Versicherungsbranche: Tarifabschluss bringt deutliche Lohnerhöhungen
Die Gehälter im Versicherungsinnendienst steigen deutlich – vor allem in den unteren Entgeltgruppen. Auch Azubis profitieren. Der neue Tarifvertrag läuft über 26 Monate und bringt zahlreiche zusätzliche Regelungen.
Nach monatelangem Ringen und teils bundesweiten Streiks haben sich Arbeitgeberverband (AGV) und Gewerkschaften ver.di und DBV auf einen neuen Tarifvertrag für die rund 183.000 Beschäftigten im Innendienst der Versicherungswirtschaft verständigt. Der neue Tarifvertrag bringt spürbare Lohnerhöhungen, vor allem für Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen. Auch Auszubildende profitieren deutlich. Die Zustimmung der ver.di-Mitglieder steht noch aus.
Lineare Erhöhung mit sozialem Ausgleich
Kernstück des Abschlusses ist eine zweistufige Gehaltserhöhung: Ab dem 1. August 2025 steigen die Gehälter um 5 Prozent – mindestens jedoch um 200 Euro monatlich. Diese Mindestanhebung soll gezielt untere Entgeltgruppen stärken. So kommt etwa die Gehaltsgruppe A auf ein Plus von 246 Euro, was einer Steigerung von 11,6 Prozent entspricht. Für Tarifgruppen 1 bis 5 liegt das Plus ebenfalls über dem nominalen Prozentsatz.
Zum 1. September 2026 folgt eine weitere lineare Erhöhung um 3,3 Prozent. Der neue Tarifvertrag läuft über 26 Monate – vom 1. April 2025 bis zum 31. Mai 2027.
Azubis erhalten Zuschläge und freie Tage für Prüfungsvorbereitung
Auch Auszubildende dürfen sich freuen: Ihre Vergütungen steigen ab August 2025 um 150 Euro monatlich, ab September 2026 nochmals um 100 Euro. Zusätzlich wurde ein freier Arbeitstag vor den Abschlussprüfungen GAP I und GAP II vereinbart, der auf interne oder externe Prüfungsvorbereitung angerechnet werden kann. ver.di spricht in diesem Zusammenhang von einem „Azubi-Boost“.
Weitere Vereinbarungen: Fahrtkosten, Altersteilzeit, Qualifizierung
Der neue Tarifvertrag enthält zahlreiche weitere Regelungen:
- Fahrtkostenzuschuss: Ab August 2025 steigt der Zuschuss für Angestellte auf 25 Euro, für Auszubildende auf 30 Euro.
- Altersteilzeit: Die entsprechenden Abkommen für Innendienst und Werbeaußendienst werden ohne Rechtsanspruch bis Ende 2027 verlängert.
- Arbeitszeitkorridor und Höchstüberlassungsdauer bei Leiharbeit: Beide Tarifregelungen gelten nun ebenfalls bis Ende 2027.
- Tarifvertrag Qualifikation (TVQ): Dieser wird entfristet.
- Mai-Sonderzahlung: Beschäftigte können auch künftig bis 2027 wählen, ob sie diese in Freizeit umwandeln.
- Strukturanpassung in den Gehaltsgruppen A und B: Künftig wird Gehaltsgruppe B nur noch in zwei Stufen unterteilt.
Noch fehlt die Zustimmung der ver.di-Mitglieder
Zwar haben alle Verhandlungskommissionen dem Ergebnis einstimmig zugestimmt, rechtsverbindlich ist es aber erst mit der Annahme durch die ver.di-Mitglieder. Diese haben bis zum 8. August Zeit, über das Ergebnis abzustimmen. Die Gewerkschaft empfiehlt die Annahme ausdrücklich. Sollte die Zustimmung bis zum 25. Juli ausbleiben, können Unternehmen die Tarifänderungen rückwirkend mit der Lohnabrechnung für September umsetzen.
Arbeitgeberseite sieht finanzielle Mehrbelastung
Der AGV beziffert die tariflichen Mehrkosten durch den Abschluss auf 2,68 Prozent für das Jahr 2025, 4,02 Prozent für 2026 und mindestens 2,08 Prozent für das Jahr 2027 – jeweils bezogen auf die Personalkosten ohne Zusatzkosten. Bezogen auf ein Jahr ergibt sich ein Tarifsockelzuwachs von 3,83 Prozent.
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