Immer wieder sehen Arbeitgeber sich mit der Forderung von Mitarbeitenden konfrontiert, länger als sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten. Aufgrund moderner Mythen im Arbeitsrecht, fühlen sie sich oftmals in der Pflicht, dies über lange Zeiträume zu tun. Dr. Jan Freitag klärt über die rechtlichen Hintergründe auf.