Automatische Risikoanpassung im VSH-Rahmenvertrag?
Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, die immer wieder neue Produkte, Anlageklassen oder Dienstleistungen im Rahmen ihrer Berufsausübung aufnehmen, sollten sich bei der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) einem Rahmenvertrag anschließen, der eine automatische Anpassung aller erweiterten Versicherungsbedingungen beinhaltet. Das empfiehlt die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV).
„Häufige Praxis ist, dass Vermittler sich bei Veränderungen in ihrem beruflichen Umfeld nach passenden VSH-Angeboten umsehen und wechseln. Dies ist sehr zeitaufwändig und birgt das Risiko, dass wichtiger Schutz aus der Vergangenheit nicht mehr in demselben Umfang gewährleistet ist “, sagt Ralf Werner Barth, Vorstand des VSAV.
Von Vertragsverbesserungen Einzelner profitieren alle
Bei einem VSH-Rahmenvertrag mit automatischer Anpassungsklausel profitieren dagegen alle Versicherten, wenn sich auch nur bei einem von ihnen der Versicherungsumfang aufgrund seiner Anfrage erweitert. Der VSH-Makler verhandelt die neue Leistung und integriert diese in der Regel kostenfrei in den Rahmenvertrag über einen Sideletter oder über eine Bedingungsveränderung. Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Leistungen für sämtliche Vermittler und Berater zusätzlich - und das ohne eine zusätzliche Prämie, so Barth.
Ein häufiges Wechseln der VSH-Versicherung zieht womöglich noch ein weiteres Problem nach sich: Oft ist das Nachhaftungsangebot der Versicherer auf die Vorverträge zeitlich begrenzt. Vor allem schon länger versicherte Vermittler riskieren dabei durch den Wegfall von ehemals wichtigem Versicherungsschutz eine Verschlechterung ihrer Position.
Optimal seien daher Rahmenverträge mit automatischer Anpassung und Verträge mit der unbefristeten Übernahme der Nachhaftung der Vorverträge, und dies sogar mit einem kostengünstigen Best-Netto-Tarif versehen, so der Tipp des VSAV. Über den Netzwerkpartner Conav Consulting bietet der VSAV Vermittlern einen Schnell-Check ihrer jeweiligen VSH-Versicherung an.
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