Bewertungsreserven: Transparenz vorgeschrieben
Anfang Dezember hat der BGH geurteilt, dass Verbraucher mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung Anspruch auf Informationen haben, um bestimmte Überschüsse prüfen zu können (Az.: IV ZR 28/15). Dabei geht es um die Bewertungsreserven, die grundsätzlich zur Hälfte an die Versicherten auszuschütten sind.
Noch im Februar hatte der BGH (Az.: IV ZR 213/14) in einem anderen Fall Auskünfte zu den Bewertungsreserven verneint. Nun stellte das oberste Gericht klar, dass dies nur ein Einzelfall war. Es gelte, stets zu überprüfen, welche konkreten Informationen vom Unternehmen herauszugeben sind. Auf Grundlage von Treu und Glauben stehen Versicherten jedoch Hintergrundinformationen zu den Bewertungsreserven zu, ohne dass die Verbraucher diese im Detail beschreiben können müssen. „Zukünftig haben mehr Verbraucher die Chance zu verstehen, wie sich die Beteiligung an den Bewertungsreserven ergibt“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), zum Urteil.
Die Versicherer haben weiterhin die Möglichkeit, unter bestimmten Vorgaben diese Gelder einzubehalten beziehungsweise die Ausschüttungen zu kürzen. Hintergrund ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). Der BdV hält dies nicht für verfassungskonform.
Bild: © Jamrooferpix / fotolia.com
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