Sicher durch den Winterurlaub: Diese Policen sind unverzichtbar
Die bevorstehende Ferienzeit lockt viele Wintersportler in die Berge. Doch neben der Ausrüstung sollten auch grundlegende Versicherungsfragen frühzeitig geklärt werden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) weist darauf hin, welche Policen auf einer Skireise nicht fehlen dürfen.
Haftpflichtversicherung: In manchen Skigebieten Pflicht
Ein Moment der Unachtsamkeit auf der Piste kann schnell zu einem Unfall führen: Mit Personen- oder Sachschäden als Folge. In solchen Fällen schützt die private Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Konsequenzen. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls auch gerichtlich ab. In Ländern wie Italien ist der Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, riskiert ein Bußgeld. Der BdV rät daher, vor Reiseantritt eine schriftliche Bestätigung des Versicherers einzuholen und örtliche Bestimmungen zu prüfen.
Berufsunfähigkeit: Absicherung für den Ernstfall
Schwere Skiunfälle können nicht nur kurzfristige Verletzungen zur Folge haben, sondern im Extremfall auch die dauerhafte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit bedeuten. Eine entsprechende Versicherung zahlt in solchen Fällen eine monatliche Rente und schützt so vor finanzieller Not. Laut BdV handelt es sich dabei um eine grundlegende Absicherung, die nicht nur für den Winterurlaub, sondern generell von zentraler Bedeutung ist.
Unfallversicherung: Ergänzender Schutz mit Fokus auf Bergungskosten
Als sinnvolle Ergänzung kann eine private Unfallversicherung dienen. Sie greift bei unfallbedingter Invalidität und kann zudem Kosten für Rettungs- und Bergungseinsätze übernehmen. Diese können bei Einsätzen im alpinen Gelände schnell mehrere Tausend Euro betragen.
Auslandsreisekrankenversicherung: Unerlässlich bei Reisen außerhalb Deutschlands
Wer im Ausland verunglückt, kann sich nicht auf den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen. Zwar besteht in vielen Ländern mit Sozialversicherungsabkommen ein begrenzter Anspruch, dieser deckt jedoch meist nur die landesüblichen Behandlungskosten ab. Ein medizinischer Rücktransport ist grundsätzlich nicht eingeschlossen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schützt hier vor erheblichen Kosten. Sie ist daher laut BdV für jede Auslandsreise unverzichtbar.
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