Soziale Medien und arbeitsrechtliche Konsequenzen
Die meisten Arbeitnehmer sind mittlerweile über soziale Medien aktiv. Auch viele Maklerunternehmen haben eine eigene „Fan-Page“ in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing. Oftmals werden jedoch unüberlegte Mitteilungen über die jeweiligen Netzwerke verbreitet, welche erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können - gerade im arbeitsrechtlichen Sinne.
Rechtsanwältin Maike Ludewig, zuständig für den Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow RechtsanwälteDabei ist beispielsweise an Arbeitnehmer zu denken, die krankgeschrieben sind. Während ihrer Krankschreibung posten Sie jedoch, dass Sie sich auf einem großen deutschen Volksfest amüsieren. Ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, während und aufgrund seiner Krankschreibung zuhause das Bett zu hüten? Ist er nicht verpflichtet, bei einer frühzeitigen Genesung seinen Arbeitspflichten wieder unverzüglich nachzukommen? Rechtfertigt ein solches Verhalten bereits eine Abmahnung? Oder gar eine Kündigung?
Auch Arbeitnehmer untereinander tauschen sich oft öffentlich über soziale Medien aus. Probleme können sich dann ergeben, sofern der Arbeitgeber hiervon erfährt und der Austausch zwischen den Kollegen nicht ganz so nette Äußerungen über den Chef enthält. So kann die Bezeichnung des Vorgesetzten als „fettes Schwein“, wobei das „Schwein“ als ein Emoticon dargestellt ist, durchaus Auswirkungen auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses haben. Rechtfertigt eine Beleidigung, welche durch die Verwendung von Symbolen in sozialen Medien erfolgt, eine Abmahnung des Arbeitnehmers? Kann dies sogar einen Kündigungsgrund darstellen?
Gerade auf Facebook-Seiten, welche seitens eines Unternehmens ins Leben gerufen wurden, findet häufig ein Austausch über einzelne Mitarbeiter des Unternehmens statt. Kann die Unternehmensleitung allein darüber entscheiden, welche Beiträge hier veröffentlicht werden? Erzeugt die öffentliche Beurteilung des einzelnen Mitarbeiters auf diesen einen erhöhten Überwachungsdruck?
Der Umgang mit sozialen Medien und die daraus resultierenden Schwierigkeiten ist nur eines von vielen spannenden Themen im heutigen Arbeitsrecht. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow wird zu dem Bereich „3 arbeitsrechtliche Probleme im Maklerunternehmen“ auf dem Vermittlerkongress am 22. Februar in Hamburg informieren. Informationen zur Agenda finden Sie hier.
Autorin:
Rechtsanwältin Maike Ludewig, zuständig für den Bereich Arbeitsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Bilder: (1) © Photosebia / fotolia.com (2) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
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