Krankentagegeld: BGH stärkt Verbraucher
Der Bundesgerichtshofes (BGH) stärkt mit seiner veröffentlichten Entscheidung zur Krankentagegeldversicherung die Versicherten und schützt sie dadurch vor der Kürzung vertraglich vereinbarter Leistungen.
Bei diesen Kürzungen konnten sich PKV-Versicherer auf eine bestimmte intransparente Klausel berufen. Diese wurde durch den BGH nun für unwirksam erklärt (AZ IV ZR 44/15). Ein Verbraucher schließt eine Krankentagegeldversicherung ab, um bei länger währender Krankheit einen Ausgleich für geringere Einkünfte zu bekommen.
Die Leistung, die der Versicherte dann pro Tag erhalten soll, vereinbart er mit dem Versicherer im Vertrag. Zuweilen wurden die Zahlungen jedoch unter Zuhilfenahme einer unverständlichen Klausel, die sich auf die vorherigen Einkommensminderungen bezog, herabgesetzt.
Dies bestraft zum Beispiel Selbständige, die erst einmal trotz gesundheitlicher Einschränkung weiterarbeiten, damit Einkommenseinbußen in Kauf nehmen und erst dann Krankentagegeld beantragen, wenn es gar nicht mehr geht. Für die privaten Versicherungsunternehmen gilt es bei zukünftigen Neuabschlüssen diese intransparente Klausel nicht mehr im Kleingedruckten zu verstecken.
Der BdV fordert daher den vollständigen Verzicht auf diese krude Regelung. Zudem fordert der BdV die Versicherungswirtschaft auf, zügig die Bestandskunden über die Unwirksamkeit dieser Klausel zu informieren.
Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten fordert:
„Alle Kunden mit dieser Klausel im Vertrag sollten darüber informiert werden, dass die Klausel unwirksam ist.“
Bild: © stokkete / fotolia.com
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