KI-Risiken sind in vielen Haftpflichtpolicen noch „silent“ mitversichert
KI-Systeme halten Einzug in immer mehr Unternehmensprozesse – und mit ihnen neue Haftungsrisiken. Nach Einschätzung von Aon sind Schäden durch künstliche Intelligenz derzeit in vielen Versicherungsverträgen noch „silent“ mitversichert. Neue Regeln zur Produkthaftung erhöhen nun den Druck, bestehende Bedingungen zu überprüfen.
Künstliche Intelligenz verändert nicht nur Geschäftsmodelle und Arbeitsprozesse, sondern zunehmend auch die Haftungsrisiken von Unternehmen. In der Industriehaftpflichtversicherung könnte das Folgen für den Versicherungsschutz haben. Aon weist im aktuellen Marktreport darauf hin, dass Schäden durch KI bislang in vielen Versicherungen „silent“ mitversichert sind – also ohne ausdrücklich auf künstliche Intelligenz zugeschnittene Regelungen in den Versicherungsbedingungen.
Der Handlungsdruck wächst, weil sich gleichzeitig der gesetzliche Haftungsrahmen verändert. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie bezieht digitale Produkte und Software in die Produkthaftung ein. Deutschland muss die Richtlinie bis zum 9. Dezember 2026 umsetzen. Die Bundesregierung hat dazu bereits einen Gesetzentwurf zur umfassenden Modernisierung des Produkthaftungsrechts vorgelegt.
Software wird zum Produkt
Die Reform erweitert den klassischen Produktbegriff erheblich. Software soll künftig unabhängig davon als Produkt gelten, auf welche Weise sie bereitgestellt oder genutzt wird. Nach Darstellung der Bundesregierung erfasst das Produkthaftungsrecht damit ausdrücklich auch Hersteller von KI-Systemen. Aon verweist darüber hinaus darauf, dass künftig auch der Verlust oder die Verfälschung von Daten in die Produkthaftung einbezogen wird. Zudem erweitert sich der Kreis potenziell haftender Akteure: Unter bestimmten Voraussetzungen können beispielsweise Online-Plattformbetreiber oder Fulfillment-Dienstleister ähnlich wie Hersteller in Anspruch genommen werden. Damit verschiebt sich die Produkthaftung von der klassischen Vorstellung eines fehlerhaften physischen Gegenstands zunehmend in die digitale Welt.
KI-Schäden reichen bis zum Vermögens- und Datenschaden
Für die Industriehaftpflichtversicherung ist entscheidend, welche neuen Schadenszenarien daraus entstehen. Aon sieht eine große Bandbreite: Schäden im Zusammenhang mit KI können von klassischen Personen- und Sachschäden bis zu reinen Vermögens- und Datenschäden reichen. Neben der neuen Produkthaftungsrichtlinie verändert auch der Cyber Resilience Act die Anforderungen an die Sicherheit digitaler Elemente. Das Problem für Versicherer und Unternehmen: Viele bestehende Haftpflichtbedingungen stammen aus einer Zeit, in der KI-basierte Geschäftsmodelle entweder keine oder eine wesentlich geringere Rolle spielten. Aon erwartet deshalb, dass die Bedingungen der Industriehaftpflichtversicherung überprüft und beispielsweise um Regelungen zu digitalen Elementen ergänzt werden müssen.
Haftpflichtmarkt bleibt vorerst kundenfreundlich
Diese neuen Risiken treffen allerdings auf einen derzeit vergleichsweise entspannten Versicherungsmarkt. Aon beschreibt die Industriehaftpflichtversicherung 2026 weiterhin als kundenfreundlich. Insbesondere bei Unternehmen mit unauffälligem Risikoprofil zeigen Versicherer Wachstumsbereitschaft. Moderate Prämien, teilweise Preisreduzierungen und zusätzliche Kapazitäten sind möglich. Bei komplexeren Risiken – etwa in Chemie, Pharma, Automotive, großer Infrastruktur oder bei erheblichem US-Geschäft – bleiben die Versicherer dagegen vorsichtiger.
Gleichzeitig verschärft sich das Haftungsumfeld. Neben den neuen europäischen Regelungen beobachtet Aon insbesondere die weiterhin problematische Entwicklung großer Haftpflichtschäden in den USA.
Für Unternehmen entsteht damit eine ungewöhnliche Konstellation: Der Markt bietet derzeit noch vergleichsweise günstige Bedingungen, während sich das versicherte Risiko durch Digitalisierung, KI und neue Haftungsregeln verändert. Gerade die bislang „silent“ mitversicherten KI-Risiken dürften deshalb zu einer der Fragen werden, an denen Versicherer ihre Industriehaftpflichtbedingungen künftig neu ausrichten.
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