GDV fordert Anpassungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit dem geplanten Omnibus Simplification Package, das am 26. Februar 2025 vorgestellt werden soll, strebt die EU eine Bündelung bestehender Berichtspflichten an, um Unternehmen zu entlasten.

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Hauptgeschäftsführer des GDV: Jörg AsmussenHauptgeschäftsführer des GDV: Jörg AsmussenGDV

„Nachhaltigkeitsinformationen sind für uns als Kapitalgeber und Risikoträger wichtig. Die Berichte müssen aber fokussierter sein“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Ein Übermaß an Vorgaben würde die Wettbewerbsfähigkeit belasten und die nachhaltige Transformation der Wirtschaft nicht voranbringen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Qualität statt Quantität

Der GDV sieht im Omnibus-Paket eine Chance, die Berichterstattung effizienter zu gestalten. Das Ziel der EU, die Berichtspflichten um 25 Prozent zu reduzieren, wird dabei ausdrücklich unterstützt. Aus Sicht des GDV sollten die Berichte auf qualitativ hochwertige, entscheidungsrelevante Informationen konzentriert werden. „Je besser die Daten sind, desto einfacher können Versicherer gute Entscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit treffen“, so Asmussen.

Ungerechte Belastung kleiner Versicherer

Ein zentraler Kritikpunkt des GDV sind die starren Größenkategorien, die für die Berichtspflichten herangezogen werden. Derzeit gelten fast alle deutschen Versicherer – auch kleine regionale Anbieter – aufgrund ihrer Bilanzsummen als große Unternehmen und unterliegen denselben Anforderungen wie internationale Konzerne.

„Die aktuellen Kriterien werden den Besonderheiten der Versicherungsbranche nicht gerecht und stellen kleinere Anbieter vor enorme Herausforderungen“, erklärt Asmussen. Der GDV fordert daher branchenspezifische Kriterien oder eine Berichtspflicht nur für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Ziel müsse es sein, die richtigen Unternehmen einzubeziehen, nicht möglichst viele.

Konkretisierung und Vermeidung von Doppelregulierungen

Zusätzlich fordert der GDV eine strategische Überarbeitung der bestehenden Regulierungen:

  1. Vereinfachung der CSRD-Standards: Die Anforderungen sollten auf wesentliche, entscheidungsrelevante Daten reduziert werden. Insbesondere die Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette sollte nur dort verpflichtend sein, wo Unternehmen direkten Einfluss haben.

  2. Vermeidung von Doppelregulierungen: Die Verpflichtung zur Erstellung von Übergangsplänen in der Solvency II-Richtlinie sollte gestrichen werden, da diese Anforderungen bereits durch andere Rahmenwerke wie die CSDDD abgedeckt werden.

  3. Konsistenz in der Taxonomie und SFDR: Der GDV spricht sich für eine Konzentration auf wesentliche KPIs aus, um Informationsüberflutung zu vermeiden und Investoren verlässliche und vergleichbare Daten zu liefern.

Unterstützung für kleinere Versicherer und Klarheit durch EFRAG

Um kleinere Versicherer zu entlasten, schlägt der GDV vor, diese aus der Definition der „Public Interest Entities“ (PIEs) auszunehmen. Stattdessen sollte zwischen bedeutenden und weniger bedeutenden Versicherern differenziert werden, um unnötige Bürokratie abzubauen.

Zudem fordert der Verband klarere und praxisorientierte Leitlinien durch die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG). Die bestehenden Unklarheiten erschweren die Berichterstattung und könnten die Qualität der Nachhaltigkeitsberichte gefährden.

Bürokratie abbauen, Transformation fördern

Der GDV plädiert für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, die weniger auf Quantität und mehr auf Qualität setzt. Dies würde nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherungsbranche stärken, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zur grünen Transformation der Wirtschaft leisten. Das Omnibus Simplification Package bietet laut GDV eine große Chance, die Regulierungslandschaft zukunftsfähig und praxistauglich zu gestalten.

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