Tarifeinigung für Vermittler: Neuer BVK-Gehaltstarif tritt in Kraft
Mehr Geld für Vermittler, mehr Anreize für Azubis – doch beim Manteltarifvertrag herrscht Stillstand seit 1999. Wird der Herbst die Wende bringen?
Zum 1. Juli 2025 ist der neue Gehaltstarifvertrag für Versicherungsvermittler in Kraft getreten. Damit haben der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und die Gewerkschaft ver.di eine tragfähige Einigung über Gehaltssteigerungen und Ausbildungsvergütungen erzielt, die Planungssicherheit für Mitgliedsbetriebe und Beschäftigte schaffen soll.
Kernstück des neuen Tarifvertrags ist eine zweistufige Erhöhung der Gehälter (experten.de berichtete): Rückwirkend zum 1. Juli 2025 steigen die Einkommen um 8,5 Prozent. Eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent folgt zum 1. Juli 2026. Die Laufzeit des Tarifvertrags endet am 30. Juni 2027.
Anrechnung bisheriger Gehaltssteigerungen
Ein wichtiger Aspekt der Vereinbarung: Unternehmen, die seit 2020 eigenständig die Gehälter angehoben haben, können bereits gezahlte Steigerungen auf die Tarifanpassung anrechnen lassen. Liegt die unternehmensinterne Erhöhung über 8,5 Prozent, entfällt eine weitere Erhöhung. „Das ist für unsere Mitgliedsunternehmen ein zusätzlicher Vorteil“, betont BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer, der im Präsidium für Tarifverhandlungen zuständig ist.
Attraktivere Ausbildungsvergütung
Auch die Ausbildungsvergütungen wurden deutlich angehoben. Sie betragen künftig:
- 970 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
- 1.030 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
- 1.100 Euro im 3. Ausbildungsjahr.
„Damit liegen wir deutlich über dem Branchendurchschnitt“, erklärt Vollmer. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Nachwuchsmangels verschaffe dies den Vermittlerbetrieben einen klaren Wettbewerbsvorteil – insbesondere an stark umkämpften Standorten.
Manteltarif soll überarbeitet werden
Parallel kündigt der BVK weitere Verhandlungen mit ver.di an: Nach der Sommerpause soll der seit 1999 bestehende Manteltarifvertrag modernisiert werden. Laut Vollmer sind nur noch wenige Punkte offen. Ziel sei ein zeitnaher Neuabschluss mit klaren und rechtssicheren Regelungen für Vermittlerbetriebe.
Tarifdokumente exklusiv für BVK-Mitglieder
Die vollständigen Tarifunterlagen stehen BVK-Mitgliedern ab sofort im internen Bereich der Verbandswebseite zur Verfügung. Eine ausführliche Darstellung findet sich zudem in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift VersicherungsVermittlung.
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