Nachhaltigkeit in der Beratung: VOTUM fordert Aussetzung der Präferenzabfrage

Der VOTUM Verband begrüßt die EU-weite Verschiebung der CSRD – und fordert jetzt auch eine Aussetzung der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage. Die derzeitige Regelung sei für Vermittler weder praktikabel noch haftungssicher.

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Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM VerbandsMartin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM VerbandsVotum Verband (Archiv)

Die EU will Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten entlasten – und hat dazu beschlossen, zentrale Nachhaltigkeitsrichtlinien zu verschieben. Die Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird um zwei Jahre, die Umsetzung der Lieferkettenrichtlinie CSDDD um ein Jahr nach hinten geschoben. Für den VOTUM Verband ist das ein notwendiger Schritt – und zugleich Anlass, die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in der Anlageberatung zu hinterfragen.

„In der aktuellen Lage ist eine Entlastung der Unternehmen mehr als geboten“, erklärt der Verband. Doch es reiche nicht, nur an der Berichtspflicht der Unternehmen anzusetzen. Auch auf Vermittlerseite müsse gehandelt werden. „Es war von Anfang an ein Konstruktionsfehler, die Abfragepflicht zur Nachhaltigkeit vor der verbindlichen Berichterstattung der Unternehmen einzuführen“, sagt Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands. „Wenn Berater Empfehlungen geben sollen, brauchen sie eine verlässliche Datenbasis. Diese fehlt derzeit – und das führt zu Unsicherheit bei Kunden und einem kaum tragfähigen Haftungsrisiko für Berater.“

Aus Sicht des Verbands erschwert die aktuelle Fragelogik der EU-Vorgaben die Beratungspraxis erheblich. Die überkomplexe Struktur führe häufig dazu, dass Kunden das Thema Nachhaltigkeit ablehnten – nicht aus Überzeugung, sondern aus Überforderung. VOTUM fordert deshalb eine zweijährige Aussetzung der Abfragepflicht – und ruft zur Entwicklung marktfähiger, verbraucherorientierter Lösungen auf. Ziel sei ein Beratungssystem, das Nachhaltigkeit sinnvoll integriere, ohne Berater und Kunden zu überfordern.

Hintergrund:

Am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament im Rahmen des sogenannten „Omnibus“-Pakets für eine Entlastung der Unternehmen gestimmt. Die Anwendung der CSRD für große Unternehmen wurde auf das Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028) verschoben, börsennotierte KMU folgen 2028. Auch die Umsetzung der CSDDD wurde um ein Jahr verlängert.

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