsrechtliche Sicherheit, gezielte Information und ein Bewusstseinswandel im Umgang mit Erwerbstätigkeit im Alter. Finanzielle Anreize allein, so die Studie, reichen nicht.
Ein Reformversprechen ohne Reform
Die Aktivrente ist ein Signal. Sie zeigt, dass die Politik das Problem erkennt – aber es nur selektiv adressiert. Sie schafft Erleichterung für einen Teil der Ruheständler, aber keine gerechte Struktur für alle. Sie hilft jenen, die noch arbeiten können und dürfen – aber nicht denen, die müssten.
Sie ersetzt keine Rentenreform, sondern verschiebt ihre Notwendigkeit. Und sie bringt nicht mehr Erwerb im Alter, sondern mehr Ehrlichkeit darüber, wie wenig die gesetzliche Rente in vielen Fällen noch trägt.
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