Versicherungsvertreter, die mit einem Wechsel zu einem Konkurrenzunternehmen liebäugeln, wünschen oftmals die in der Vergangenheit betreuten Kundenverbindungen mit zum Wettbewerber zu nehmen und stellen sich daher regelmäßig die Frage, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Versicherungsvertreter besteht.