BGH: Allianz Riester-Rente ist intransparent

Veröffentlichung: 13.01.2016, 15:01 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Darstellung der Überschussbeteiligung in den Riester-Verträgen der Allianz für intransparent erklärt (AZ: IV ZR 38/14). Damit wurde ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt und einen Passus der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für unwirksam erklärt.

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Die Verbraucherzentrale Hamburg sowie der Bund der Versicherten (BdV) hatten beanstandet, dass der Modus für die Kostenüberschussbeteiligung in den AVB nicht hinreichend transparent dargestellt sei. Die Kläger monierten, Allianz Leben benachteilige die Riester-Kunden, da diese erst ab einem für den Vertrag erzielten Garantiekapital von 40.000 Euro an den Kostenüberschüssen beteiligt würden.

Laut Allianz Leben wurde diese Regelung in die AVB aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Beteiligung an den Kostenüberschüssen verursachungsorientiert erfolgt. Da die von Allianz Leben erhobenen Kosten vor allem von der Höhe der zu zahlenden Beiträge abhängig seien, entstünden Kostenüberschüsse nur durch Verträge mit überdurchschnittlichem Beitrag.

Bereits das OLG Stuttgart als Vorinstanz hatte die Verständlichkeit der Regelung zur Kostenüberschussbeteiligung bei der Allianz RiesterRente bemängelt und den entsprechenden Passus in den AVB für intransparent erklärt. Nun hat sich der BGH dieser Einschätzung angeschlossen.

Allianz Leben will nun die Entscheidungsgründe abwarten, auswerten und die Vorgaben der Rechtsprechung berücksichtigen, heißt es in einer ersten Stellungnahme.

Die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten (BdV) begrüßten das Urteil: „Die obersten Richter stellen mit dem Urteil fest, dass die Versicherungsbranche den Kunden Nachteile bei der konkreten Überschussbeteiligung transparent machen muss“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Einschränkungen in der Überschussbeteiligung durch das Kleingedruckte sollten nun passé sein“, ergänzt Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Besonders bei neuen Produkten mit eingeschränkten Garantien und komplizierten Überschusssystemen müsse die Versicherungswirtschaft ihr Verhalten überdenken.

Bild: © olly / fotolia.com

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