Insolvenzverfahren bei ELEMENT Insurance AG: Wie über 300.000 Verträgen abgewickelt werden sollen
Die ELEMENT Insurance AG muss nach Überschuldung und Rückversicherer-Aus abgewickelt werden. Über 300.000 Verträge wurden bereits beendet, die Schadenbearbeitung läuft weiter. Insolvenzverwalter Friedemann Schade setzt auf digitale Tools und konstruktive Lösungen – auch im Streit mit einem ehemaligen Dienstleister.
Die Berliner Versicherungsgesellschaft ELEMENT Insurance AG steht vor einem komplexen Abwicklungsprozess. Am 1. März 2025 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem ELEMENT im Dezember 2024 ihre Überschuldung angezeigt hatte – ausgelöst durch die Kündigung des wichtigsten Rückversicherers. Die BaFin stellte daraufhin Antrag auf Insolvenzeröffnung, das Amtsgericht Charlottenburg setzte Friedemann Schade von der Kanzlei BRL als Insolvenzverwalter ein.
Am 8. April 2025 fand die erste Gläubigerversammlung statt. Die Gläubiger bestätigten Schade in seinem Amt sowie die Mitglieder des Gläubigerausschusses. Im Fokus der Versammlung stand die Information über den Stand des Verfahrens und das weitere Vorgehen.
Alle bestehenden Versicherungsverträge – über 320.000 an der Zahl – endeten automatisch zum 1. April 2025. Eine gesonderte Kündigung war gemäß § 16 VVG nicht erforderlich. Für wenige Verträge mit Sonderklauseln gelten abweichende Regelungen.
Schade hat ein Onlineportal zur Forderungsanmeldung eingerichtet, das unter www.element-insolvenz.de erreichbar ist. Zudem wurde ein Call-Center eingerichtet. In den ersten sechs Wochen nach Verfahrenseröffnung gingen über 11.000 Forderungsanmeldungen ein. Die Frist läuft bis Ende Mai 2025.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schadenregulierung. ELEMENT hatte in der Vergangenheit viele Aufgaben an Partnerunternehmen ausgelagert. Laut Schade wurden mit den meisten schnell neue Vereinbarungen getroffen. Ein Partner allerdings verweigert die weitere Leistung – hier wird nun vor dem Landgericht Düsseldorf geklagt.
Ein zentrales Element in der Abwicklung ist das gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsvermögen (§ 125 VAG), auf das Schadengläubiger bevorzugt zugreifen können. Sollte dieses nicht ausreichen, werden Forderungen quotal erfüllt.
Mit über 300.000 betroffenen Verträgen gilt die ELEMENT-Insolvenz als bedeutendstes Versicherungsinsolvenzverfahren seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999.
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