E-Scooter: Leihfahrzeuge verursachen deutlich häufiger Schäden

Veröffentlichung: 20.08.2026, 06:08 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Die Zahl versicherter E-Scooter wächst rasant – inzwischen befinden sich vier von fünf Fahrzeugen in Privatbesitz. Doch ausgerechnet die Leihflotten fallen in der Schadenstatistik besonders auf: Ihre Haftpflicht-Schadenhäufigkeit ist mehr als doppelt so hoch. Gleichzeitig sollen neue Haftungsregeln Geschädigte künftig besserstellen.

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Bei Leih-Scootern registrierten Versicherer 2025 mehr als doppelt so viele Haftpflichtschäden je 1.000 Fahrzeuge wie bei privaten E-Scootern.Bei Leih-Scootern registrierten Versicherer 2025 mehr als doppelt so viele Haftpflichtschäden je 1.000 Fahrzeuge wie bei privaten E-Scootern.Redaktion experten.de / KI-generiert

E-Scooter sind vom neuen Verkehrsmittel zum festen Bestandteil des Straßenbilds geworden. Ende 2025 waren in Deutschland rund 1,66 Millionen E-Scooter versichert. Drei Jahre zuvor waren es erst knapp 764.000. Besonders stark wächst dabei nicht das Sharing-Geschäft, sondern der private Bestand. Rund 1,36 Millionen Fahrzeuge und damit mehr als vier von fünf versicherten E-Scootern befinden sich inzwischen in Privatbesitz. Mit der wachsenden Flotte steigt allerdings auch die Zahl der Schäden und Unfälle. Und die Versicherungsstatistik zeigt einen bemerkenswerten Unterschied zwischen eigenem und gemietetem Scooter.

Leih-Scooter fallen in der Schadenstatistik auf

Bei privaten E-Scootern registrierten die Versicherer 2025 sechs Haftpflichtschäden je 1.000 versicherte Fahrzeuge. Bei Leih-Scootern waren es dagegen 13 Schäden je 1.000 Fahrzeuge. Die Schadenhäufigkeit der Sharing-Fahrzeuge liegt damit mehr als doppelt so hoch. Insgesamt verzeichneten die Versicherer im vergangenen Jahr rund 11.700 Haftpflichtschäden mit E-Scootern. Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer (UDV), sieht einen möglichen Grund im unterschiedlichen Nutzungsverhalten. Besitzer eigener Scooter seien in der Regel häufiger mit ihrem Fahrzeug unterwegs, trügen eher einen Helm und nutzten seltener Gehwege. Bei Leihangeboten sieht die Unfallforscherin dagegen auch die Betreiber in der Verantwortung. Sie sollten stärker darauf hinwirken, dass Scooter nicht zu zweit, auf Gehwegen oder unter Alkoholeinfluss gefahren werden.

Zahl der Unfälle hat sich nahezu verdoppelt

Dass E-Scooter inzwischen auch für die Verkehrssicherheit eine größere Rolle spielen, zeigt die amtliche Unfallstatistik. 2025 wurden 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten registriert. Dabei kamen 38 Menschen ums Leben. Noch 2022 hatte das Statistische Bundesamt 8.341 Unfälle mit Personenschaden gezählt. Damit hat sich die Zahl innerhalb von drei Jahren nahezu verdoppelt. Die Unfallstatistik zeigt zugleich, dass der Versicherungsschutz nach einem E-Scooter-Unfall von der konkreten Schadenart abhängt. Während Schäden gegenüber Dritten grundsätzlich ein Fall für die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung des Scooters sind, können bei eigenen Verletzungen andere Absicherungen relevant werden.

Haftung soll sich grundlegend ändern

Parallel zur wachsenden Zahl der Fahrzeuge steht eine Änderung des Haftungsrechts bevor. Bislang gilt für E-Scooter eine Besonderheit: Geschädigte müssen grundsätzlich nachweisen, dass der Fahrer den Schaden schuldhaft verursacht hat. Bei anderen Kraftfahrzeugen greift dagegen grundsätzlich die sogenannte Gefährdungshaftung. Diese Ausnahme für E-Scooter soll fallen. Die Bundesregierung plant, E-Scooter haftungsrechtlich stärker anderen Kraftfahrzeugen gleichzustellen. Künftig soll für einen Anspruch grundsätzlich entscheidend sein, dass ein Schaden beim Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist. Der Nachweis eines persönlichen Verschuldens des Fahrers wäre dann nicht mehr in gleicher Weise Voraussetzung. Für Unfallopfer kann das einen erheblichen Unterschied machen. „Die Neuregelung würde bestehende Haftungslücken schließen und den Schutz von Unfallopfern stärken“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Aus dem Trendverkehrsmittel wird ein relevantes Kfz-Risiko

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt damit zwei Bewegungen gleichzeitig: E-Scooter werden alltäglicher – und versicherungsrechtlich erwachsener. Mit 1,66 Millionen versicherten Fahrzeugen ist der Markt längst keine Randerscheinung mehr. Gleichzeitig nähert sich auch das Haftungsrecht stärker den Regeln an, die für andere Kraftfahrzeuge gelten.
Die Schadenstatistik liefert nun einen weiteren Hinweis darauf, dass dabei nicht jeder Scooter dasselbe Risiko darstellt. Besonders die deutlich höhere Schadenhäufigkeit der Leihfahrzeuge dürfte deshalb für Versicherer, Verleiher und Verkehrspolitik interessant sein.

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